Die CDU: Rücktritte und Ehrenworte

So langsam frage ich mich ja, ob die CDU ein Auffangbecken für jegliche gescheiterte Zivilversager ist. Anfangs war es das „Ehrenwort – ich wiederhole: Mein Ehrenwort“ des Herrn Barschel. Dann der „Kanzler der Wiedervereinigung“, der sich – wenn es um Schmiergelder gibt – an nichts erinnern kann. Und  zuletzt der wegen fahrlässiger Tötung vorbestrafte Althaus, der „so ein bisschen“ zurücktritt.

Welch ein Schmierentheater erwartet uns als nächstes? Was für Nasenbären hat die CDU noch in ihren Reihen?

Sicherlich haben ALLE Parteien auch „suboptimale“ Mitglieder. Aber ist es nicht Aufgabe der internen Parteidemokratie, eben solche „Nasen“ zu erkennen und dafür zu sorgen, dass diese eben NICHT in „Amt und Würden“ Verantwortung für uns übernehmen? Können die nicht zum Innendienst herangezogen werden?

Mehdorn endlich auf Abstellgleis?

Die FAZ meldet:

Bahnchef Hartmut Mehdorn hat seinen Rücktritt angeboten. „Ich habe dem Aufsichtsratsvorsitzenden die Auflösung meines Arbeitsvertrages angeboten“, sagte Mehdorn am Montag auf der Bilanzpressekonferenz des Staatsunternehmens in Berlin. Er übernehme als Vorstandschef die Verantwortung für die Datenaffäre, erklärte jedoch zugleich: „Es handelt sich hier nicht um einen Datenskandal.“

Nein Herr Mehdorn, ganz gewiss kein Datenskandal, weil SIE schliesslich definieren, was gut und was böse ist. Aber mal einen Tipp: Schaun sie mal runter auf die Strasse, dort laufen Menschen wie ich – nicht abgehobene Macht-Menschen wie sie, die Gesetze auslegen wie es ihnen am besten in den Kram passt.

Schnell noch den goldenen Händedruck kassieren, ein paar Milliönchen gibt man dem Mähdorn bestimmt noch in die Hand und dann aufs Altenteil. Am Hungertuch wird Mehdorn  gewisse nicht nagen müssen.

Handtuch war gestern. Heute ist Brandsalbe!

Fefe hat mal wieder einen schönen Brüller ausgegraben. Das Krefelder Amtsgericht war massiv verwanzt:

Dort und an sieben weiteren Stellen des Justizpalastes hatte der Eigentümer, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Anfang November Überwachungskameras installieren lassen. Selbstverständlich im Auftrag des Landes-Justizministeriums, das, so stellvertretender Pressesprecher Ralph Neubauer, landesweit seine Einrichtungen „vor Angriffen von außen“ schützen möchte.

Die Firma, die den Auftrag erhielt, machte einen kleinen, aber fatalen Fehler: Sie unterließ es, die Mikros der Videokameras zu deaktivieren. Das Abhören von Gesprächen ist grundsätzlich verboten in Deutschland. Auch vor oder in Gerichtsgebäuden.

Drei Wochen lang wurden die Wortwechsel vor der Tür in den kugelsicheren Glaskasten hinter dem Treppenaufgang des Justizpalastes übertragen. Die beiden Wachtmeister, die dort die Einlasskontrolle erledigen, konnten die Gespräche zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten noch kurz vor dem Betreten des Gebäudes verfolgen, sie hörten, was die Kollegen in den Rauchpausen oder sonstige Gerichtsbesucher von sich gaben.

Nun wird da wohl bald ein Job frei, denn:

Amtsgerichts-Sprecher Wolfgang Thielen dachte bereits an Rücktritt von seinem „Ehrenamt“, denn: „Vor einer Woche erhielt ich eine Medien-Anfrage, ob es möglich sei, dass am Krefelder Gericht die Gespräche zwischen Verteidiger und Mandanten abgehört würden. Ich habe sinngemäß geantwortet: ,Das kann nicht sein, dafür lege ich meine Hand ins Feuer.’“

Tja, wer Aussagen zur Wahrung der Privatssphäre in diesem unserem Lande macht, sollte immer wissen wo seine Brandsalbe liegt. Handtuch wird überbewertet