Die CDU: Rücktritte und Ehrenworte

So langsam frage ich mich ja, ob die CDU ein Auffangbecken für jegliche gescheiterte Zivilversager ist. Anfangs war es das „Ehrenwort – ich wiederhole: Mein Ehrenwort“ des Herrn Barschel. Dann der „Kanzler der Wiedervereinigung“, der sich – wenn es um Schmiergelder gibt – an nichts erinnern kann. Und  zuletzt der wegen fahrlässiger Tötung vorbestrafte Althaus, der „so ein bisschen“ zurücktritt.

Welch ein Schmierentheater erwartet uns als nächstes? Was für Nasenbären hat die CDU noch in ihren Reihen?

Sicherlich haben ALLE Parteien auch „suboptimale“ Mitglieder. Aber ist es nicht Aufgabe der internen Parteidemokratie, eben solche „Nasen“ zu erkennen und dafür zu sorgen, dass diese eben NICHT in „Amt und Würden“ Verantwortung für uns übernehmen? Können die nicht zum Innendienst herangezogen werden?

5 Gedanken zu „Die CDU: Rücktritte und Ehrenworte

  1. das hast du aber mit „suboptimale” sehr nett ausgedrückt.

    Ich weiß auch nicht warum Althaus überhaupt angetreten ist. Die Chance war sowieso sehr gering. Gerade weil er den Unfall hatte und auch dadurch vorbestraft ist.

    Der hätte schon viel früher zurücktreten müssen.

  2. @Thomas:

    Wenn er(Althaus) alle Posten aufgibt, hat er keine Amtsbefugnis mehr und die Nachfolge/Vertreterregelung tritt in Kraft. Wie wurde regiert als Althaus von einem auf dem anderen Tag durch sein Totschlagsdelikt die Amtsgeschäfte nicht tätigen konnte. Sein Verhalten ist ein weiteres Indiz für seine Machtgeilheit – hat er am Ende noch schnell ein-zwei Sachen zu erledigen? Gefallen für ihn oder andere?

  3. @reizzentrum:
    „Dann der “Kanzler der Wiedervereinigung”, der sich – wenn es um Schmiergelder gibt – an nichts erinnern kann.“

    Wer hat jemals ernsthaft behauptet, Helmut K. *könne* sich nicht erinnern? Soweit ich mich erinnere, nichtmal er selbst. Er *wollte* (und will) sich nicht erinnern.

    *Das* ist ja der Skandal. Ein ehemaliger Bundeskanzler der BRD, Regierungschef und somit Vertreter des Rechts, stellt sein bei illegalen Handlungen gegebene Ehrenwort über das Gesetz. Das wurde damals schon nur mäßig diskutiert und ist mittlererweile, sowohl in der Öffentlichkeit als insbesondere auch in der Union, so gut wie vergessen.

    Vorsicht mit „Totschlagsdelikt“, Herr Dieter A. wurde vom Standgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

    Und im Übrigen ist er, der Landesverfassung Thüringens, Artikel 75 (3) nach, immer noch Ministerpräsident.

    http://www.landesrecht-thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=Verf+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VerfTHpArt75

  4. @Auge:

    Ja, die Landesverfassung ist mir tatsächlich bekannt. Aber diesen Passus aktiv zu nutzen ist eine Frechheit. Dass die CDU widerum den Nachfolger (Vertreter im Amt) nicht aktiviert ist Dummheit.

    Was den Black-Out-Kanzler angeht, so hat er selbst desöfteren erklärt, er könne sich an nichts erinnern und ist für eben diese Erinnerungslücken von den gedeckten Beteiligten (leise) gefeiert worden. Das diese Lücken vorgeschoben sind, ist wohl jedem klar. Obwohl – so ein paar Millionen, die vergisst man schon mal.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert