Der Unterschied zwischen „Inhaltlich“ und „Rechtsgrundlage“

Den Medien entnimmt man Überschriften:

  • EuGH nickt Vorratsdatenspeicherung ab (Spiegel)
  • EuGH hält Vorratsdatenspeicherung für rechtens (Zeit)

Diese Überschriften lesen sich so, als wenn nun die Varratsdatenspeicherung höchstrichterlich abgesegnet wäre. Dem ist aber keineswegs so!

Angenehm fällt da die Tagesschau mit „EuGH bestätigt Grundlage für Datenspeicherung“ (Hervorhebung von mir) auf. Denn es macht einen Unterschied, ob der Inhalt eines Vorganges oder die Grundlage geprüft wird. In diesem Fall wurde ausschliesslich die Grundlage gerüft und als gegeben angesehen. Denn:

“Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.”

Quelle vie Netzpolitik.org wo Markus sehr richtig feststellt:

Damit ist jetzt der Weg für das Bundesverfassungsgericht frei, über eine “eventuelle Verletzung” der Grundrechte zu verhandeln.

NUN also kann man sich inhaltlich um den Vorgang kümmern und die Zeichen stehen ja gut.

Mehdorn entschuldigt sich und Netzpolitik.org ist die Abmahnung los

Die beste Nachricht zuerst: Anscheinend hat die Deutsche Bahn AG die Abmahnung gegen Netzpolitik.org zurück genommen. Heute kann Markus (sicherlich auch freudig) berichten:

Deutsche Bahn AG gibt auf!

Die ganze Aktion der „Aufgabe“ kann man bei Mathias Schindler nachlesen:

Die Position der Deutschen Bahn (heute, Freitag 13:30 Uhr, sowas kann ja schnell anders sein mit den Positionen) lautet also wie folgt:

  • Die rechtliche Bewertung der Bahn ist unverändert, also “Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen” durch die Veröffentlichung des Memos.
  • Man habe die Abmahnung als ein Mittel erachtet, um dieses Memo aus dem Netz zu bekommen.
  • Dieser Versuch ist ja nun offensichtlich gescheitert.
  • Man werde darum von weiteren Versuchen absehen, das Memo mit juristischen Mitteln offline zu bekommen.
  • Es wird keine gesonderte Mitteilung an die Presse zu diesem Thema geben, auch Markus Beckedahl wird nicht direkt darüber informiert werden, dass die Bahn ihn in dieser Sache nicht mehr behelligen wird.

Auf alle Fälle freut es mich MÄCHTIG für Markus, dass er diese Sorge – auch wenn man sich auf der sicheren Seite fühlt – jetzt los ist.

Achja, so ganz nebenbei hat sich der Mehdorn wohl auch bei seinen Mitarbeitern entschuldig. Schreibt zumindest die Tagesschau:

Bahnchef Hartmut Mehdorn hat sich wegen der Datenaffäre bei den Beschäftigten entschuldigt. Der Vorstand bedauere, dass es bei den Mitarbeiterüberprüfungen zu Verstößen gekommen sei und keine Gremien der Arbeitnehmervertretungen informiert gewesen seien, erklärte Mehdorn nach Teilnehmerangaben bei einer Sitzung des Konzernbetriebsrats in Frankfurt am Main. Der Vorstand „entschuldigt sich dafür bei seinen Mitarbeitern“.

Ungeschehen sind die Aktionen damit aber noch lange nicht ….