Der schizophrene Umgang der SPD mit offenen Informationen

Auf unsere Daten sollen die Staatsorgane jederzeit frei zugreifen können, aber was Politiker und Firmen so machen, dass geht den Bürger nichts an.

Heute kommen da zwei Meldungen auf meinen Monitor, die mit dieser Thematik zu tun haben. Einmal möchte der SPD-Politiker Günter Neugebauer (Schleswig Holstein, Kreis Rendsburg) gern, dass öffentlich gemacht wird, welche Firmen in welchem Umfang subventioniert werden. (Quelle Heise) Hört sich chic an, wird aber nix werden. Bringt Herrn Neugebauer mal kurzfristig in die Medien und in mein Blog, wird aber von der Parteiführung seiner eigenen Partei – spätestens von der CDU – abgebügelt werden. Sonst könnte man ja den Verdacht bekommen, dass etwaige Ausichtsräte – die zufällig einer Partei angehören – mit den Subventionen etwas zu tun haben. Nenene, geht gar nicht.

Apropos Posten die man nicht öffentlich diskutieren mag: Die Spitzenkandidatin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, hat dem Blogger David Schraven (Ruhrbarone) einen Anwalt auf den Hals gehetzt. Grund ist wohl, dass David in seinem Blog auf den Umstand hinweist, dass Hannelore Kraft eine ehemals auf ihrer eigenen Webseite öffentliche Information bezüglich ihrer beruflichen Vergangenheit auf einmal nicht mehr publiziert wissen möchte. MAG sein, dass dies auch der Fall ist, weil David Schraven einen eventuellen Zusammenhang zwischen dem Löschen der Information und einem Förderskandal in den eben diese Firma verwickelt sein soll herstellt. (via Fixmbr)

Bislang kennt man solch Vorgehen nur aus Science Fiction Filmen: Die Vergangenheit durch Manipulation von Daten verändern. Da soll nochmal einer sagen, die SPD würde nicht mit der Zeit gehen…

Wem der Liebe Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand

Zur technischen Umsetzbarkeit. Man muss sich das in etwa so vorstellen, als wenn man ein Telefon hat, dessen Stecker aus der Wand gezogen ist: Man kann den Hörer abheben und eine Nummer wählen; eine Verbindung wird jedoch nicht aufgebaut. Das ist das Grundprinzip: schon im Ansatz zu sperren, um jeglichen Zugang zu diesem Markt unmöglich zu machen.

So erklärt Urulsa von der Leyen wie in IHRER Vorstellung der Zugriff auf Webseiten mit pädophilem Inhalt zu unterbinden sei. (Quelle: Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 213. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 PDF).SO erklärt sie, wie die Stopp-Sperre funktionieren SOLL.

Wenn ich nun der Informatiklehrer der Frau von der Leyen wäre, würde mein Kommentar dazu wie folgt aussehen:

Setzen, SECHS

Denn was Frau von der Leyen mit ihrer DNS-Manipulation wirklich macht ist, dass Sie die Telefonnummern der Anschlüssen aus den 5 grössten Telefonbüchern herausreisst. Die Telefone sind weiterhin angeschlossen und auch von jedem erreichbar, der nicht auf den Zugriff dieser 5 Telefonbücher angewiesen ist.

Wem der Liebe Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand (ein im Volk weit verbreitetes Vorurteil)

Dank an Netzpolitik

FAZ und die manipulative Darstellung von Fakten

Als Manipulation wird der Verfälschen, Auslassen oder Hinzufügen von Fakten bezeichnet, welche das Ziel haben die Wahrnehmung und/oder die Willens- oder Meinungsbildung des Empfängers zu beeinflussen.

Die Aufgabe der Medien ist es Fakten so darzustellen, dass der Empfänger (Leser oder Seher) sich aus den zur Verfügung gestellten Fakten eine eigene Meinung bilden kann. Diese Meinung sollte frei von jedweder Manipulation durch die freie Presse erfolgen. (OK, hier im Reizzentrum ticken die Uhren anders – ich manipuliere auch alle und komme deshalb auch auf die Sperrliste des BKA – egal, künstlerische Freiheit).

Die FAZ gibt uns in der heutigen Onlineausgabe ein vorzügliches Beispiel, wie Manipulation funktioniert:

Upload und Bereitstellung solcher Musik- und Film-Dateien sind in der Regel nicht erlaubt. Die Webseiten-Betreiber handeln immer dann rechtswidrig, wenn die Rechte der Urheber verletzt werden. Und das tun sie in den meisten Fällen. Der Prozess gegen Pirate Bay hat gezeigt, dass selbst das Angebot von sogenannten BitTorrent-Dateien strafbar ist.

Diese Aussage ist auf den ersten Blick richtig, denn ein schwedischer Richter hat tatsächlich dieses Tatbestand festgestellt. Was dieser FAZ Artikel vom 24.04.2009 leider (bewusst?) verschweigt ist, dass bereits am 23.04.2009 die FAZ folgendes schrieb:

Knapp eine Woche nach der Verurteilung von vier Schweden gab einer der Richter im Prozess, Jurist Tomas Norström, am Donnerstag im schwedischen Rundfunk bekannt, er sei Mitglied zweier Organisationen zum Urheberrechtsschutz. Außerdem hatte er nach eigenen Angaben bei Streitigkeiten über Internet-Domainnamen mit einer Frau zusammengearbeitet, die im Pirate-Bay-Prozess als Vertreterin der amerikanischen Kino-Industrie aufgetreten war

Aber der Schreiberling Marco Dettweiler, der da feststellte, dass Piratebay ach so böse ist, hat die Information ob der etwaigen Manipulationen der Richtermeinung ganz sicher nicht wissentlich unterschlagen. Das war ganz gewiss einfach nur schlampig recherchierte. Auch wird er ganz gewiss nicht von der Medienindustrie hofiert und schreibt bewusst diese stimmungsmachenden Artikel. Alles nur ein Unfall.