Endlich: Senkung der Lohnnebenkosten

Nun wird es ernst – und ich glaube dies ist erst der Anfang. Die Lohnnebenkosten werden flexibel gesenkt. Lohnnebenkosten sind schliesslich DER Anteil des Lohns/Gehalts, den der Arbeitgeber anteilig an diversen Sozialleistungen mit trägt.

Die BKK Heilberufe und die GBK Köln fordern von ihren Kunden Zusatzbeiträge von bis zu 37,50 Euro pro Monat. Die BKK Westfalen-Lippe knöpft ihren Kunden zwölf Euro ab – und verteidigt die Forderung als sozial. (Quelle Spiegel)

Das heisst, dass eine die Lohnnebenkosten für Angehörige der beiden Krankenkassen real um 6.- bis 18,75 Euro gesenkt werden. Nämlich DER Anteil, den normalerweise der Arbeitgeber tragen müsste.

Dass man als Mitarbeiter einer Krankenkasse nicht unbedingt das grosse Latinum abgelegt haben muss, beweist die BKK Westfalen-Lippe gleich mit, denn schliesslich leitet sich der Begriff „sozial“ vom lateinischen socius ab, was soviel wie verbündet oder gemeinsam heisst. Aber genau diese Verbundenheit zwischen gut und schlechter Gestellten wird hier beendet. Es macht schliesslich einen Unterschied, ob ich von 800Euro 38,50€ abziehe oder von 4600€. Der „besser“ Verdienende zuckt mit den Schultern, während der einfache Beschäftigte den Lohnschwund deutlich spüren wird.

Die wahre Gewinner sind allerdings die Arbeitgeber, denn die sparen pro Angestelltem bis zu 18,75€, was bei 500 Mitarbeitern schon 9375€ im Monat und 112.500,- Euro sind. Kleinvieh macht schliesslich auch Mist – welcher aber noch auf dem Boden der großen Koalition beschlossen wurde.

Die Gesundheitskarte zeigt uns welchen Weg ELENA gehen wird

Gerade habe ich über den Datenkraken ELENA geschrieben, schon stolpere ich darüber welche kruden Wege die Daten der Krankenkassenkarte „Gesundheitskarte“ gehen:

Krankenversicherungen haben für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Millionen Versichertendaten an private Firmen weitergegeben. Das bestätigten mehrere Kassen der taz. Dieses Vorgehen ist legitim – doch die beauftragten Firmen haben teilweise einen zweifelhaften Ruf. (Quelle TAZ)

Die TAZ weiss auch, welche Daten weiter gegeben werden:

  • Familienname,
  • Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • Anschrift,
  • Versichertennummer und -status,
  • Zuzahlungsstatus
  • Tag des Beginns des Versicherungsschutzes.

Und das schöne ist: Die Krankenkassen dürfen dies. Steht alles auf stabiler gesetzlicher Grundlage!