Schäuble ist der Grösste

Ehrlich, finde ich. Wie bodenständig dieser Mann seine Ziele verfolgt und ihm dabei jedes Mittel recht ist, wird mal wieder in diesem SPON-Artikel deutlich:

Nach dem Konflikt um das geplante BKA-Gesetz will er die Abstimmungsregeln im Bundesrat ändern lassen. In Zukunft solle die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden – Enthaltungen würden nicht mehr gewertet.

Als nächstes werden dann – sollte es für den Bundesparanoiainnenminister hilfreich sein – das Gesetz der Schwerkraft aufgehoben. Man kann doch nicht alle Regeln des Staates ändern, nur um seine beschissenen Ideen verwirklicht zu sehen.

Nachtrag: Der Welt ist zu entnehmen:

Die ersten Reaktionen auf Schäubles Vorstoß waren deutlich. Die Fraktionschefin der Grünen, Renate Künast, forderte ihn indirekt zum Rücktritt auf: „Dieser Minister hat entweder die Demokratie nicht verstanden, oder er will sie abschaffen. In beiden Fällen ist er als Innenminister untragbar.“

Ja, Frau Künast – da stimme ich ihnen zu

Nachtrag 2:Der FTD ist zu entnehmen:

„Die Abstimmungsregeln zu ändern, weil einem das aktuelle Meinungsbild nicht passt, hat absolutistische Züge und ist kein guter demokratischer Stil“, sagte FDP-Innenexperte Max Stadler.

Mein Vertrauen in DE-MAIL ist gefestigt

DE-MAIL, die neue zentrale Überwachungsstelle für Kommunkiation via Mail Stelle für gesicherten Emailverkehr hat nach dieser Information mein vollstes Vertrauen:

Eine Erklärung dafür, dass der Staatsanwaltschaft nun auch Verbindungsdaten von Konkurrenten der Telekom vorliegen, könnte laut Handelsblatt sein, dass das Unternehmen Server gescannt hat, auf denen Anrufdaten gespeichert werden, die zur Berechnung von Gebühren für die Weiterleitung von Gesprächen in ihr eigenes Netz genutzt werden. In diesem Datenpool hätte die Telekom dann nach den Nummern fischen müssen, die den Redakteuren gehörten. Allerdings wäre der Aufwand dahinter „phänomenal“, sagte NetCologne-Chef Hanf der Wirtschaftszeitung. (Quelle: Heise)

Wenn sich ein Unternehmen, dass offensichtlich so viel kriminelle Energie besitzt wie die Deutsche Telekom AG, um die DA-MAIL-Server kümmert, dann kann das ja nur klappen. Das ganze unter die Aufsicht des Überwachungsministers Innenministers Schäuble gestellt und ich warte in freudiger Erregung darauf endlich meine Mails über diesen automatischen Reizwortscanner Mailserver laufen zu lassen.

Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit

Unten stehend eine Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ich weiss ja nicht, aber ich glaube, dass der Innenminister dem Peter Schaar ganz gewaltig eine reinhaun möchte, wenn der das liest. (Quelle via netzpolitik.org)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar schlägt aus Anlass des Dritten Nationalen IT-Gipfels eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit vor.

Schaar erklärt hierzu: „Angesichts der exponentiell zunehmenden Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer.

„Da in unserer durch Interaktivität geprägten Welt jeder Einzelne nicht mehr bloß Nutzer, sondern ein Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten ist, ist es für mich besonders wichtig, auf die Verantwortlichkeit aller Beteiligten, also sowohl staatlicher Stellen und Unternehmen, aber auch jedes Einzelnen für die Inhalte hinzuweisen, die er über sich und insbesondere andere veröffentlicht. Der Vorschlag der Charta soll einen grundsätzlichen Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen.

Über eine breite Teilnahme an dieser Debatte würde ich mich daher freuen. Bitte senden Sie Ihre Beiträge und Anregungen dazu an die hierfür extra eingerichtete eMail-Adresse: charta@bfdi.bund.de

————– Hier beginnt die Charta

In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer,
sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Als solche sind sie aber auch
verantwortlich für Inhalte, die sie über sich und andere veröffentlichen.
Die Gestaltung und Verwendung elektronischer Dienste sollte sich an folgenden Grundsätzen
orientieren:
1. Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu
bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in
Anspruch genommen werden können.
2. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden. Sowohl staatliche
Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr Handeln an dieser Maxime
auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit kommt dabei zentrale
Bedeutung zu.
3. Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu
gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur
informationstechnischen Grundversorgung.
4. Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste
müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten
dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin
ausdrücklich einwilligen (opt in). Elektronisch erteilte Einwilligungen müssen
jederzeit –auch elektronisch –widerrufen werden können.
5. Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller
verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft
hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.
6. Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern
haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie
Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und
Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.
7. Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere
Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht
kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.
8. Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der
Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist
geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre
Rechte sind zu beachten.
9. Die Bildungseinrichtungen –vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur
Erwachsenenbildung –sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für
einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu
stellen.
10. Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus
guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist
zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.
(pdf, 6 KB)