SPD-Polemiker setzt CCC mit Ku-Klux-Klan gleich

Der parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz,  Alfred Hartenbach (SPD), stösst eine neue Tür der politischen Auseinandersetzung auf, indem er (Zitat Zeit Online):

…….Alfred Hartenbach, öffentlich sagt, die Forderung nach mehr Datenschutz werde ja von der einen oder anderen Gruppierung nur genutzt, um ein bisschen Stunk zu machen. „Zum Beispiel von dem Club „mit den drei großen K’s“.

Nein, das war kein Versprecher, Hartenbach meinte ganz offensichtlich den Chaos Computer Club, der bei der Diskussion des Deutschen Instituts für Menschenrechte anwesend war. Er fand es anscheinend spaßig, ihn mit dem Ku-Klux-Klan gleichzusetzen. Damit war die Veranstaltung leider exemplarisch für die gesamte derzeitige Diskussion um Datenschutz.

Ja, so sollte es sein: Wessen Meinung mir nicht passt, den denunziere ich. Finde ich klasse. Ob Herr Hartenbach (studierte Rechts- und Staatswissenschaften) gleiches Recht für alle zulässt? Ob man ihn auch mit z.B. einem – einer Diktatur angehörigen – Despoten vergleichen darf, der keine Meinung ausser seiner eigenen zulässt?

Gerade ein ehemaliger Staatsanwalt, Direktor eines Amtsgerichts, Direktor eines Kreisgerichts und jetziger Justiz-Staatssekrätär  sollte in der Lage sein, sowohl eine geeignete Form der sachlichen Auseinandersetzung zu praktizieren, als sich auch der (möglichen rechtlichen) Folgen seiner Auslassungen bewusst sein.

Aber vielleicht ist das ja der Anfang des neuen Weges:

  • Der Chaos Computer Club (der nebenbei auch des öfteren die Politik berät!) ist ein rassistischer Geheimbund
  • Kernkraftgegner sind Terroristen
  • Wähler sind potentielle Gegner der Demokratie

Also gilt es all diese (und natürlich noch viele weitere) Personenkreise mittels Bundestrojaner und allen (auch zukünftig möglichen) „rechtsstaatlichen“ Mitteln zu überwachen. Im Zweifelsfall vorsorgliche Sicherungsverwahrung. All das natürlich – wie im BKA_Gesetz schon ansatzweise vorbereitet – ohne richterliche Zustimmung. Braucht doch kein Schwein, alles Luxus in unserem RECHTSstaat. Ein weiterer Grund die SPD nicht zu wählen, wenn diese Gesinnung dort Chancen auf gut bezahlte Posten hat.

Wieso muss ich mit meinen Steuergeldern den Lebensunterhalt eines solchen …… nein, hier sage ich nicht, was ich denke. Ich gehe lieber kotzen.

„Dank“ an Fefe, der mich auf diese …… aufmerksam machte.

Manchmal funktioniert das Rechtssystem noch

Unser Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr seine Existensberechtigung nachgewiesen – ein Hoch auf die Gewaltenteilung!

HURRA, die Vorratsdatenspeicherung ist – per Eilentscheidung! – weiter eingeschränkt worden. Als Hintergrund sieht die FAZ die Polizeigesetze in Bayern (ach…) und Thüringen. Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Nutzung der Verbindungsdaten weiter ein (Zitat FAZ):

Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun – ähnlich wie bei den Ermittlungen wegen bereits begangener Straftaten – auf gravierende Fälle beschränkt. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet.

Die Süddeutsche schreibt:

Bereits im März hatte der Erste Senat eine einstweilige Anordnung gegen das sogenannte Telekommunikationsgesetz erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung regelt. Diese Eilverfügung wurde nun verlängert und erweitert. Bis zu einem endgültigen Urteil der Karlsruher Richter gilt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nur mit Einschränkung.

Die Welt schreibt dazu:

Dies (Die Landespolizeigesetze in Bayern und Thüringen – Anm. des Autors) verletze das „Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs“ der Bürger.

Siehe auch Fefe, Isotopp

NOCH gibt es Hoffnung für eine Restfreiheit der deutschen Bürger, Steuerzahler und nicht zuletzt Wähler!