Vorratsdatenspeicherung wird selten genutzt?

SO wurde es uns verkauft. Die Wahrheit sieht aber ganz anders aus:

In 2186 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni dieses Jahres den Rückgriff auf die Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz hervor. Dabei nutzten die Ermittler in 934 dieser Verfahren die Vorratsdaten, die Telekommunikationsfirmen und Internetbetreiber seit Januar dieses Jahres sechs Monate lang speichern müssen. Bei weiteren 577 Verfahren sei keine Angabe möglich, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten zurückgegriffen haben, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit.

Schreibt die Berliner Zeitung. Dank an Rince, der mich auf diese „Kleinigkeit“ aufmerksam machte.

2186 in den Monaten Mai bis Juni! Das sind ca. 1100 Zugriffe im Monat = 13.000 Zugriffe auf die Verbindungsdaten im Jahr. Wir werden von vorn bis hinten Verarscht und unsere persönliche Freieheit geht den Bach runter. Gibt es denn so viele Terroristen und schwere Straftäter, dass man 1100x im Monat aktiv werden muss? Gibt es noch unbescholtene Bürger in diesem Land?

Und man darf nicht vergessen, dass in JEDEM „Einzellfall“ die Verdindungen von mehreren Teilnehmern betroffen waren,

So hübscht man Statistiken auf und ruiniert Menschen

Das Lawblog zeigt auf, wie widerwärtig Landeskriminalämter schon heutzutage arbeiten – dann noch das BKA-Gesetz und und wir sind echt am Ende:

Ein Klick auf einen Link kann zur Hausdurchsuchung führen? Wer es nicht glaubt, wird durch diesen Satz aus einer Ermittlungsakte belehrt:

Herr S. steht im dringenden Tatverdacht, am 18.01.2006 auf die Datei 1116916/PTN.rar.html auf der Seite rapidshare.de zum Zwecke des Herunterladens zugegriffen zu haben. Im Original handelt es sich dabei um einen Film mit kinderpornografischem Inhalt, der jedoch zuvor vom LKA BW gegen Daten ohne Kinderpornografie ausgetauscht wurde.

Mit dem Satz:

Die oben beschriebene Konstellation macht überdies deutlich, wie gering die Anforderungen an einen Tatverdacht mittlerweile sind. Übrigens ist es auf dieser Grundlage ein Kinderspiel, sich seine Beschuldigten beliebig selbst zu basteln.

laufe ich VOLL konform.Wie häufig klickt man aus „Neugierde“ auf einen Link. Und schwuppdibupp hat man ein Verfahren wegen Besitz von Kinderpronografie am Arsch.

Demnächst wird vom BKA gespamt, und anschliessend wird erklärt:“ Ja, da hätten ja auch Kinderporno liegen können. Widerlich, diese Vorgehensweise. Das ist die gleiche Qualität, als wenn verdeckte Ermittler Drogen verkaufen um dann die Käufer festzunehmen.

Wissen ist Macht

und hilft bei der Wahrung der persönlichen Freiheit. Wer sich mit seinem Rechner (oder Router) auskennt und in der Lage ist seine vom Provider vergebene IP-Adresse zu sichten (und zu merken), kann in Österreich sehr schnell feststellen, ob er derzeit gerade polizeilich überwacht wird, denn:

Merkwürdig: Seit Tagen bekommt Ihr Rechner immer ein und dieselbe IP-Adresse im ADSL-Netz zugewiesen, obwohl in den Geschäftsbedingungen ihres Providers ausdrücklich von dynamisch vergebenen, also stets wechselnden IP-Adressen die Rede ist.

Wenn dann auch noch Ihr Notebook vom UMTS-Anbieter bei jeder Einwahl ebenso mit stets derselben IP-Adresse versehen wird, dann liegt das nicht an plötzlich geänderten Geschäftsbedingungen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden vielmehr Ihre Internet-Zugänge polizeilich überwacht.

(Quelle: Futurezone) Also Leute, da die deutschen Ermittler nicht so viel schlauer sein dürften, als die Nachbarn im Süden, KÖNNTE es sein, dass auch hier der RADIUS (Login-Server beim Provider) einfach diesbezüglich konfiguriert wird und wir braven Bürger wissen, wann wir GANZ DOLL aufpassen müssen 🙂

via: Fefe