Göttingen rudert in Sachen Hartz-IV und Almosen zurück

Die Stadt Göttingen, die einem Hartz-IV Empfänger seinen Hartz-IV Satz gekürzt hatte, weil er durch betteln „Nebeneinkünfte“ hatte, rudert zurück. Der Welt kann ich gerade entnehmen:

Der Göttinger Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) nimmt die umstrittene Sozialhilfe-Kürzung bei einem Mann zurück, der vor einem Supermarkt gebettelt hatte und dabei von einem Sachbearbeiter des Sozialamts erwischt worden war. Meyer sagte, er lehne eine solche Praxis ab, auch wenn Erlöse aus Bettelei bei strenger Auslegung des Sozialgesetzbuchs als Einkommen angerechnet werden könnten. Wer einem Bettler einen Euro in den Hut werfe, wolle in einer Notlage helfen. Meyer ordnete an, alle derartigen Bescheide sofort aufzuheben und entsprechend zu korrigieren.

Das sind doch mal gute nachrichten – ich beglückwünsche die Göttingen, dass Sie einen Oberbürgermeister mit einem Rest an sozialer Intelligenz gewählt haben.

Online-Petition zu bedingungslosem Grundeinkommen

Die TAZ berichtet unter der Überschrift „Grundeinkommen für alle“ über:

Die erste öffentliche Bundestagspetition für ein Grundeinkommen fordert 1.500 Euro für jeden erwachsenen Bürger, Kinder sollen 1.000 Euro pro Monat erhalten. Finanziert werden soll das durch eine Konsumsteuer; alle anderen Steuern, Transferleistungen und Subventionen sollen dafür wegfallen. Ziel der Petition sei es, „allen Bürgern ein würdevolles Leben zu gewährleisten“.

Das ist – letztendlich – eine Petition für die Einführung von Bürgergeld, wie es z.B. Götz Werner schon lange fordert. Ich will gar nicht grossartig auf das Für und Wieder eingehen, sondern nur dokumentieren.

Zu finden ist die Petition hier

Zumwinkel: Bewaehrung, Geldstrafe oder was denn jetzt?

Die Welt berichtet über den Prozessauftrakt gegen Klaus Zumwinkel, wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Interessant finde ich die Abstimmung der Welt „Was wäre eine angemessene Strafe für Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe? mit den möglichen Antworten:

  • Er sollte mehrere Jahre ins Gefängnis kommen
  • Er sollte eine Bewährungsstrafe erhalten
  • Freispruch

Wo ist dort bitte die Möglichkeit „Ich möchte, dass Herr Zumwinkel dergestalt bestraft wird, dass er es auch als Strafe ansieht und verspürt, sowie alle Personen, die eventuell mit dem Gedanken spielen Steuer zu hinterziehen, abgeschreckt werden“?

Mir persönlich ist es egal, ob Zumwinkel in das Gefängnis geht, oder von seinem Besitz

„Sein aktuelles Vermögen schätzt Zumwinkel auf etwa 13 Millionen Euro. Er rechne für das laufende Jahr mit einem Netto-Einkommen von rund 600.000 Euro. Darüber hinaus verfüge er über Aktien und Beteiligungen im Wert von rund acht Millionen Euro. Seine Villa am Gardasee sei etwa fünf Millionen Euro wert.“

soviel in das Staatssäckel packt, dass er NIE NIE wieder auf die Idee kommt die Gemeinschaft der Steuerzahler zu betrügen. Denn letztendlich schädigt ein Steuerzahler nicht den Staat, sondern jeden ehrlichen Steuerzahler/Bundesbürger. Wenn die Staatskosten nicht mehr durch die diversen Staatseinnahmen (z.B. Steuern) getragen werden können, muss der jeder Bürger entweder auf Leistungen des Staates verzichten, oder tiefer in die Tasche greifen.

Also: Egal welches Strafmass der Richter als angemessen ansieht: Es muss – trotz Aussagewilligkeit – weh tun und Nachahmer „beeindrucken“.