Es sind nicht die Banken, es sind die Transporteure!

Es ist nicht schlimm, dass die „LBB-Daten“ unsicher, unverschlüsselt und mit mit der gleichen Hochsicherheitsübertragung wie ein Christstollen tronsportiert werden. (Siehe FAZ: „Datenskandal war Stollenklau“):

Zwei Kurierfahrer, ein 27 Jahre alter Deutscher und ein 35 Jahre alter Pakistani, haben laut Staatsanwaltschaft inzwischen gestanden, am 10. Dezember ein an den Chefredakteur der „Frankfurter Rundschau“ adressiertes Paket in einer Sammelstelle in Mainz an sich genommen, aufgerissen und über den Inhalt, einen Stollen, hergefallen zu sein.

Mal ganz ehrlich: Für wen hört sich das nicht nach einem Baueropfer an? Die LBB ist aus der Schusslinie und der Vorgang gilt als erledigt. Das ein Transport solch sensibler Daten neben einem Christstollen ebenfalls als Skandal zu bezeichnen ist, danach kräht kein Hahn: Case closed.

WENN da nicht ein weiterer Fall (zumindest) meine Aufmerksamkeit erregt:

Kassenbelege mit sensiblen Kundendaten von Karstadt in Kiel haben sich nach einem Unfall über die A7 bei Moorburg verteilt. Die Polizei rückte an, um die Belege aufzusammeln und sperrte die Autobahn in beide Richtungen. Der Kurierfahrer hatte den Verlust offenbar nicht bemerkt. Er wird noch gesucht.

..

Ein DHL-Transporter wollte Kistenweise Belege von Karstadt Kiel in die Zentrale transportieren. Das Fahrzeug war gegen 20 Uhr zwischen Moorburg und Heimfeld unterwegs, als gleich mehrere der Behälter von der Ladefläche rutschten.

„Es ging um Datenschutz“, sagt ein Beamter. Denn auf den Quittungen waren nicht nur Namen, sondern auch Konto- und Kreditkartendaten von Kunden vermerkt. Die sollten nicht in falsche Hände gelangen. „Wir konnten einen Großteil der Belege sicherstellen“, sagt Hauptkommissar Andreas Schöpflin. Der Rest ist vom Winde verweht.

(Quelle Welt-Hamburg)

Ist doch super: Wieder einmal Daten(träger), die eines besonderen Schutzes bedürfen „mal eben“ von der Ladefläche verloren und der Fahrer bekommen es noch nichtmal mit. Da weiss ich doch, dass meine persönlichen Daten gut aufgehoben sind.

Aber die banken machen ja alles richtig: Es sind die Transporteure die so schluderig mit unseren Daten umgehen.

Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit

Unten stehend eine Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ich weiss ja nicht, aber ich glaube, dass der Innenminister dem Peter Schaar ganz gewaltig eine reinhaun möchte, wenn der das liest. (Quelle via netzpolitik.org)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar schlägt aus Anlass des Dritten Nationalen IT-Gipfels eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit vor.

Schaar erklärt hierzu: „Angesichts der exponentiell zunehmenden Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer.

„Da in unserer durch Interaktivität geprägten Welt jeder Einzelne nicht mehr bloß Nutzer, sondern ein Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten ist, ist es für mich besonders wichtig, auf die Verantwortlichkeit aller Beteiligten, also sowohl staatlicher Stellen und Unternehmen, aber auch jedes Einzelnen für die Inhalte hinzuweisen, die er über sich und insbesondere andere veröffentlicht. Der Vorschlag der Charta soll einen grundsätzlichen Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen.

Über eine breite Teilnahme an dieser Debatte würde ich mich daher freuen. Bitte senden Sie Ihre Beiträge und Anregungen dazu an die hierfür extra eingerichtete eMail-Adresse: charta@bfdi.bund.de

————– Hier beginnt die Charta

In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer,
sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Als solche sind sie aber auch
verantwortlich für Inhalte, die sie über sich und andere veröffentlichen.
Die Gestaltung und Verwendung elektronischer Dienste sollte sich an folgenden Grundsätzen
orientieren:
1. Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu
bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in
Anspruch genommen werden können.
2. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden. Sowohl staatliche
Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr Handeln an dieser Maxime
auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit kommt dabei zentrale
Bedeutung zu.
3. Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu
gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur
informationstechnischen Grundversorgung.
4. Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste
müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten
dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin
ausdrücklich einwilligen (opt in). Elektronisch erteilte Einwilligungen müssen
jederzeit –auch elektronisch –widerrufen werden können.
5. Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller
verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft
hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.
6. Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern
haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie
Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und
Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.
7. Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere
Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht
kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.
8. Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der
Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist
geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre
Rechte sind zu beachten.
9. Die Bildungseinrichtungen –vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur
Erwachsenenbildung –sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für
einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu
stellen.
10. Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus
guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist
zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.
(pdf, 6 KB)

SPD-Polemiker setzt CCC mit Ku-Klux-Klan gleich

Der parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz,  Alfred Hartenbach (SPD), stösst eine neue Tür der politischen Auseinandersetzung auf, indem er (Zitat Zeit Online):

…….Alfred Hartenbach, öffentlich sagt, die Forderung nach mehr Datenschutz werde ja von der einen oder anderen Gruppierung nur genutzt, um ein bisschen Stunk zu machen. „Zum Beispiel von dem Club „mit den drei großen K’s“.

Nein, das war kein Versprecher, Hartenbach meinte ganz offensichtlich den Chaos Computer Club, der bei der Diskussion des Deutschen Instituts für Menschenrechte anwesend war. Er fand es anscheinend spaßig, ihn mit dem Ku-Klux-Klan gleichzusetzen. Damit war die Veranstaltung leider exemplarisch für die gesamte derzeitige Diskussion um Datenschutz.

Ja, so sollte es sein: Wessen Meinung mir nicht passt, den denunziere ich. Finde ich klasse. Ob Herr Hartenbach (studierte Rechts- und Staatswissenschaften) gleiches Recht für alle zulässt? Ob man ihn auch mit z.B. einem – einer Diktatur angehörigen – Despoten vergleichen darf, der keine Meinung ausser seiner eigenen zulässt?

Gerade ein ehemaliger Staatsanwalt, Direktor eines Amtsgerichts, Direktor eines Kreisgerichts und jetziger Justiz-Staatssekrätär  sollte in der Lage sein, sowohl eine geeignete Form der sachlichen Auseinandersetzung zu praktizieren, als sich auch der (möglichen rechtlichen) Folgen seiner Auslassungen bewusst sein.

Aber vielleicht ist das ja der Anfang des neuen Weges:

  • Der Chaos Computer Club (der nebenbei auch des öfteren die Politik berät!) ist ein rassistischer Geheimbund
  • Kernkraftgegner sind Terroristen
  • Wähler sind potentielle Gegner der Demokratie

Also gilt es all diese (und natürlich noch viele weitere) Personenkreise mittels Bundestrojaner und allen (auch zukünftig möglichen) „rechtsstaatlichen“ Mitteln zu überwachen. Im Zweifelsfall vorsorgliche Sicherungsverwahrung. All das natürlich – wie im BKA_Gesetz schon ansatzweise vorbereitet – ohne richterliche Zustimmung. Braucht doch kein Schwein, alles Luxus in unserem RECHTSstaat. Ein weiterer Grund die SPD nicht zu wählen, wenn diese Gesinnung dort Chancen auf gut bezahlte Posten hat.

Wieso muss ich mit meinen Steuergeldern den Lebensunterhalt eines solchen …… nein, hier sage ich nicht, was ich denke. Ich gehe lieber kotzen.

„Dank“ an Fefe, der mich auf diese …… aufmerksam machte.