Aus für schlecht-geklont.de

Das Blog schlecht-geklont schliesst mit sofortiger Wirkung:

Schluss, Aus, Ende, Finito! Die Webseite Schlecht-geklont.de schließt ab sofort ihre Pforten und sämtliche Doppelgänger-Bilder sind nicht mehr verfügbar. Es ist offenbar in Deutschland nicht möglich, eine private Webseite zu betreiben, deren einziger Zweck es ist, den Besuchern einmal täglich durch ein humoristisches Bild ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Ich habe mit dieser Webseite keine kommerziellen Zwecke verfolgt und es wurde keine Werbung eingeblendet. Trotzdem dauert es offenbar auch in solchen Fällen nicht lange, bis man Abmahnungen im Briefkasten hat, bei deren damit verbundenen Kostennoten einem das Lachen sehr schnell im Hals stecken bleibt. Deshalb bleibt als Konsequenz leider nur, diese Webseite sofort einzustellen. Die Bilder sind offline und auch die Kommentar- und Bewertungsfunktion wurde für alle alten Beiträge deaktiviert.
Es muss leider gesagt werden, dass solche Abmahnungen prinzipiell natürlich berechtigt sind und das Betreiben dieser Webseite deshalb unter Urheberrechts-Gesichtspunkten naiv war.

Mein Dank gilt den Machern von Schlecht-geklont, die mir mehr als einmal erstaunliche Ähnlichkeiten zwischen Personen des „öffentlichen Lebens“ präsentierten, die ich so noch nicht gesehen hatte.

Schade – ich habe eure Arbeit genossen!

Die Deutsche Bahn reagiert auf den Überwachungsskandal: Mit Abmahnung

netzpolitik.org hat Aufklärungsarbeit geleistet und ein Dokument mit dem Titel „Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen des 
Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008“ veröffentlich. Dieses Dokument wurde Netzpolitik – laut eigener Aussage – anonym zugespielt.

Im Gegensatz zum Thema Datenschutz und Mitarbeiterrechte/Betriebsverfassungsgesetz, Bereiche in denen die Deutsche Bahn offensichtlich die Gesetze nicht soooo ernst nimmt, besitzen die Juristen der Bahn in anderen Bereiche wesentlich mehr Initiative. Als Ergebnis wurde Netzpolitik werden von der Bahn abgemahnt:

Die Deutsche Bahn AG hat mir soeben meine erste Abmahnung für dieses Blog geschickt. Konkret geht es um das interne Memo zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn, das ich am Samstag hier publiziert habe.

Auch eine Möglichkeit mit Misständen im eigenen Unternehmen umzugehen: Die Aufklärer, die wirkliche Fakten auf den Tisch legen abmahnen.

Wobei es besonders interessant ist, dass die Bahnjuristen versuchen den Paragraphen 17 des UWG anzuwenden. Das Dokument ist NICHT als Geschäftgeheimnis gekennzeichnet – inwiefern sollte jemand, der dieses Dokument „zugespielt“ bekommt, ersehen dass es sich um ein geheimes Dokument handelt? Auch gilt es deutlich zu prüfen, ob die Motivationsgrundlagen, die zu einer Verfolgung nach §17 UWG kommen können, in diesem fall angewandt werden können:

„Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen“

Das einzige Verdachtsmoment, dass in diesem Fall Anwendung finden könnte, ist ein Schaden für die Deutsche Bahn AG. WENN das Dokument dem Ansehen der Bahn schadet, bin ich für die Umsetzung der Produzentenhaftung. Denn dieses – der Deutschen Bahn AG schadende – Dokument, dokumentiert doch höchsten, welchen Bockmist die Bahn im eigenen Hause und eben im „Geheimen“ gemacht hat.

Als nächstes wird ein Staatsanwalt abgemahnt, der Beweise dem Richter vorlegt…..