Wenn das Landeskriminalamt „mit Vorrang“ ermittelt

Ja, der echte Mann, der Frauen an den Kopf tritt, wenn sie bereits am Boden liegen, hat wahrscheinlich nichts schlimmes zu befürchten, er braucht nur ein wenig Geduld und dann wird sein Leben und seine Laufbahn den normalen Gang gehen.

Wusel machte mich dankenswerter Weise auf die Ermittlungen von Stefan Kraft aufmerksam. Stefan schrieb gerade am 29.04.2010 einen Artikel im Freitag, in dem er die Ergebnisse seiner Recherchen in Sachen „Polizei vs. Radfahrer“ anlässlich der „Freiheit statt Angst“ Demo in Berlin im September 2009 mitteilt.

Langer Rede kurzer Sinn:

  • Alle Polizisten sind weiterhin im Dienst,
  • ob Anklage erhoben wird ist unklar,
  • die eidesstattlichen Erklärungen der Polizisten sind nicht mit den Videobeweisen in Einklang zu bringen

DAS heißt es, wenn das Landeskriminalamt „mit Vorrang“ ermittelt. Die Täter einer normalen Körperverletzung unter Jugendlichen würden bei der normalen Arbeitsgeschwindigkeit des LKA dann wohl vor Abschluss der Ermittlungen an Altersschwäche sterben.

Und da wundern sich gewisse Herren, wenn die Polizei in Teilen der Gesellschaft eine denkbar schlechte Reputation hat? Was hat der normale Bürger denn bei dieser Art von Rechtsbeugung noch für Möglichkeiten?

Frikadellendieb vs. Körperverletzer im Amt

Wenn in Deutschland ein Angestellter eine Frikadelle isst oder eine Maultasche nicht in den Müll wirft sondern mit nach Hause nimmt, setzt es fristlose Kündigungen.

Was passiert mit einem Polizisten, der sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig macht?

Der verantwortliche Polizeiobermeister ist demnach Angehöriger einer Berliner Einsatzhundertschaft. Er wird den Angaben zufolge bis zum Abschluss der Ermittlungen zunächst nicht in der Einheit eingesetzt. (Welt) (Hervorhebung von mir)

Er wird nicht in seiner Einheit eingesetzt. Aber er bleibt im Dienst und bekommt sein Gehalt weiter – er wird NICHT suspendiert – er bekommt quasi bezahlten Urlaub.

Und wer sich an meiner Beschuldigung „gefährlicher Körperverletzung“ stört, der lese bitte das Strafgesetzbuch, speziell den §224:

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn das Opfer an der Erde liegt und mit keinem Angriff rechnen muss, kann man wohl von einer Hinterlist sprechen. Zum zweiten wird bei Demonstranten sehr gern das „stabile Schuhwerk“ (Kampfstiefel) als Waffe angesehen. Wetten, dass der Polizeiobermeister keine Filzpantoffeln trug? Früher – so zu meiner zeit – galt derjenige der einen am Boden Liegenden trat als absoluter Widerling – das scheint heute anders zu sein.

Polizisten mit solch einem Verhalten gehören SOFORT aus dem Polizeidienst entfernt. Jeder Tag den sie weiter von uns Steuerzahlern durchgefüttert werden ist für mich unerträglich. Es gibt genügend Polizisten die einen schweren und frustrierenden Dienst ableisten und unterbezahlt sind, wie müssen die sich fühlen wenn ihr Kollege ihnen eine Planstelle als Polizeiobermeister belegt?

Was der Bundesvorsitzende der GdP einmal lesen sollte

Kürzlich schrieb ich über Zurückhaltung in Sachen politischer Äusserungen, welche auch einzelnen Polizisten gut täte. Und just in diesem Moment stolpere ich über folgenden Text

Auch bei dieser Mäßigungspflicht ist es im Einzelfall ein schwieriges Unterfangen, die Grenze zwischen dem Erlaubten und dem Verwertbaren zu ziehen. Eine grobe Definition könnte so lauten: Pflichtwidrig verhalten sich Beamte, die in der Öffentlichkeit massiv einseitig Partei ergreifen, dabei womöglich noch mit einer „Schmutzkampagne“ den politischen Gegner diffamieren wollen – und dadurch das Ansehen des Beamtentums in Verruf bringen. Sobald Bürger und Vorgesetzte schwere Zweifel bekommen, ob die Amtsführung eines Beamten noch das Gebot der Objektivität und Unparteilichkeit erfüllt, dürfte die Pflicht zur Mäßigung missachtet worden sein.

Diese Zeilen stammen von der Webseite der GdP im Kreis Borken, ob der Herrn Rainer Wendt (Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft) dem Inhalt obigen Textes folgen kann? Wenn Herr Rainer Wendt massiv gegen den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse wettert, dann frage ich mich, ob er (Wendt) damit nicht das Ansehen des Beamtentums schädigt? Ich wäre nicht der erste, der Wendt ein bedenkliches Verständnis der Grundrechte attestiert.

Erstmal vor der eigenen Tür kehren, bevor man sich über anderer Leute Schmutz aufregt.