Wenn das Landeskriminalamt „mit Vorrang“ ermittelt

Ja, der echte Mann, der Frauen an den Kopf tritt, wenn sie bereits am Boden liegen, hat wahrscheinlich nichts schlimmes zu befürchten, er braucht nur ein wenig Geduld und dann wird sein Leben und seine Laufbahn den normalen Gang gehen.

Wusel machte mich dankenswerter Weise auf die Ermittlungen von Stefan Kraft aufmerksam. Stefan schrieb gerade am 29.04.2010 einen Artikel im Freitag, in dem er die Ergebnisse seiner Recherchen in Sachen „Polizei vs. Radfahrer“ anlässlich der „Freiheit statt Angst“ Demo in Berlin im September 2009 mitteilt.

Langer Rede kurzer Sinn:

  • Alle Polizisten sind weiterhin im Dienst,
  • ob Anklage erhoben wird ist unklar,
  • die eidesstattlichen Erklärungen der Polizisten sind nicht mit den Videobeweisen in Einklang zu bringen

DAS heißt es, wenn das Landeskriminalamt „mit Vorrang“ ermittelt. Die Täter einer normalen Körperverletzung unter Jugendlichen würden bei der normalen Arbeitsgeschwindigkeit des LKA dann wohl vor Abschluss der Ermittlungen an Altersschwäche sterben.

Und da wundern sich gewisse Herren, wenn die Polizei in Teilen der Gesellschaft eine denkbar schlechte Reputation hat? Was hat der normale Bürger denn bei dieser Art von Rechtsbeugung noch für Möglichkeiten?

Was der Bundesvorsitzende der GdP einmal lesen sollte

Kürzlich schrieb ich über Zurückhaltung in Sachen politischer Äusserungen, welche auch einzelnen Polizisten gut täte. Und just in diesem Moment stolpere ich über folgenden Text

Auch bei dieser Mäßigungspflicht ist es im Einzelfall ein schwieriges Unterfangen, die Grenze zwischen dem Erlaubten und dem Verwertbaren zu ziehen. Eine grobe Definition könnte so lauten: Pflichtwidrig verhalten sich Beamte, die in der Öffentlichkeit massiv einseitig Partei ergreifen, dabei womöglich noch mit einer „Schmutzkampagne“ den politischen Gegner diffamieren wollen – und dadurch das Ansehen des Beamtentums in Verruf bringen. Sobald Bürger und Vorgesetzte schwere Zweifel bekommen, ob die Amtsführung eines Beamten noch das Gebot der Objektivität und Unparteilichkeit erfüllt, dürfte die Pflicht zur Mäßigung missachtet worden sein.

Diese Zeilen stammen von der Webseite der GdP im Kreis Borken, ob der Herrn Rainer Wendt (Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft) dem Inhalt obigen Textes folgen kann? Wenn Herr Rainer Wendt massiv gegen den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse wettert, dann frage ich mich, ob er (Wendt) damit nicht das Ansehen des Beamtentums schädigt? Ich wäre nicht der erste, der Wendt ein bedenkliches Verständnis der Grundrechte attestiert.

Erstmal vor der eigenen Tür kehren, bevor man sich über anderer Leute Schmutz aufregt.

Erinnert ihr euch an Silvana Koch-Mehrin?

Genau, Silvana Koch-Mehrin war die FDP-Politikerin, bei der unklar war, ob sie nun 50% der Arbeitszeit geschwänzt hat oder ob es nur 25% fernbleiben von der Arbeit war. Dieses Bollwerk an Arbeitseifer taucht mit einem Donnerknall aus der Versenkung wieder auf und will die Rechte der Frauen stärken in dem sie den Frauen vorschreibt was sie anziehen, oder besser was sie nicht anziehen dürfen.

Damit ist die FDP wieder einen Schritt nach oben auf dem Treppchen „Suche eine Minderheit und dresche drauf – Hauptsache die Stammtische stimmen dir zu“ gewandert.

Ich habe Verständnis dafür dass untersucht wird, ob die Sicht eingeschränkt ist wenn eine Frau eine Burka trägt. Ich habe absolutes Verständnis dafür dass bei einer Identitätskontrolle  die Burka angehoben werden muss, um das Lichtbild des Ausweises mit dem Gesicht zu vergleichen. Aber ein pauschales Verbot eines Kleidungsstückes?

Obwohl….. Dann bitte auch Leggins in Verbindung mit bauchfreien, engen Tops verbieten. Und jedwede Hosen, die bei Herren ein Maurerdekollete freilegen. Und wer Sandalen in Verbindung mit Socken trägt 7 Tage Arrest!   Und Politiker, die weniger als 50% der Arbeitszeit anwesend sind, werden fristlos und ohne Verwarnung gefeuert – dann wirds eng gell, Silvana?