Das Werkzeug der Grundrechtsauflösung: Von der Leyen

Bei Carechild.de gibt es eine sehr Ausarbeitung der Tätigkeiten und Interessenslagen um den Bereich „Sperrung von Kinderpronografi im Internet“, der sich mit der Rolle der Frau von der Leyen beschäftigt. Auszüge:

Antreiber der Sache: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der von Anfang an mit am Verhandlungstisch der grossen Internetprovider sass (Anmerkung: Nicht von der Hand zu weisen, wenn man sich dann auch noch anschaut, was der Herr Schäuble sonst noch so an Plänen hat…)

Kinder vor laufender Kamera geschändet und getötet? Eine so dreiste Lüge hätte man wohl selbst Wolfgang Schäuble nicht zugetraut. Das Märchen von den Snuff-Videos hat das Bundesfamilienministerium erreicht. Tatsache ist: Es gibt weltweit keinen einzigen Fall, in dem ein solches Video aufgetaucht wäre, das Gerücht über solche Videos gibt es aber seit vielen Jahren – nur ausser Frau von der Leyen hat es noch niemand gesehen.

Ursula von der Leyen war das offenbar noch nicht genug. In einem Interview mit der FAZ sagte sie gestern auf die Frage, wie Sie darauf gekommen sei, diesen Vorstoss im Wahljahr zu unternehmen: „[…]Ich habe das Ausmaß des Grauens vorher nicht gekannt. Mir war nicht klar, dass die Kinder vor laufender Kamera geschändet werden, sie zum Teil getötet werden[…]

Eine weitere dreiste Lüge von Ursula von der Leyen ist es zu behaupten, Internetzensur wäre effektiv in der Zugangserschwerung zu solchen Seiten. Ein Argument, für das sie von Internetexperten offen ausgelacht wird. Pädophile freuen sich bereits auf die Internetzensur, denn die Umgehung dieser Sperren geht auf Knopfdruck und Freiheitsaktivisten veröffentlichen immer mehr Sperrlisten aus anderen Ländern, die die Adressen zu den Kinderpornoseiten enthalten.

All dies von einer Webseite, die sich dem Kinderschutz verschrieben hat und NICHT eine Seite von „Netzaktivisten“, welche um das Wohl des Netzes und die Freiheit der Menschen kämpfen. Aber Schäuble lacht sich ins Fäustchen, hat er doch mit der von der Leyen ein Dummchen gefunden, dass er vor seinen Karren spannen kann.

Mittlerweile ist der Welt auch zu entnehmen:

Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie im Internet verabschiedet. Damit soll der Zugang zu Kinderporno-Seiten erschwert werden. Vage bleiben die Eckpunkte beim Eingriff in Grundrechte. Auch die Internetbranche ist noch nicht vom Erfolg überzeugt.

Damit soll der Zugang zu Internetseiten erschwert werden, die auf Servern im Ausland liegen. Auf andere Inhalte soll das Gesetz bewusst nicht ausgeweitet werden.

Warum wird nicht erstmal gegen deutsche Serverinhalte vorgegangen? Weil Herr Schäuble damit sein Gesetz nicht durchbekommen hätte, das beinhaltet, dass diese Sperrlisten eben GEHEIM und nicht kontrollierbar sein sollen. So, willkommen im europiäschen China, wo das Regime bestimmen kann, auf welche Webseiten die Nutzer zugreifen können. Siehe auch hier

„Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht“

(Nachtgedanken, Heinrich Heine)

Nachtrag: Carechild hat dieses ganze Brimborium um die schäublische Internetzensur eh ad-absurdum geführt:

Das Ergebnis ist beschämend für die Politik, insbesondere für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Die Deutsche Sperrliste wird zu grossen Teilen identisch mit der Liste der anderen Länder sein, insbesondere was die Qualität der Seiten angeht. Das diese so leicht und mit derart geringem Aufwand aus dem Netz zu fegen sind, sollte nachdenklich stimmen.

Zensur wird delegiert und ist dann keine Zensur mehr

Wenn der Staat den Zugriff auf Informationen behindert, nennt man das für gewöhnlich Zensur. Wikipedia sagt dazu:

Zensur (censura) ist ein politisches Verfahren,[1] um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden.

Das heisst: Wenn politisch(!) Informationen be- oder verhindert werden. Wenn aber die Politik – oder deren Handlanger – privatwirtschaftlich handelnde Unternehme (mittels Listen, welche Inhalt von Verträgen sind) dazu bringt, genau dies zu tun – Informationen zu blocken – dann ist es auf einmal TOTAL legal und auch mit dem Grundgesetz vereinbar:

Darüber hinaus ist festzustellen, dass, sofern es zu einer Sperrung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zugangsanbieter und dem Bundeskriminalamt kommt, es bereits an einem hoheitlichen Eingriff fehlt. Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nur dann vor, wenn sich staatliche Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten Kenntnis von dem Inhalt oder den Umständen eines fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs verschaffen, die so erlangten Informationen speichern, verwerten oder weitergeben. (…) Es muss sich um eine Kenntnisnahme durch den Staat handeln. (…) Ein solcher Eingriff liegt erkennbar nicht vor.

Nachzulesen ist dasin einem Arbeitspapier, dass von der „Arbeitsgruppe Access Blocking“  erstellt wurde. Zu finden bei Alvar Freude. Alvar kommentiert es wie folgt:

Soll das heissen, die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Grundrechte zwar das Individuum vor staatlichen Eingriffen schützen, wenn aber die Provider aufgrund eines aufgezwungenen Vertrages hier tätig werden, sei das ja kein staatlicher Eingriff? Sprich: Wenn der Staat eine private Einbrecherbande beauftragt, in ein Haus einzusteigen, bleibt die Unverletzlichkeit der Wohnung davon unberührt, weil es der Staat nicht selbst macht?

Dem ist nichts – aber auch GARNICHTS hinzuzufügen. Und unsere Schergen regen sich über südamerikanische Juntas auf. Die sind selbst keinen Deut besser – nur feiger. Die Juntas haben den Arsch in der Hose und setzen die Rechte direkt ausser Kraft und spannen dafür keine Aktiengesellschaften ein.

Internetzensur in Deutschland schreitet voran

Auch wenn die ersten Kritiker, die von der Leyens Kinderschutz-Internetfilter als Anfang der weitergehenden Zensur bezeichneten, belächelt wurden, so nimmt der Zug der Informationsbehinderung so langsam Fahrt auf:

Versprochen wird im Familienministerium, dass sich die geplante Regelung nur mit kinderpornografischen Seiten befassen wird. Allerdings forderte BKA-Präsident Jörg Ziercke schon im Vorjahr, auch „fremdenfeindliche und antisemitische Inhalte“ einzubeziehen, auch sie stünden auf unterster moralischer Stufe. Außerdem haben die Innenminister von Bund und Ländern angeregt, den Zugang zu illegalen Sportwetten u-nd Lotterien zu sperren.

schreibt die TAZ. Wenn das Reizzentrum also irgendwann nicht mehr erreichbar sein sollte (länger als 10 Minuten …), wisst ihr woran es liegt.