Es gibt auch kritische Politiker

Ob Thilo Weichert bald „getausst“ wird? Im Heiseticker ist zu lesen:

Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert übt scharfe Kritik an den Plänen zu Kinderporno-Websperren. Im aktuellen Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett am morgigen Mittwoch beschließen will, erkennt er eine „völlig neue Überwachungsdimension“. Werde das Speichern der Zugriffsversuche und die Weitergabe etwa von IP-Adressen an die Polizei gestattet, könnte eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung erfolgen, „die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde“.

….

Weichert sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen „Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet“

Tja, der Mann scheint zu wissen worüber er spricht. Dies wird der Grund sein, warum man als Beauftragter auch nichts zu sagen hat. 🙁

Ich kriminalisiere euch ALLE!

Kriminalisieren 2.0 – wie geht das.

Die Frau von der Leyen, Herr Zierke und auch der Herr Schäuble bauen da gerade ein wunderbares technisches Mittel zum kriminalisieren vieler Bundesdeutschen aus: Die Internetsperre. Wie diese zu nutzen ist um möglichst viele (oder aber auch gezielt..) Menschen bei den Ermittlungsbehörden zu denunzieren – oder aber auch die Logfiles der Beobachter sinnlos vollzumüllen – will ich hier anhand von 4 Beispielen verdeutlichen:

1) Ich schreibe diverse tolle Artikel, in dem ich möglichst viele SEO-Begriffe zu einem derzeit angesagtem Thema  verwende. Innerhalb dieses Artikels verlinke ich eine Webseite, welche auf eine gesperrte Seite verlinkt.(Ergebniss: Mir unbekannte Menschen erscheinen im Filter und machen sich indirekt verdächtig auf KiPo Seiten gelangen zu wollen.)

2) Ich verschicke Mails an eine zu denunzierende Person aus meinem Bekanntenkreis (vielleicht motiviere ich auch andere, an diese Person zu mailen) und sende jeweils mittels tinyurl einen Link zu einer gesperrten Seite. (Ergebniss: Eine definierte Person macht sich verdächtig, ich denunziere..)

3) Ich bin böse: Ich habe ein Bot-Netz, das mir gehört und verspamme mittels Make-Money-Fast enlarge-your-penis oder cheap-viagra einen Link zu einer gesperrten Seite. (Ergebnis: Die Logfiles der Sperrseite füllen sich massiv, die Daten werden unbrauchbar)

4) Ich binde eine indirekt gesperrte Seite in ein (möglichst statisches …)Frames meiner Webseite ein (Ergebnis: Alle Besucher meiner Webseite machen sich verdächtig)

NIEMALS sollte man bei diesen „Spielen“ von seiner Domain auf die original-gesperrte Seite verlinken. Ansonsten läuft man Gefahr selbst in die Sperrliste zu gelangen und das will man ja nicht.

Wer nun sagt: Aus diesem Grund sind die Sperrlisten ja geheim, dem antwrte ich: NOCH! Ich spekuliere mal, dass es nicht lange dauern wird und diese Listen sind – per Wikileaks – public.

Wer redet von Verfolgungswahn? Es ist wahr und wird noch schlimmer.

Wer mir aufgrund meiner Spekulationen in diesem Artikel vielleicht gedanklich unterstellte:“Der Autor spinnt ein bisschen“, muss sich nun wohl bei mir entschuldigen:

Dem Text des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge sollen die Zugangsanbieter die geplanten Stopp-Seiten nun selbst hosten. Außerdem dürfen sie Zugriffs-IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Beschlussvorlage der Bundesregierung soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

schreibt Heise. Aber es kommt noch dicker – VIEL dicker:

Nicht mehr enthalten ist in dem überarbeiteten Dokument zudem die zunächst geplante Beschränkung der Sperrliste auf außereuropäische Webseiten. Vielmehr ist im Entwurf für einen neuen Paragraphen 8a Telemediengesetz (TMG) nun die Rede von „vollqualifzierten Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten“. Einbezogen werden sollen zudem nicht nur kinderpornographische Darstellungen an sich, sondern auch Webseiten, „deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen“. Falls nach Inkrafttreten der Regelung auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen würde, könnten somit auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten.

Wer sich mit der Thematik Deep-Linking beschäftigt hat, wird – wie ich – zu dem Schluss kommen, dass bei sehr grober Auslegung des obigen nahezu jede Webseite mit dem Zensur-Umleitungsschild versehen werden kann.

Da natürlich „privatrechtlichen Anbieter“ von den Regelungen ausgenommen sind, heisst dies am Ende: Jegliche öffentlichen Einrichtungen brauchen keinen Aufwand (und Kosten..) zu tragen, weil diese nicht sperren müssen. Kontrolliert werden soll nur der normale Verbraucher(BÜRGER), was ein weiteres Indiz dafür ist, dass die Zielrichtung ein vom Staat kontrollierter Fluss von Informationen ist. Das Ende des Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes. Denn dort steht geschrieben: „…und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Im Moment der Staatszensur fällt dieses weg.

Ein weiterer Grund sich sowohl mit dem Art. 20 Abs. 4 des GG auseinanderzusetzen: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. “ oder das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007 :

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

NOCH habe ich Hoffnung.