Internetsperre kann auch konkreten Datendiebstahl bedeuten

Über die Mailingliste des AK gegen Internetzensur brachte mich Christian von Mogis auf einen nicht uninteressanten Gedankengang. WENN z.B. die unter der Domain „zu_sperren.de“ sowohl unter „www.zu_sperren.de“ als auch unter (ohne www.) „zu_sperren.de“ in der Sperrliste auftaucht, hat die IP-Adressänderung der Provider-DNS noch ganz andere Folgen.

Typischerweise läuft unter der Domain ja nicht nur der Webserver, sondern auch noch ganz andere Dienste sind dort meist verfügbar – so z.B. auch ein Mailserver. Was aber kann das zur Folge haben? Nehmen wir das Beispiel einer privaten Webseite, die unter einer „Namensdomain“ läuft, wie auch diese Webseite hier. Der Mailserver dieser Domain ist meistens unter der Domain selbst zu erreichen – ohne mail. smtp. oder ähnliches davor. Das hat zur Folge, dass auch Mails per Provider-DNS an eine andere IP-Adresse umgeleitet werden. Der absendende Mailserver fragt nach welcher Server für die entgegennahme der Mails zuständig ist und bekommt dann eben die IP-Adresse des Stopp-Servers als Antwort. Genau dorthin wird er also versuchen Mails an die Domain „zu_sperren.de“ zuzustellen. Mit ein wenig technischem Geschick ist es dann möglich jedwede mail an „zu_sperren.de“ auf dem Stoppserver entgegen zu nehmen.

Man kann solange darüber diskutieren, wie diese Mail ausschliesslich den Betreiber des Servers betreffen. Strafbar (solange Sippenhaft noch nicht eingeführt ist) wird es, wenn auch Mails von Unbeteiligten durch dieses Vorgehen entweder nicht zugestellt oder sogar Mails von Unbeteiligten (dieses können auch Familienangehörige – Eltern, Geschwister und ähnliches sein) an einen fremden Server zugestellt werden und dort eventuell gesichtet werden.

Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass sich unsere Gesetzgebenden Vollhonks nicht ANSATZWEISE über die Folgen ihres Handelns informieren. Und solch kurzfristig agierende Menschen bestimmen ebenfalls über die Lagerung von Atommüll, definieren wie gefährlich Gentechnologie und über andere höchstkomplexe Themen. Ganz zum Schluß wundert es mich nicht wirklich, zeigt sich doch gerade bei Betrachtung der Kosten für die Atommüllendlager und ähnliches, wie kurzfristig „dort oben“ nachgedacht wird.

Von der Leyen macht ernst – SIE kriminalisiert uns alle und pervertiert die Demokratie

Wie ich bereits schrieb, kann das Gesetz zur Eindämmung der Kinderpornografie im Internet (Internetsperre) hervorragend benutzt werden um ahnungslose Internetbenutzer zu kriminalisieren. Das meine Ahnung (die mich irgendwie an Fletchers Visionen erinnern) nicht an den Haaren herbei gezogen sind, bestätigt jetzt Ulrich Staudigl (Sprecher im Bundesjustizministerium) bei Heise:

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein „aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht“. Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn „den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen“.

Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: „Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.“

An dieser Stelle wurde ich an Machtergreifungen und manipiulierte Wahlen erinnert. Ja, liebe mitlesenden Schüler: Es ist wichtig in der Schule aufzupassen, denn aus der Geschichte zu lernen heisst für die Zukunft gerüstet zu sein. Was könnte ein boshafter Mensch mit solch einem Werkzeug realisieren?

Man könnte zum Beispiel vor der Wahl der Betriebsrates eine gefälschte Mail versenden, in welcher die Gewerkschaft den Aktivisten dieser Wahl einen Link zukommen lässt:“Hier bekommt ihr letzte Informationen über die morgige Wahlveranstaltung“. Und Ruckzuck schnappt die falle zu: Mittels anonymer Anzeige wurde auf einen Kinderpornoring im Hause (nennen wir es mal..) Leidel hingewiesen, welchen es zu überwachen gilt. Ergebnis: Die Aktivisten werden – während der anstehenden Wahl – für 24 Stunden OHNE richterliche Verfügung vorläufig festgenommen. Eine betriebsratswahl findet nicht statt.

Was es für einen Politiker bedeuten kann ( so 2-3 Tage vor der Wahl), wenn er in den Verdacht gerät ein Kinderporno-Konsument zu sein, kann man aus dem Fall Tauss lernen. Die Springerpresse lässt ihre journalistischen Kettenhunde los und der Wahlerfolg ist gerettet.

Die Büchse der Pandora: Von der Leyen will sie öffnen, diese Frau bei der man mal überprüfen sollte, ob ihre 7 Kinder genügend Mutterliebe bekommen, oder ob sie die Aufgabe der Mutter an etwaige Angestellten delegiert, weil sie „wichtigeres“ zu tun hat, als mit ihren Kindern Ausflüge zu machen, ihnen Essen zuzubereiten und sich um deren Hausaufgaben zu kümmern.

Sperr-Uschi und BKA irren gewaltig, Reizzentrum ist unbedenklich

Wie eben – aus gewöhnlich gut manipulierenden Kreise – mitgeteilt, wird dem Reizzentrum die Unbedenklichkeit am güldenen Hosenband, ohne Sockenhalter verliehen:

unbedenklichkeitssiegel

Das Reizzentrum bedankt sich aufs Unglaubwürdigste – auch bei dem zenzizenzizenzic, über welche die Verleihung vorgenommen wurde.

Dieses Siegel darf sich meine hochgeachtete Zielgruppe ausdrucken, auf Marmor meisseln oder einfach ignorieren.