Nackt ist nicht gleich nackt

Wenn unsere Bewegungsprofile (Kameras), unser Kommunikations(Vorratsdatenspeicherung)- oder Einkaufsverhalten (Kundenkarten) aufgezeichnet wird und damit eine gewisse Nacktheit der Persönlichkeit einhergeht, so wird dies von breiten Bevölkerungsgruppen geradezu gottgegeben hingenommen. Wenn es aber körperlich wird, DANN gehen auch diese Personenkreise auf die Barrikaden.

Der Tagesschau ist zu entnehmen, dass auch die Kirche (hrhr) gegen die Nacktscanner polter:

„Die Intimsphäre ist absolut unantastbar“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“

Ach und bei den anderen Eindringen in die Privatsphäre der Schäfchen hält die Bischofskonferenz den Schnabel? Warum auf einmal, weil Nackedei bäh-bäh ist. DAS ist aber nur ein Teil der Intimsphäre!

Die Polizeigewerkschaft äussert sich ebefalls schizophren:

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) reagierte ebenso mit Unverständnis. Einen „staatlich verordneten Striptease“ an Flughäfen brauche niemand, so DPolG-Chef Rainer Wendt.

Aber anderswo dürfen wir (unser Verhalten) und nackich machen? Nur am Flughafen gilt das Grundgesetz noch vollumfanglich?

Mach dich naggisch

So – oder so ähnlich wird mal bald auf den Flughäfen begrüsst – zumindest der EU-Kommission geht.

Mehr dazu bei der FAZ, der Welt und der Tagesschau

Die Perspektive wird gleich mitgeliefert:

Laut Medienberichten befürwortet das britische Innenministerium den flächendeckenden Einsatz ähnlicher Geräte auf Straßen, Plätzen und vor Fußballstadien.

BRAVO!

Anschlag auf Vorratsdatenspeicherung

So würde meine Frau wahrscheinlich die Überschrift gewählt haben (BTW: Ich liebe sie….).

Zur Sache: „Berliner Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung“ betitelt die Tagesschau einen Artikel bezüglich einer Klage von BT gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat für BT die Verpflichtung zur Bevorratung der Verbindungsdaten aufgehoben, weil:

„Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass ein Privater die Kosten einer originär hoheitlichen Aufgabe selbst tragen soll. Das Gericht hat hiergegen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet“, so der Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth

Von der Seite kann man dies – als Unternehmer – auch sehen. Es steht ja ohnehon noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Sache aus.