Wahlcomputer am Ende?

Anscheinend haben die Richter des Bundesverfassungsgericht mehr technischen Sachverstand, als unsere Politiker, mit all ihren Beratern und Lobbyisten. Die Netzpolitik zitiert bereits vorab die Futurezone wonach die Richter des Bundesverfassungsgerichts urteilen:

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Sicherheit der derzeit in Deutschland bei verschiedenen Wahlvorgängen benutzten Abstimmungscomputer geäußert.

Mehrere Richter kritisierten am Dienstag in der mündlichen Verhandlung des Gerichts in Karlsruhe, dass mit den derzeitigen Systemen weder die korrekte Speicherung der abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrolliert werden könne.

Das ZDF schreibt:

Auch das Bundesverfassungsgericht scheint den Wahlcomputern zu mißtrauen, die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzt wurden: Richter Rudolf Mellinghof verwies darauf, dass ähnliche Wahl-Rechner in den Niederlanden mittlerweile verboten worden sind.

Anschlag auf Vorratsdatenspeicherung

So würde meine Frau wahrscheinlich die Überschrift gewählt haben (BTW: Ich liebe sie….).

Zur Sache: „Berliner Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung“ betitelt die Tagesschau einen Artikel bezüglich einer Klage von BT gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat für BT die Verpflichtung zur Bevorratung der Verbindungsdaten aufgehoben, weil:

„Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass ein Privater die Kosten einer originär hoheitlichen Aufgabe selbst tragen soll. Das Gericht hat hiergegen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet“, so der Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth

Von der Seite kann man dies – als Unternehmer – auch sehen. Es steht ja ohnehon noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Sache aus.