Anschlag auf Free Flow Of Information

Wenn etwas im Internet recherchierbar ist, so ist das OK und frei. Sollte aber jemand Informationen zusammentregen und lesbar einen allgemeinverständlichen Artikel daraus schustern, so hat dies eine Hausdurchsuchtung zu Folge. Wie heute Morgen bei Burks:

“Der Beschuldigte steht in dem Verdacht eines Vergehens nach §§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG. Ihm wird vorgeworfen, im Internet über den Link www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=5633 unter der Überschrift “Rezepturen diverser Explosivstoffe” eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang ist im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachts verhältnismäßig [sic], insbesondere sind mildere Maßnahmen zur Erreichung des Untersuchungszieles beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich.” Unterschrieben von Ebsen, Richter am Amtsgericht Tiergarten.

Tja liebe Blogger, ab sofort nur noch Karnevals- und Handtaschenthemen, bloss nichts Inhaltliches. Könnte sonst gefährlich werden.

Ich warte auch schon darauf, dass hier bei mir durchsucht wird. Ich bin mir nur noch nicht sicher, was dann der Grund sein wird „Grober Unfug“, „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ oder was auch sonst sich Richter, Staatsanwälte und sonstige typische Verdächtigenerkenner so einfallen lassen.

via Fefe

Ein Terroranschlag steht unmittelbar bevor – alternativ wird ein Terrorist gefasst oder ein Sack Reis platzt

Tja, nun haben sich CDU und SPD auf das „BKA-Gesetz“ geeinigt und schon werden sie wieder kritisiert. Ist doch unfait. Immer diese linken Spinner aus der Partei der Grünen und der Linken. Aber HALT! Laut SPON erheben auch andere Kommentatoren die Stimme, so zum Beispiel der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank:

„Ich halte eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechts-Eingriffs für unverzichtbar“, sagte er der Zeitung. Ob der absolut geschützte Kernbereich der Privatsphäre bei Durchsuchungen betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen. Die Einigung der Koalition sieht das nicht vor.

Aber was haben Richter schon mit den Rechten zu tun?

Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, begrüsst das Gestezt, ob wohl er den Wortlaut des Gesetzes noch nicht kennt. Wie kann man es als Datenschützer begrüssen, ohne es zu kennen? Gerade, wenn es den Kernbereich des eigenen Aufgabenbereiches betrifft?

Die Polizei begrüsst – erwartungsgemäss – das gesetz, da es ihr neue Spielzeuge in die Hand gibt. Erinnert ihr euch daran, wie es war neue Weichen für die Spielzeugeisenbahn zu bekommen? Ein FEST!

Da das Gesetz am Mittwoch nächster Woche schon vom Bundestag verabschiedet werden soll, erwarte ich persönlich noch einen kleinen Entscheidungsfindungsbeschleuniger, in Form eines kleinen „terroristischen“ Attentats oder mindestens der Festnahme einer Person, die eventuell verdächtigt wird, mit einem wahrscheinlichen Terroristen mal gemeinsam an einem Ort gewesen zu sein. Im worst case hilft da auch gern die CIA.

Manchmal funktioniert das Rechtssystem noch

Unser Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr seine Existensberechtigung nachgewiesen – ein Hoch auf die Gewaltenteilung!

HURRA, die Vorratsdatenspeicherung ist – per Eilentscheidung! – weiter eingeschränkt worden. Als Hintergrund sieht die FAZ die Polizeigesetze in Bayern (ach…) und Thüringen. Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Nutzung der Verbindungsdaten weiter ein (Zitat FAZ):

Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun – ähnlich wie bei den Ermittlungen wegen bereits begangener Straftaten – auf gravierende Fälle beschränkt. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet.

Die Süddeutsche schreibt:

Bereits im März hatte der Erste Senat eine einstweilige Anordnung gegen das sogenannte Telekommunikationsgesetz erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung regelt. Diese Eilverfügung wurde nun verlängert und erweitert. Bis zu einem endgültigen Urteil der Karlsruher Richter gilt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nur mit Einschränkung.

Die Welt schreibt dazu:

Dies (Die Landespolizeigesetze in Bayern und Thüringen – Anm. des Autors) verletze das „Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs“ der Bürger.

Siehe auch Fefe, Isotopp

NOCH gibt es Hoffnung für eine Restfreiheit der deutschen Bürger, Steuerzahler und nicht zuletzt Wähler!