Wenn etwas im Internet recherchierbar ist, so ist das OK und frei. Sollte aber jemand Informationen zusammentregen und lesbar einen allgemeinverständlichen Artikel daraus schustern, so hat dies eine Hausdurchsuchtung zu Folge. Wie heute Morgen bei Burks:
“Der Beschuldigte steht in dem Verdacht eines Vergehens nach §§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG. Ihm wird vorgeworfen, im Internet über den Link www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=5633 unter der Überschrift “Rezepturen diverser Explosivstoffe” eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang ist im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachts verhältnismäßig [sic], insbesondere sind mildere Maßnahmen zur Erreichung des Untersuchungszieles beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich.” Unterschrieben von Ebsen, Richter am Amtsgericht Tiergarten.
Tja liebe Blogger, ab sofort nur noch Karnevals- und Handtaschenthemen, bloss nichts Inhaltliches. Könnte sonst gefährlich werden.
Ich warte auch schon darauf, dass hier bei mir durchsucht wird. Ich bin mir nur noch nicht sicher, was dann der Grund sein wird „Grober Unfug“, „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ oder was auch sonst sich Richter, Staatsanwälte und sonstige typische Verdächtigenerkenner so einfallen lassen.
via Fefe
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