Entlastung für Hartz-IVer und Unternehmen?

Union und FDP wollen Hartz-IV-Empfänger entlasten. Darauf verständigte sich nach Angaben der Generalsekretäre die große Koalitionsrunde. Das Schonvermögen soll verdreifacht werden – von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr.

schreibt der Spiegel. Das ist schon mal ein Schritt in die Richtige Richtung. Aber auch Änderungen, die deutlich nachdenklich machen, stehen an:

Hartz-IV-Empfänger sollen nach den dpa-Informationen zudem künftig mit 400-Euro-Jobs mehr Geld als bisher dazuverdienen dürfen. Bislang wird der überwiegende Teil mit der staatlichen Leistung verrechnet.

Das hat – natürlich – den Vorteil, dass ein Bezieher von Hartz-IV durch die Annahme eine 400€-Jobs etwas besser gestellt ist und er nicht – nach Abzug von Fahrt- und anderen Werbekosten – vielleicht merklich für seine Tätigkeit entlohnt wird und nicht nur das gute Gefühl hat, auf dem Arbeitsmarkt wenigsten noch ein bisschen gebraucht zu werden.

Andererseits wird aber auch durch diese Stärkung von „400€-Jobs für Hartz-IV Bezieher“ die Kluft zwischen sozialversichertem Arbeitnehmer und Arbeitslosen weiter aufgebohrt. Es besteht sicherlich auch die Gefahr, dass sowohl der 400€-Jobber als auch vor allem der Arbeitgeber kein wirkliches Interesse an regulären Arbeitskräften haben. Schon heute gibt es – in meinen Augen – viel zu viele 400€-Jobs. Wie viele Copy-Shops, Pizzadienste und andere werden überwiegend von „billigen“ Aushilfkräften am Leben gehalten?

Hartz-IV Zweiklassengesellschaft?

In den Medien kann man seit ein paar Tagen die Diskussion um die sogenannte Zweiklassengesellschaft in Sachen Hartz-IV lesen, die der Bundesagentur-Vorstand Heinrich Alt ins Gespräch gebracht hat.

Worum geht es denn dabei eigentlich? Zweiklassengesellschaft hört sich erstmal sehr unangenehm an. Zumindest wenn der Grundgedanken an soziale Werte noch nicht ganz abgestorben ist. Konkret geht es darum, dass Arbeitlose, die schon diverse Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben, besser gestellt werden sollten als diejenigen, die Hartz-IV beziehen ohne jemals in die Kassen eingezahlt zu haben.

Dieses Thema betrifft mich direkt, da kann ich – als ehemaliger Bezieher von Hartz-IV direkt mitreden. Schliesslich hatte ich – nachdem ich meine mehr als 2 Jahre währende Selbstständigkeit aufgeben musste – das zweifelhafte Vergnügen DIREKT Hartz-IV zu beziehen. Da fragte ich mich schon, warum ich 20 Jahre (teilweise als unverschämt gut Verdienender) in die Kassen eingezahlt habe um dann mit dem Regelsatz abgespeist zu werden, den auch derjenige bezieht, der noch niemals in die Sozialkassen eingezahlt hat.

Ist es aber so einfach? Sicher wäre es – aus meiner Sicht (har-har) – gerecht gewesen, wenn ich einen grösseren Betrag erhalten hätte. Schliesslich hatte ich die Kassen lange Zeit gefüllt und mir einen gewissen Anspruch schon erarbeitet.

Zur Gretchenfrage wird die Thematik, wenn man all diejenigen in seine Überlegungen einbezieht, die niemals eine Chance hatten sozialversicherungspflichtig ihr Einkommen zu erwerben. Was ist höher zu bewerten? Die Gleichheit all derer, die da längfristig nicht in die Sozialkassen eingezahlt haben oder das Honorieren der Leistung derjenigen, die teilweise lange Jahre die Kassen gefüllt haben?

Ich bin unentschlossen.