Hach, lass dich umarmen oh Du Verfassungsgericht! Es gibt Tage – die sich in letzter Zeit häufen – in denen liebe ich diese Institution der Demokratie. Natürlich drängt sich unwillkürlich die Frage auf warum das Verfassungsgericht immer häufiger die Scheisse wegbüglen muss, die sich unsere (von uns gewählten!) Politiker als Gesetz gemeisselt haben lassen. Aber sei es drum. Es gibt ihn, den „Schiedsrichter der Gerechtigkeit“
Wie Sueddeutsche:
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte, dass Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel.
Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe „zuverlässig“ prüfen können, ob die Stimme vom Computer „unverfälscht“ erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.
FAZ:
Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 war verfassungswidrig, denn die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Damit waren zwei Wahlprüfungsbeschwerden im Wesentlichen erfolgreich.
Deutsche Wähler werden bis auf weiteres mit Papier und Bleistift abstimmen: Das Verfassungsgericht hat die zuletzt bei der Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer für unzulässig erklärt. Die bisherige Technik habe Mängel, sei zu schwer zu kontrollieren.
schreiben ist somit erstmal Schluss mit der Möglichkeit des Gemauschels. Ein grosser Sieg für uns alle, den wir auch dem Einsatz des CCC zu verdanken haben.