Hans-Peter Uhl (CSU) zeigt, wie man sachlich argumentiert

Im Blog der TAZ gibt es vorab ein „Best of“ eines Telefoninterviews mit dem CSU-Politiker. Ich muss sagen, es ist wirklich spektakulär:

“Mit diesem linken Gerülpse aus Sachsen lässt sich doch nichts anfangen.”

“Da ist ein Klischee auf das andere gestapelt worden: Wir sind gut und wir sind frei. Damit lässt sich doch nichts anfangen. Mit den Verfassern solcher Pamphlete kann man nicht reden.”

“Mit der bundes-SPD haben wir seit Jahren über jedes Komma verhandelt. Und dann kommt da dieses Papier auf Stammtischniveau aus Sachsen. Das lohnt nicht einmal das Lesen.”

“Platter geht es nicht.”

“Die Bundes-SPD hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Unsere Gesprächspartner waren ja nicht irgendwelche Wichtigtuer aus Sachsen, sondern Profis.”

“Die Online-Durchsuchung muss natürlich im Gesetz bleiben, alles andere ist großer Quatsch.”

“Gegen das Gesetz wird in Karlsruhe geklagt. Und das oberste deutsche Gericht wird uns bestätigen, dass es verfassungsgemäß ist. Und dann kommt irgendwer daher, und reißt die Aufbauarbeit vieler Jahre einfach ein.”

“Es kann natürlich sein, dass das Gesetz in den Vermittlungsausschuss wandert. Dort sitzen dann Profis, mit denen man einige Punkte vernünftig diskutieren kann. Das hat dann nichts mit dem aus Sachsen kommenden Plattheiten zu tun. Da werden wir uns einigen können.”

“Es ist noch zu früh, um zu sagen, welche Punkte für uns eventuell noch einmal verhandelbar sind.”

Danke liebe SPD aus Sachsen! Einmal natürlich, dass ihr wahrscheinlich dieses unsägliche BKA-Gesetz kippen werdet und zum zweiten dafür, dass ihr es schafft, dass sich der Uhl so ehrlich – und offensichtlich ohne nachzudenken – äussert. Dieses Interview hat den gleichen „Sprengstoff“ in sich, wie die Sperrung von Wikipedia durch den Lutz Heilmann.

Ich muss gleich mal zum Ortopöden – mir tut der Hals weh, vom kopfschütteln, ob dieser Aussagen

Ein Terroranschlag steht unmittelbar bevor – alternativ wird ein Terrorist gefasst oder ein Sack Reis platzt

Tja, nun haben sich CDU und SPD auf das „BKA-Gesetz“ geeinigt und schon werden sie wieder kritisiert. Ist doch unfait. Immer diese linken Spinner aus der Partei der Grünen und der Linken. Aber HALT! Laut SPON erheben auch andere Kommentatoren die Stimme, so zum Beispiel der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank:

„Ich halte eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechts-Eingriffs für unverzichtbar“, sagte er der Zeitung. Ob der absolut geschützte Kernbereich der Privatsphäre bei Durchsuchungen betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen. Die Einigung der Koalition sieht das nicht vor.

Aber was haben Richter schon mit den Rechten zu tun?

Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, begrüsst das Gestezt, ob wohl er den Wortlaut des Gesetzes noch nicht kennt. Wie kann man es als Datenschützer begrüssen, ohne es zu kennen? Gerade, wenn es den Kernbereich des eigenen Aufgabenbereiches betrifft?

Die Polizei begrüsst – erwartungsgemäss – das gesetz, da es ihr neue Spielzeuge in die Hand gibt. Erinnert ihr euch daran, wie es war neue Weichen für die Spielzeugeisenbahn zu bekommen? Ein FEST!

Da das Gesetz am Mittwoch nächster Woche schon vom Bundestag verabschiedet werden soll, erwarte ich persönlich noch einen kleinen Entscheidungsfindungsbeschleuniger, in Form eines kleinen „terroristischen“ Attentats oder mindestens der Festnahme einer Person, die eventuell verdächtigt wird, mit einem wahrscheinlichen Terroristen mal gemeinsam an einem Ort gewesen zu sein. Im worst case hilft da auch gern die CIA.

Manchmal funktioniert das Rechtssystem noch

Unser Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr seine Existensberechtigung nachgewiesen – ein Hoch auf die Gewaltenteilung!

HURRA, die Vorratsdatenspeicherung ist – per Eilentscheidung! – weiter eingeschränkt worden. Als Hintergrund sieht die FAZ die Polizeigesetze in Bayern (ach…) und Thüringen. Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Nutzung der Verbindungsdaten weiter ein (Zitat FAZ):

Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun – ähnlich wie bei den Ermittlungen wegen bereits begangener Straftaten – auf gravierende Fälle beschränkt. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet.

Die Süddeutsche schreibt:

Bereits im März hatte der Erste Senat eine einstweilige Anordnung gegen das sogenannte Telekommunikationsgesetz erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung regelt. Diese Eilverfügung wurde nun verlängert und erweitert. Bis zu einem endgültigen Urteil der Karlsruher Richter gilt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nur mit Einschränkung.

Die Welt schreibt dazu:

Dies (Die Landespolizeigesetze in Bayern und Thüringen – Anm. des Autors) verletze das „Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs“ der Bürger.

Siehe auch Fefe, Isotopp

NOCH gibt es Hoffnung für eine Restfreiheit der deutschen Bürger, Steuerzahler und nicht zuletzt Wähler!