Es ist doch ein Graus mit diesem Kastensystem aus dem es kein Entrinnen zu geben scheint. Entweder gehörst Du dem Adel an, egal ob Geld- oder Landadel, oder Du bist Staatsdiener. Alle anderen sind Ärsche.
Seit hunderten von Jahren bezahlt der Pöbel für die Schlösser in und um Berlin. Erst durften „die Preussen“ ihren Königen mittels Tribut den Bau der Schlösserlandschaft zahlen und heute werden die Anlagen von der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ betreut. Eine Stiftung – hört sich gut an. Da haben sich ein paar Mäzenen gefunden, die diese Anlagen am laufen halten. Mal nachschaun, wer denn die edlen Spender sind:
Am 1. Januar 1995 trat der Staatsvertrag über die Errichtung der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ in Kraft. In ihr sind die zuvor getrennten Schlösserverwaltungen vereint, Träger der Stiftung sind die Länder Brandenburg und Berlin sowie der Bund. Die Stiftung hat die Aufgabe, die Kulturgüter zu pflegen und zu bewahren, sie wissenschaftlich auszuwerten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinaus wurde sie in den Rang einer „Unteren Denkmalschutzbehörde“ erhoben und hat so die Möglichkeit, ihre denkmalpflegerischen Belange in Abstimmung mit dem zuständigen Landesdenkmalamt selbst zu regeln.
(Hervorhebung von mir) Quelle. Achsooo, die Anlagen gehören mir – also uns, den Steuerzahlern.
Natürlich ist es in unserem Interesse, was ich gerade bei Heise las:
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf für ihre Schlösser in Berlin und Brandenburg eine „Knips-Gebühr“ für kommerziell genutzte Fotos verlangen. Aus dem Staatsvertrag ergebe sich der Vorrang der Erhaltung von Kulturgütern wie das Schloss Sanssouci, nicht aber die Kostenfreiheit für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe.
Kommerziell darf also kosten. Wieso aber wird mir, als Eigentümer des Ladens auch das Geld aus der Tasche gezogen, wenn ich mein Eigentum fotografisch festhalten möchte:
Fotoerlaubnis: 3 Euro
Gültig für einen Tag in allen Schlössern
Nur für private Nutzung. Nicht zur Veröffentlichung.
Ohne Blitz, ohne Stativ.
Quelle. Oder der Eintritt von 12 Euro pro Besucher? Wieso reicht es nicht, wenn ich meinen Personalausweis vorzeige? Schliesslich habe ich bereits bezahlt.
Achja, den Bundespersonalausweiss muss ich ja auch bezahlen, obschon mich mein Land verpflichtet einen zu besitzen. So ein Schwachsinn!