Innenminister Schaeuble bleibt stabil

Zumindest was sein kruden Ansichten zum Datenschutz und der damit zusammen hängenden Rechte der Bürger angeht:

Nach den Datenaffären bei Bahn und Telekom wird der Ruf nach einem Verbot des Ausspähens von Arbeitnehmern lauter. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach sich zwar gegen so ein Verbot aus, schloss aber strengere Regeln für mehr Datenschutz nicht aus. Sollte sich dringender Handlungsbedarf ergeben, müsse ein Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden, sagte er vor einem Spitzentreffen zum Datenschutz an diesem Montag dem Tagesspiegel.(Hervorhebung von mir) Quelle TAZ

Dass Schäuble sich sträubt den Datenschutz im Bereich Arbeitnehmer zu stützen, klingt logisch. Wird doch jede Aussage Schäubles in Richtung mehr Datenschutz seine Ambitionen zum gläserenen, vollüberwachten Bürger unterwandern.

Mehdorn entschuldigt sich und Netzpolitik.org ist die Abmahnung los

Die beste Nachricht zuerst: Anscheinend hat die Deutsche Bahn AG die Abmahnung gegen Netzpolitik.org zurück genommen. Heute kann Markus (sicherlich auch freudig) berichten:

Deutsche Bahn AG gibt auf!

Die ganze Aktion der „Aufgabe“ kann man bei Mathias Schindler nachlesen:

Die Position der Deutschen Bahn (heute, Freitag 13:30 Uhr, sowas kann ja schnell anders sein mit den Positionen) lautet also wie folgt:

  • Die rechtliche Bewertung der Bahn ist unverändert, also “Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen” durch die Veröffentlichung des Memos.
  • Man habe die Abmahnung als ein Mittel erachtet, um dieses Memo aus dem Netz zu bekommen.
  • Dieser Versuch ist ja nun offensichtlich gescheitert.
  • Man werde darum von weiteren Versuchen absehen, das Memo mit juristischen Mitteln offline zu bekommen.
  • Es wird keine gesonderte Mitteilung an die Presse zu diesem Thema geben, auch Markus Beckedahl wird nicht direkt darüber informiert werden, dass die Bahn ihn in dieser Sache nicht mehr behelligen wird.

Auf alle Fälle freut es mich MÄCHTIG für Markus, dass er diese Sorge – auch wenn man sich auf der sicheren Seite fühlt – jetzt los ist.

Achja, so ganz nebenbei hat sich der Mehdorn wohl auch bei seinen Mitarbeitern entschuldig. Schreibt zumindest die Tagesschau:

Bahnchef Hartmut Mehdorn hat sich wegen der Datenaffäre bei den Beschäftigten entschuldigt. Der Vorstand bedauere, dass es bei den Mitarbeiterüberprüfungen zu Verstößen gekommen sei und keine Gremien der Arbeitnehmervertretungen informiert gewesen seien, erklärte Mehdorn nach Teilnehmerangaben bei einer Sitzung des Konzernbetriebsrats in Frankfurt am Main. Der Vorstand „entschuldigt sich dafür bei seinen Mitarbeitern“.

Ungeschehen sind die Aktionen damit aber noch lange nicht ….

Die Deutsche Bahn reagiert auf den Überwachungsskandal: Mit Abmahnung

netzpolitik.org hat Aufklärungsarbeit geleistet und ein Dokument mit dem Titel „Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen des 
Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008“ veröffentlich. Dieses Dokument wurde Netzpolitik – laut eigener Aussage – anonym zugespielt.

Im Gegensatz zum Thema Datenschutz und Mitarbeiterrechte/Betriebsverfassungsgesetz, Bereiche in denen die Deutsche Bahn offensichtlich die Gesetze nicht soooo ernst nimmt, besitzen die Juristen der Bahn in anderen Bereiche wesentlich mehr Initiative. Als Ergebnis wurde Netzpolitik werden von der Bahn abgemahnt:

Die Deutsche Bahn AG hat mir soeben meine erste Abmahnung für dieses Blog geschickt. Konkret geht es um das interne Memo zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn, das ich am Samstag hier publiziert habe.

Auch eine Möglichkeit mit Misständen im eigenen Unternehmen umzugehen: Die Aufklärer, die wirkliche Fakten auf den Tisch legen abmahnen.

Wobei es besonders interessant ist, dass die Bahnjuristen versuchen den Paragraphen 17 des UWG anzuwenden. Das Dokument ist NICHT als Geschäftgeheimnis gekennzeichnet – inwiefern sollte jemand, der dieses Dokument „zugespielt“ bekommt, ersehen dass es sich um ein geheimes Dokument handelt? Auch gilt es deutlich zu prüfen, ob die Motivationsgrundlagen, die zu einer Verfolgung nach §17 UWG kommen können, in diesem fall angewandt werden können:

„Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen“

Das einzige Verdachtsmoment, dass in diesem Fall Anwendung finden könnte, ist ein Schaden für die Deutsche Bahn AG. WENN das Dokument dem Ansehen der Bahn schadet, bin ich für die Umsetzung der Produzentenhaftung. Denn dieses – der Deutschen Bahn AG schadende – Dokument, dokumentiert doch höchsten, welchen Bockmist die Bahn im eigenen Hause und eben im „Geheimen“ gemacht hat.

Als nächstes wird ein Staatsanwalt abgemahnt, der Beweise dem Richter vorlegt…..