Hach, es gibt so Tage und Gelegenheiten, da wird mir klar, wie wenig das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland Beachtung findet. Das aktuelle Beispiel liefert uns die AOK -Baden-Württemberg, speziell das KundenCenter Heidelberg in der Kurfürsten-Anlage 34-36.
Die beste Ehefrau von allen kündigt (jaja, endlich..) bei der AOK, um sich bei einer anderen Krankenkasse zu versichern. In ihrer Kündigung inkludiert Sie den Satz „Von Rückwerbeversuchen bitte ich abzusehen“. Eine klare Willensäusserung, was mit ihren personenbezogenen Daten eben NICHT zu geschehen hat: Sie zu kontaktieren um sie zurück zu werben.
Und wer ruft bei uns an um sich zu erkunden, warum gekündigt wird und versucht die Kündigung noch rückgängig zu machen? Genau: Das KundenCenter Heidelberg der AOK -Baden-Württemberg. Besonders interessant ist dies, da eine Krankenkasse typischerweise nicht nur Adressdaten, sondern eben auch besonders zu schützende (Gesundheits)Daten be- und verarbeitet. Und wer im Kleinen schon so wenig sorgsam mit personenbezogenen Daten umgeht, dem traue ich nicht so weit wie ich ihn werfen könnte. Besonders possierlich ist in diesem Zusammenhang folgendes Zitat der Webseite der AOK:
Die AOK legt besonderen Wert darauf, dass bei der Nutzung der Internetangebote stets Ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.
Deshalb ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für uns selbstverständlich.
Genau! Die Einhaltung des gesetzlichen Bestimmungen ist der AOK wichtig… Wissen das auch die Mitarbeiter? Bilden die internen Prozesse dies auch ab? Ich wage dies deutlich anzuzweifeln.
Am Wochenende wird wohl ein Schreiben an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten aufgesetzt werden müssen.
Anmerkung: Und das mir, der ausgerechnet allein diese Woche zwei ganztägige Weiterbildungsveranstaltungen in Sachen BDSG und Datenschutz besucht hat.