Warum die Zensurkontrolle bei dem Bundesdatenschützer aufgehängt werden soll

Der Gedanke kreiste schon eine kleine Weile durch meinen Kopf, nun muss er raus.

Die Zensurbefürworter (namentlich die Parteien CDU/CSU und SPD) in diesem Lande wehren sich strikt dagegen, dass eine wirksame Kontrolle der Sperrlisten des BKA eingerichtet wird. Eine wirksame Kontrolle würde beeinhalten, dass ein Richter jede zu sperrende Webseite/URL/IP-Adresse als sperrwürdig beurteilt. Dieses Verfahren scheint – nach dem gültigen Regeln der Gewaltenteilung – den Zensierern aber zu gefährlich, denn Richter sind in Deutschland (seit 1945) neutral und eben nicht der Staatsmacht untergeordnet. Sie können weder (offiziell… ) beeinflusst, noch „so einfach“ des Amtes enthoben werden.

Anders hingegen sieht dies bei den derzeit in die Zensurbestrebungen involvierten Institutionen aus:

  • Das BKA ist eine durch Verfügungen steuerbare Institution, welche direkt dem Einfluss des Parlamentes und auch des Innenministers unterliegt. Alle Verfügungen, die nicht direkt gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstossen sind direkt umzusetzen. Eine Beurteilung des Inhaltes einer Verfügung steht dem BKA (und anderen polizeilichen Instanzen) nicht zu. Sie sind reine „Befehlsausführer“.
  • Der Bundesdatenschutzbeauftrage ist Inhaber eines Amtes. Die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes verrät: „Er untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministeriums des Innern.“  und „Ist der Bundesbeauftragte vorübergehend an der Ausübung seines Amtes verhindert, kann der Bundesminister des Innern einen Vertreter mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen. Der Bundesbeauftragte soll dazu gehört werden.“ Ausserdem hat der Bundesdatenschutzbeauftragte – laut Gesetzestext – mit angesprochenen Bereich so überhaupt nichts zu tun.

Erschwert wird diese Betrachtung, dass KEINER der beiden obigen Stellen – per Amt – eine gewichtende Bewertung zuzumuten ist. Ein Richter wird – typischerweise – immer auch den Aspekt der Verhältnismässigkeit in ein Urteil einfliessen lassen und ein übertriebenes Handeln zu unterbinden wissen. All dies wird – unterhalb des die Zensur ermöglichenden Gesetzes – sehr gern übersehen.

Auch gehört die kontrollierende Instanz VOR die Aufnahme derzu sperrenden Seiten/Adressen in den Verfahrensablauf geschaltet. Ein Gremium, dass z.B. alle 8 Wochen tagt und dann feststellt, dass eine Menge „x“ an Adressen nicht in diese Sperrverfügung gehören, KANN bedeuten, dass 8 Wochen lang das BKA definiert, wer z.B. online über politische Vorgänge in Deutschland berichten darf.

Verunglimpfen anstelle von Argumentation. MdB Uhl zeigt was er kann

Dr. Hans-Peter Uhl (CSU) zeigt argumentativ was in ihm steckt, wenn er sich auf Abgeordnetenwatch zum Thema äussert:

Für mich steht jedoch fest, dass z.B. das Freiheitsrecht eines Kindes, nicht sexuell missbraucht und Pädophilen zur Schau gestellt zu werden, um einiges höher zu bewerten ist als eine verabsolutierte „Freiheit des Internets“ oder anderes dummes Geschwätz. Die ganze pseudo-bürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudo-Computerexperten, man müsse um jeden Preis ein „unzensiertes Internet“ verteidigen etc. – vgl. www.ccc.de -, fällt für mich in die Kategorie: juristisch ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen.

Da weiss man doch, dass man gut vertreten ist: Sachargumente fallen flach, man versucht schlicht die argumentative Gegenseite zu verunglimpfen und stellt weiterhin Behauptungen auf. Aber was will man von einem Rechtsanwalt 8einem studierten Menschen…) erwarten?

Es handelt sich bei diesen Inhalten um ein so schweres Verbrechen, dass gegenüber den aktuell diskutierten staatlichen Gegenmaßnahmen jede Rede von ´Zensur´ oder ´Freiheitsbeschränkung´ pervers ist.

Soll heissen: Jeder, der sachlich gegen die angestrebten Massnahmen diskutieren möchte ist per se ein Perverser. SO kann man das auch machen.

Via Fefe… 🙁

Gemeinsamkeiten zwischen Winnenden und Landshut

Es gibt Tage, an denen ich die Nachrichten gespannt verfolge – an denen ich auf ein winziges Detail warte. Und just in diesem Moment kam das erwartete Detail:

Der 60-jährige Täter war Mitglied in einem Schützenverein. Er besaß insgesamt drei Waffen und seit 1974 auch die nötige Erlaubnis dafür.

beschreibt der Bayrische Rundfunk den Amokläufer Mörder von Landshut, der heute einen Menschen getötet und zwei Menschen (einen schwerst) verletzt hat. Da man bei einem 60jährigen nicht sofort nach den Spielen auf dem Computer sucht, und eine Verschärfung des Waffengesetz ja ausgeschlossen ist, fordert die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) schärfere Sicherheitsmaßnahmen in den Gerichtsgebäuden.

Sie werden selbst das Atmen verbieten, aber an die Waffenlobby traut sich KEINER ran.