Präsident des Bundesverfassungerichts zeigt Schäuble die gelbe Karte

Wenn ausgerechnet Hans-Jürgen Papier (der von der CDU/CSU nominierte!) Präsident des Bundesverfassungsgerichts den Bundesinnenminister vorwirft er „rüttle am Fundament des Rechtstaates“ (Quelle TAZ) so ist das schon harter Tobak und eine ganz andere Qualität, als wenn ein kleiner dummer Blogger wie ich die Verfehlungen des Bundesinnenministers Schäunle kritisiert.

Wer das Prüfungsrecht des Verfassungsgerichts in Frage stelle, könne dieses gleich abschaffen. Wer einen „Primat der Politik“ fordere, rüttle an den Grundstrukturen des Verfassungsstaats, sagte Papier.

wird Papier von der TAZ zitiert. Die TAZ weiter

Papier nannte Schäuble dabei zwar nicht beim Namen, sondern sprach von „vereinzelten“ Positionen, was aber wohl erst recht als Affront wirken dürfte.

Diesen „Kunstgriff“ finde ich sogar sehr schön, nicht dass sich der Bundesverfassungsfeind nachher noch wie ein Amokläufer auf den ersten Seiten der Boulevardpresse feiern lassen kann.

Auch der konservative Richter Udo Di Fabio hatte die Berliner Sicherheitspolitik schon heftig kritisiert und vor der „Lust am antizipierten Ausnahmezustand“ gewarnt.

So langsam frage ich mich ernsthaft, wie lange sich dieser „Herr“ Schäuble noch an seinem Mininisterposten festketten kann, bis Angie mit schwerem Gerät anrückt und ihn achtkantig aus dem Amtssitz schmeisst.

Der Schäuble – ist er nicht nur körperlich gehandicapt?

Fast müsste man davon ausgehen, denn gerade der Bundesinnenminister sollte wissen, welch wichtige Funktion das Bundesverfassungsgericht in unserem Machtsystem darstellt. Schliesslichbesteht die Hauptaufgabe des Bundesverfassungsgericht darin (Quelle – daselbst):

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Ja Herr Schäuble, wie der Spiegel schreibt

Der Innenminister wirft den Karlsruher Richtern vor, zu sehr in die Gesetzgebung einzugreifen. Als Beispiel nannte er die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung

scheint es ja so zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht gerade wegen Menschen IHRES Schlages so ungemein wichtig ist. Im selben Artikel werden Sie ziriert mit:

„Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen – für jene nicht“, kritisierte Schäuble.

Ja und wenn dann der Gesetzgeber Instrumente nutzen möchte, die verfassungswidrig sind, so ist das egal, oder wie?

Einen zauberhaften Text ist auf Isotopp zu finden:

Lieber Wolfgang! Hast Du schon einmal überlegt, daß das Problem nicht bei den Richtern in Karlsruhe, sondern bei Dir liegt? Daß Du vielleicht doch ein wenig zu hart am Rande der Verfassung segelst? Vielleicht wäre ein Strategiewechsel angesagt? Einer, bei dem nicht die Verfassung und ihre Grenzen das Maß der Gesetzgebung sind, sondern bei der eine politische Leitlinie, die sicher auf dem Boden des Grundgesetzes steht, den Geist und das Wort der Gesetze bestimmt, die gemacht werden?

Wann rollt dieser garstige Verfassungsfeind endlich von der politischen Bühne? Der ist anscheinend nur noch Brandstifter und kein bisschen mehr Biedermann

Das Urteil zu den Wahlcomputern ist – im wortlaut – veröffentlicht

BVerfG, 2 BvC 3/07 vom 3.3.2009 (Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch)