Das Urteil zu den Wahlcomputern ist – im wortlaut – veröffentlicht

BVerfG, 2 BvC 3/07 vom 3.3.2009 (Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch)

SIEG für die Demokratie! Wahlcomputer sind verfassungswidrig!

Hach, lass dich umarmen oh Du Verfassungsgericht! Es gibt Tage – die sich in letzter Zeit häufen – in denen liebe ich diese Institution der Demokratie. Natürlich drängt sich unwillkürlich die Frage auf warum das Verfassungsgericht immer häufiger die Scheisse wegbüglen muss, die sich unsere (von uns gewählten!) Politiker als Gesetz gemeisselt haben lassen. Aber sei es drum. Es gibt ihn, den „Schiedsrichter der Gerechtigkeit“

Wie Sueddeutsche:

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte, dass Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel.

Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe „zuverlässig“ prüfen können, ob die Stimme vom Computer „unverfälscht“ erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.

FAZ:

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 war verfassungswidrig, denn die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Damit waren zwei Wahlprüfungsbeschwerden im Wesentlichen erfolgreich.

Spiegel:

Deutsche Wähler werden bis auf weiteres mit Papier und Bleistift abstimmen: Das Verfassungsgericht hat die zuletzt bei der Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer für unzulässig erklärt. Die bisherige Technik habe Mängel, sei zu schwer zu kontrollieren.

schreiben ist somit erstmal Schluss mit der Möglichkeit des Gemauschels. Ein grosser Sieg für uns alle, den wir auch dem Einsatz des CCC zu verdanken haben.

Warum es der (Thüringer) CDU so richtig scheisse gehen muss

Die haben da in Thüringen einen Ministerpräsidenten namens Dieter Althaus, was an sich noch gar kein Problem darstellt. Wenn dieser Dieter Althaus nun in den Verdacht gerät fahrlässig einen Menschen getötet zu haben, dann ist dieses ERSTMAL sein ureigenes Problem. Allein der Verdacht reicht nicht um einen Menschen als schuldig zu bezeichnen. Knifflig wird es aber, wenn die CDU in Thüringen diesem Ministerpräsidenten schon am 10 Januar (zehn Tage nach dem zur Diskussion stehendem Delikt) an diesem Ministerpräsidenten uneingeschränkt festhält. Denn sollte die Unterstützung nicht „vorbehaltlich der festgestellten Schuld der fahrlässigen Tötung“ sein?

Aber sei es drum. So ein Ministerpräsident muss ja auch ganz andere Qualitäten haben: Er muss absolut Belastbar sein, denn sein Job bürdet ihm eine hohe Verantwortung für die Menschen auf. Ja, er entscheidet mit über das Leben der in dem Verantwortungsbereich seiner Regierung lebenden Menschen.

Was aber dieser Tage passiert, könnte glatt der Villa Kunterbunt entspringen: Da gesteht eben dieser Ministerpräsident Dieter Althaus seine Schuld schriftlich ein (Spiegel):

Der CDU-Politiker habe in einer schriftlichen Stellungnahme die Verantwortung für den tödlichen Skiunfall am Neujahrstag in der Steiermark übernommen, hieß es in der Erklärung.

Der Welt ist zu entnehmen:

Zunächst hatte es am Nachmittag in einer Stellungnahme aus Leoben geheißen, Althaus sei bereit, „die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen“. Nach Angaben des Leitenden Staatsanwalts in Leoben, Walter Plöbst, sind die unterschiedlichen Formulierungen durch eine spätere Bearbeitung seiner Behörde zu erklären. „Im Grunde sagen beide Versionen dasselbe“, sagte Plöbst der Deutschen Presse- Agentur dpa in Wien. Letztlich sei Althaus‘ Handeln die Ursache für den Tod der 41-jährigen Christandl gewesen.

Da ja die Worte eines Politikers nichts zählen, testen wir doch mal an diesem Beispiel, was es heisst, wenn ein Ministerpräsident etwas schriftlich fixiert. NICHTS, denn wenn der Ministerpräsident eine Aussage macht, die von der Staatsanwaltschaft als Schuldeingeständnis zu bewertet wird, so hat das NICHTS zu sagen:

Der Anwalt des wegen eines tödlichen Skiunfall angeklagten thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus bemüht sich um Schadensbegrenzung. Die vom CDU-Politiker schriftlich abgegebene Erklärung, in der er eine Mitschuld für den Unfall einräumt, sei nicht als Schuldanerkenntnis zu werten. (Welt)

Ja hörmal, was kann man denn dann noch ernst nehmen, was ein Politiker von sich gibt? Wissen die denn gar nicht mehr was sie tun? Sind die alle schuldunfähig und sollten besser mittels Vormund von weiteren Taten mit denen sie sich oder anderen Schaden zufügen abgehalten werden?

Und was macht die Thüringische CDU nun in diesem Debakel? Na ratet mal:

Dieter Althaus muss sich wegen seines Skiunglücks vor der österreichischen Justiz verantworten – der Vorwurf: fahrlässige Tötung von Beata C. Die Thüringer CDU hält an ihrem Spitzenkandidaten für die Landtagswahl fest.

weiss der Spiegel von heute zu berichten. Wie beschissen muss es einer Partei gehen, die an einem Mann festhält, der fahrlässig Menschen tötet (dies anscheinend auch schriftlich zugibt), aber andererseits so DUMM ist, diese eben schriftlich zuzugeben und dann seinen Anwalt hinterher zu schicken der da schreien mus „Nicht so gemeint“.

Dann doch lieber Grönemeyers „Kinder an die Macht“, selbst Erstklässlern traue ich mehr Verantwortungsgefühl und Instinkt zu.