DSL-Flatrate soll gedrosselt werden – Schluss mit der Subvention

Es scheint, als wenn die Zeit des „Bei mir kriegst Du alles billiger“-Marketing vorbei wäre: Die Telekom will die Geschwindigkeit der DSL-Anschlüsse nach einem definierten Transfervolumen drosseln – ein Aufschrei geht durch die Internet-Szene.

Die Fanboys schreiben in ihrem Blog

Es scheint Pläne zu geben, zum 02.05.2013 für die DSL, VDSL und Fiber Tarife eine einheitliche Drosselung (im Telekom-Deutsch „Bandbreitensteuerung“) einzuführen. Wie im Mobilfunk, sollen so die Flatrate Tarife nach überschreiten eines Datenvolumens ausgebremst werden. Die neue einheitliche Geschwindigkeit nach Drosselung soll 384 KBit/s betragen, was für viele Tarife eine deutliche Verschlechterung der Konditionen bedeuten würde

Die Fanboys werten diese Entwicklung als einen schlechten Witz. Ich muss zugeben, dass ich eher geneigt bin, die bisherigen Dumpingpreise im Flatrate-Bereich als einen Witz zu betrachten.

Seitdem die Technologie DSL in Deutschland in der Breite verfügbar ist unterbieten sich die Anbieter mit immer niedrigeren Preisen – Flatrate natürlich inklusive. Wer sich allerdings die Preise der DSL-Flatrates einmal ansieht wird feststellen, dass die Kalkulationsgrundlage eine Mischkalkulation sein muss: Wir schließen sehr viele Kunden an und es rechnet sich, solange kaum einer die Leistung auch wirklich nutzt.

Die Zeiten allerdings ändern sich. Heute nutzt der normale Internetbenutzer seine 20MBit-Leitung nicht mehr nur um Wikipedia-Artikel zu lesen. Vielen Kunden wurde schon vor 10 Jahren DSL quasi aufgedrängt, obschon für ihr Nutzerverhalten „normale“ ISDN-Geschwindigkeit (64Kb) zu diesem Zeitpunkt völlig ausgereicht hätte. Es ging damals um Marktdurchdringung. Möglichst viele Anschlüsse an die Haushalte bringen. Im Jahr 2013 allerdings muss der Nutzer nicht zu dem Benutzergruppe mit „abnormalen Benutzerverhalten“ gehören, um seine DSL-Geschwindigkeit auch auszureizen. Heute wird Video geschaut, Daten werden extern (Dropbox, Google-Drive und viele andere)  in der Cloud gelagert. Mittelständische Unternehmen schieben sogar nachts ihre Backups – über Standard-DSL Leitungen – in die Cloud. Die alte Mischkalkulation geht nicht mehr auf, der Preisverfall im Bereich DSL-Flatrate macht eine Notbremsung

Ich sehe in der jetzigen Entwicklung einen Vergleich zu den privaten Renten- und Krankenversicherungen: In der Anfangszeit wurden die Kunden mit niedrigen Preisen gelockt, denn die Leistungen wurden kaum beansprucht. Nach einigen Jahren aber nehmen die Nutzer dieser Versicherungen die Leistungen tatsächlich in Anspruch und auf einmal stellt man fest: Ops, verkalkuliert.

Ich habe kein Problem damit, wenn ich sowohl für Bandbreite als auch für Traffik eine angemessene Rechnung erhalte. Sicherlich ist eine Flatrate – so denn der Preis schön niedrig ist.. – eine gute Sache, aber letztendlich finanzierten die „Kaumbenutzer“ die Vielbenutzer.

Ich habe es schon länger kommen sehen: Die Preise für DSL sind ein Kalkulationsfehler. Die Anbieter können/müssen sich nun entscheiden welchen Weg sie gehen:

  1. Die Leitungen nach einem definierten Datenvolumen drosseln,
  2. Die Preise für Flatrates anheben
  3. Leitungsgeschwindigkeit und Volumen getrennt fakturieren

Die erste Lösung wird gerade benörgelt und trifft vor allem „Poweruser“ mit viel Lautstärke im Internet. Die zweite Lösung trifft alle User und wird für deutlichen Wirbel auf dem Markt sorgen, da User noch häufiger als heute den Anbieter wechseln werden. Der dritte Weg scheint mir persönlich der gescheiteste zu sein: Ich zahle einen Grundbeitrag für die Leitungsgeschwindigkeit und einen weiteren für das genutzte Traffikkontingent.

Eventuell werden wir ja sogar eine deutliche Trennung zwischen Leitungs- und Traffik-Anbieter bekommen: Werde ich in Zukunft eine Leitung von Kabel-Deutschland haben und meinen Traffik über die Telekom abrechnen? Wer weiss, was da noch passieren wird. Es bleibt spannend.

Die Bundesregierung offiziell zum Thema Cloud und US-Geheimdienste

Unsere Regierung lässt sich nicht nur von den „Habenden“ vor jeglichen Karren spannen, auch schützt die Bundesregierung NICHT die Interessen der Bundesbürger gegenüber Willkürmaßnahmen ausländischer Regierungen. Über die Webseite von Andrej Hunko bin ich auf das Originaldokument gestoßen.

Eine Anfrage der Linken wurde von der Bundesregierung wie folgt beantwortet (Ausschnitt):

Frage 20: „Welche Rechtsakte der US-Regierung sind der Bundesregierung bekannt, die einen Zugriff durch US-Behörden auf in den USA befindlichen Cloud-Servern gespeicherte Daten von Nutzerinnen und Nutzern aus der Europäischen Union ermöglichen? „Antwort: „Zu Rechtsakten der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die einen Zugriff  von US-Behörden auf Daten von Nutzern aus der Europäischen Union erlauben, die  auf in den USA befindlichen „Cloud-Server gespeichert sind, liegen der Bundesregie-rung nur Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen vor. Zu Inhalt und Auslegung ausländischen Rechts nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung. “

Frage 21: „Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob der „Patriot Act“ oder der FISA auch Zugriffe von US-Behörden außerhalb der USA erlaubt, wie es niederländische Wissenschaftler kürzlich in einer Studie beschrieben hatten („Cloud Computing in Higher Education and Research Institutions and the USA Patriot Act“, 27. November, 2012)? “

Antwort: „Zur extraterritorialen Wirkung des genannten ausländischen Rechts liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. „

Es ist ALLGEMEIN bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass US-Behörden die Möglichkeit haben, auf Server von US-Firmen zuzugreifen – auch wenn diese z.B. in Deutschland stehen. Das Thema ist heiß- sehr heiß, wird aber von unserer Regierung seit mehr als einem Jahr schlicht ignoriert. Ich selbst bin schon seit längerer Zeit hinter dem Thema her, aber war leider genau so erfolglos wie die Linke – siehe hier.

Aber vielleicht genießt es die Bundesregierung ja, auch, dass ihre Behörden mittels „Amtshilfe“ über US-Behörden jederzeit an diverse Daten herankommen können, wofür sie sonst einen Richter bemühen müssten.

Impressum-Spam durch die UFA Film & TV Produktion GmbH

Die Bertelsmann-Tochter „UFA Film & TV Produktion GmbH“ gibt zu gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu verstossen.

Am 01.02.2013 bekam ich auf meine im Impressum angegebene Mailadresse unverlangt zugesandte Werbung (vulgo SPAM) für eine „Politische Rap Casting Show“. Meine Frage an den Versender des Spams (Initiative: Du hast Die Macht – Ein gemeinsames Projekt der Robert Bosch Stiftung und der UFA Film & TV), woher denn meine Mailadresse in ihren Adressdaten kommen würde, wurde mir am selben Tag lapidar beantwortet

„Vielen Dank für Ihre E-Mail. Da müssen Sie uns irgendwie auf den Verteiler gerutscht sein. Ich nehme Sie unverzüglich raus.“

Leider wurde aber meine Frage nach der Herkunft der personenbezogenen Daten nicht beantwortet. Also legte ich nach:

„In den Verteiler gerutscht“ sein reicht mir als Auskunft keineswegs und ist mir deutlich zu schwammig.

Ich mache es also deutlicher: Ich fordere Sie hiermit auf, mir auf Grundlage des §34
Bundesdatenschutzgesetz, mir mitzuteilen:

1) Die Art und den Umfang der von mir gespeicherten personenbezogenen Daten
2) Etwaige Stellen, an welche Sie die Daten bereits weitergegeben haben(könnten)
3) Den Zweck der Speicherung

Eine gesetzte Frist (von einer Woche) verstrich. Aber ich bin kein Abmahngewinnler, und wechselte das Medium in Richtung Brief, bevor ich dann tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hätte.

Heute erhielt ich die Antwort und muss sagen, ich bin etwas entsetzt, dass ein zum Bertelsmann-Konzern gehörendes Unternehmen – anscheinend ohne Scham – zugibt gegen geltendes Recht zu verstossen. Ich zitiere aus der heute von der „UFA Film & TV Produktion GmbH“ erhaltenen Antwort:

1. Die zu ihrer Person gespeicherten Daten beschränken sich ausschließlich auf die Emailadresse reizzentrum@koepke.net
2. die Speicherung diente dem alleinigen Zweck, Ihnen Presseinformationen über die gemeinnützige Medien-Initiative „Du hast die Macht“ zukommen zu lassen
3. die Daten stammen aus ihrem Impressum http://rz.koepke.net/about/
4. die Daten wurden nicht an Dritte weitergegeben

Selbstverständlich haben wir Ihre Daten aus unserem Presseverteiler gelöscht und werden Sie ab sofort nicht mehr mit unseren Anliegen und Informationen belästigen. Ich entschuldige mich vielmals dafür, dass wir Sie versehentlich in unseren Verteiler aufgenommen haben.

„Versehentlich in den Verteiler gerutscht“ ist schon fast eine kackdreiste Frechheit. Entweder hat ein Mitarbeiter, oder gar ein Crawler – sicher nicht nur – meine Webseite besucht, um gezielt nach Mailadressen von Blogger zu suchen, um diese zu sammeln und mit eben Werbung zu „beglücken“. Bereits seit Juli 2004 ist unverlangt eingesandte Werbung durch das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ verboten. Aber die „UFA Film & TV Produktion GmbH“ glaubt entweder sich nicht an Gesetze halten zu müssen oder kennt die deutsche Gesetzeslage nicht. Was immer auch der Grund sein mag – es passt ins das Bild, dass ich vom Bertelsmannkonzern habe.

Schmankerl am Rande: Während ich diese Zeilen schreibe, läuft im Hintergrund Phoenix und es wurde das Leistungsschutzrecht – für welches sich vor allem der Bertelsmann-Konzern sowie die Axel Springer AG eingesetzt haben – im Parlament durchgewunken.