Von der Leyen macht ernst – SIE kriminalisiert uns alle und pervertiert die Demokratie

Wie ich bereits schrieb, kann das Gesetz zur Eindämmung der Kinderpornografie im Internet (Internetsperre) hervorragend benutzt werden um ahnungslose Internetbenutzer zu kriminalisieren. Das meine Ahnung (die mich irgendwie an Fletchers Visionen erinnern) nicht an den Haaren herbei gezogen sind, bestätigt jetzt Ulrich Staudigl (Sprecher im Bundesjustizministerium) bei Heise:

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein „aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht“. Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn „den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen“.

Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: „Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.“

An dieser Stelle wurde ich an Machtergreifungen und manipiulierte Wahlen erinnert. Ja, liebe mitlesenden Schüler: Es ist wichtig in der Schule aufzupassen, denn aus der Geschichte zu lernen heisst für die Zukunft gerüstet zu sein. Was könnte ein boshafter Mensch mit solch einem Werkzeug realisieren?

Man könnte zum Beispiel vor der Wahl der Betriebsrates eine gefälschte Mail versenden, in welcher die Gewerkschaft den Aktivisten dieser Wahl einen Link zukommen lässt:“Hier bekommt ihr letzte Informationen über die morgige Wahlveranstaltung“. Und Ruckzuck schnappt die falle zu: Mittels anonymer Anzeige wurde auf einen Kinderpornoring im Hause (nennen wir es mal..) Leidel hingewiesen, welchen es zu überwachen gilt. Ergebnis: Die Aktivisten werden – während der anstehenden Wahl – für 24 Stunden OHNE richterliche Verfügung vorläufig festgenommen. Eine betriebsratswahl findet nicht statt.

Was es für einen Politiker bedeuten kann ( so 2-3 Tage vor der Wahl), wenn er in den Verdacht gerät ein Kinderporno-Konsument zu sein, kann man aus dem Fall Tauss lernen. Die Springerpresse lässt ihre journalistischen Kettenhunde los und der Wahlerfolg ist gerettet.

Die Büchse der Pandora: Von der Leyen will sie öffnen, diese Frau bei der man mal überprüfen sollte, ob ihre 7 Kinder genügend Mutterliebe bekommen, oder ob sie die Aufgabe der Mutter an etwaige Angestellten delegiert, weil sie „wichtigeres“ zu tun hat, als mit ihren Kindern Ausflüge zu machen, ihnen Essen zuzubereiten und sich um deren Hausaufgaben zu kümmern.

Kultur: Der Wolf und das Schwein

So, die heutige Portion Kunst könnt ihr euch ausnahmesweise auch mal im Reizzentrum abholen. Nur reizen geht ja auch gar nicht.

Der Japaner Takeuchi Taijin hat aus 1.300 Fotos ein Stopmotionvideo gemacht, dass ich für unbedingt sehenswert halte:

httpv://www.youtube.com/watch?v=rmkLlVzUBn4

Via Text & Blog

FAZ und die manipulative Darstellung von Fakten

Als Manipulation wird der Verfälschen, Auslassen oder Hinzufügen von Fakten bezeichnet, welche das Ziel haben die Wahrnehmung und/oder die Willens- oder Meinungsbildung des Empfängers zu beeinflussen.

Die Aufgabe der Medien ist es Fakten so darzustellen, dass der Empfänger (Leser oder Seher) sich aus den zur Verfügung gestellten Fakten eine eigene Meinung bilden kann. Diese Meinung sollte frei von jedweder Manipulation durch die freie Presse erfolgen. (OK, hier im Reizzentrum ticken die Uhren anders – ich manipuliere auch alle und komme deshalb auch auf die Sperrliste des BKA – egal, künstlerische Freiheit).

Die FAZ gibt uns in der heutigen Onlineausgabe ein vorzügliches Beispiel, wie Manipulation funktioniert:

Upload und Bereitstellung solcher Musik- und Film-Dateien sind in der Regel nicht erlaubt. Die Webseiten-Betreiber handeln immer dann rechtswidrig, wenn die Rechte der Urheber verletzt werden. Und das tun sie in den meisten Fällen. Der Prozess gegen Pirate Bay hat gezeigt, dass selbst das Angebot von sogenannten BitTorrent-Dateien strafbar ist.

Diese Aussage ist auf den ersten Blick richtig, denn ein schwedischer Richter hat tatsächlich dieses Tatbestand festgestellt. Was dieser FAZ Artikel vom 24.04.2009 leider (bewusst?) verschweigt ist, dass bereits am 23.04.2009 die FAZ folgendes schrieb:

Knapp eine Woche nach der Verurteilung von vier Schweden gab einer der Richter im Prozess, Jurist Tomas Norström, am Donnerstag im schwedischen Rundfunk bekannt, er sei Mitglied zweier Organisationen zum Urheberrechtsschutz. Außerdem hatte er nach eigenen Angaben bei Streitigkeiten über Internet-Domainnamen mit einer Frau zusammengearbeitet, die im Pirate-Bay-Prozess als Vertreterin der amerikanischen Kino-Industrie aufgetreten war

Aber der Schreiberling Marco Dettweiler, der da feststellte, dass Piratebay ach so böse ist, hat die Information ob der etwaigen Manipulationen der Richtermeinung ganz sicher nicht wissentlich unterschlagen. Das war ganz gewiss einfach nur schlampig recherchierte. Auch wird er ganz gewiss nicht von der Medienindustrie hofiert und schreibt bewusst diese stimmungsmachenden Artikel. Alles nur ein Unfall.