Guantanamo auch nach US-Recht rechtswidrig

ENDLICH hat ein US-Gericht der US-Regierung erklärt, dass es keinen rechtsfreien Räume gibt.

Die Frage, die ich mir stelle ist, ob das nicht auch mit dem Ende der Bush-Ära zu tun hat, ob er (resp. seine Falken) nun nicht mehr den Druck aufbauen und mit Lügen arbeiten. Soll so Bush zum Abgang ermöglicht werden zu sagen „In meiner Amtszeit wurde Guantanamo befriedet“. Schliesslich scheint Bush derzeit massiv daran interessiert zu sein, den Historiker einen erfolgreichen Staatslenker diktieren zu wollen.

Ein schwerer Schlag gegen die Abmahnindustrie

Dem Heiseticker ist zu entnehmen, dass das Landgerichts Frankenthal eine Entscheidung traf, die für Hoffnung aber gewiss auch für ein kleines nachbeben sorgen wird:

„Dynamische Adressen haben einen relativen Personenbezug“, heißt es in der Begründung. Ohne die Auskunft des Providers seien die vom Antragsteller ausgespähten IP-Daten „ein technisches und rechtliches Nullum, mit dem niemand etwas anfangen kann“. Erst die begehrte Auskunft führe zur Individualisierung und damit zum Bruch des Fernmeldegeheimnisses.

Damit wird die Bewertung des Bundesverfassungsgerichtes

„eine Übermittlung von erhobenen Telekommunikationsdaten vom Anbieter der Telekommunikationsdienstleistung an staatliche Behörden nur dann in Betracht, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat ist.“

gewürdigt und die Luft für die Abmahnanwälte und die dahinterstehende Industrie wird dünner.

Berechtigte Paranoia?

Dem Lawblog entnehme ich erste Reaktionen auf die Überwachunsaktionen von Bund, Ländern und Gemeinden, sowie der Industrie.

Ist es nicht interessant, wie sehr wir mittlerweile auf kleine Änderungen im Verhalten unserer Kommunikationstechnik achten?

Merke: Nicht paranoid zu sein, bedeutet noch lange nicht, dass sie NICHT hinter dir her sind!