Das Urteil zu den Wahlcomputern ist – im wortlaut – veröffentlicht

BVerfG, 2 BvC 3/07 vom 3.3.2009 (Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch)

SIEG für die Demokratie! Wahlcomputer sind verfassungswidrig!

Hach, lass dich umarmen oh Du Verfassungsgericht! Es gibt Tage – die sich in letzter Zeit häufen – in denen liebe ich diese Institution der Demokratie. Natürlich drängt sich unwillkürlich die Frage auf warum das Verfassungsgericht immer häufiger die Scheisse wegbüglen muss, die sich unsere (von uns gewählten!) Politiker als Gesetz gemeisselt haben lassen. Aber sei es drum. Es gibt ihn, den „Schiedsrichter der Gerechtigkeit“

Wie Sueddeutsche:

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte, dass Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel.

Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe „zuverlässig“ prüfen können, ob die Stimme vom Computer „unverfälscht“ erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.

FAZ:

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 war verfassungswidrig, denn die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Damit waren zwei Wahlprüfungsbeschwerden im Wesentlichen erfolgreich.

Spiegel:

Deutsche Wähler werden bis auf weiteres mit Papier und Bleistift abstimmen: Das Verfassungsgericht hat die zuletzt bei der Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer für unzulässig erklärt. Die bisherige Technik habe Mängel, sei zu schwer zu kontrollieren.

schreiben ist somit erstmal Schluss mit der Möglichkeit des Gemauschels. Ein grosser Sieg für uns alle, den wir auch dem Einsatz des CCC zu verdanken haben.

Otto Schily der komplette Wendehals

Wenn man bedenkt, dass Otto Schily als junger Rechtsanwalt erstmals dadurch bekannt wurde, dass er als Hauptmieter der Wielandkommune die Keimzelle für den „Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen“ gab, danach den RAF-Mitglieder Horst Mahler und Gudrun Ensslin als Strafverteidiger zur Seite stand, so hat er doch eine tolle Karriere hinter sich: 1980 war er Mitbegründer der „Grünen“, 1989 trat er in die SPD ein und ich bin wohl nicht der einzige, der darauf wartet, dass Schily sich offen zur CDU – besser CSU – bekennt.

Ein wenig Sorgen um die Leistungsfähigkeit Schily wird mir, wenn ich heute in der Welt seinem Kommentar zu Bahn-Chef Mehdorn entnehme:

Diejenigen aber, die den maschinellen Abgleich von Personaldaten als Rasterfahndung bezeichnen, wissen ganz offensichtlich nicht, wovon sie reden.

Denn wie sonst zeichnet sich eine Rasterfahndung aus? Wikipedia meint dazu:

Dabei werden bestimmte Personengruppen aus öffentlichen oder privaten Datenbanken herausgefiltert, indem man nach Merkmalen sucht, von denen man annimmt, dass sie auch auf die gesuchte Person zutreffen. Ziel ist es, die Gruppe der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer konventionellen Fahndung keine bekannte Zielperson gibt.

Da frage ich mich doch glatt, was der Herr Ex-Bundesinnenminister am Verfahren der Rasterfahndung nicht verstanden hat? Oder interpretiert er diese Begrifflichkeit immer gerade so, wie sie ihm in den Kram passt? Herr Schily schreibt weiter:

Wirklich geprüft wurden nur die vergleichsweise wenigen Hundert Daten, bei denen es Auffälligkeiten gab.

Womit – nach der Wikipedia-Begriffsbestimmung – geklärt wäre, dass der Zweck der Rasterfahndung einwandfrei erfüllt wurde: Aus grossen Datenbeständen die real zu prüfenden Personen(gruppen) herauszufiltern.

Auf die „Informationsunterdrückungsaktion“ mit der Beurlaubung des Leiters der Revision geht Schily vorsichtshalber gar nicht ein, bei seiner Lobhodel-Rede auf Mehdorn.

Aber wer sich so gegen deutsche Gesetze stemmt wie Schily, der ja auch seine Zusatzeinkommen nicht offenlegen will, wie weit kann man so einem überhaupt noch trauen? Muss man da nicht jede Aussage generell dreimal umdrehen und mit einem generellen Misstrauensvorbehalt versehen?