SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ein Päderast?

Irgendwie habe ich ein sehr-sehr seltsames Gefühl im Bauch, seit ich eben bei Heise den Text zur Schlagzeile “ Büros des SPD-Abgeordneten Tauss durchsucht“ gelesen habe:

Beamte des LKA Baden-Württemberg und Berlin haben die Büros des Karlsruher SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss nach Kinderpornografie durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Tauss ein, der auch Generalsekretär der Südwest-SPD ist. Es gebe einen „Anfangsverdacht„, dass „strafrechtlich relevantes Bildmaterial vorhanden sein könnte„, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde heute der dpa und bestätigte damit zum Teil einen Bericht von rbb-Berlin. „Es kann herauskommen, dass er komplett unschuldig ist„, ergänzte der Sprecher. (Hervorhebung von mir)

Jörg Tauss, der bis November 2008 in der SPD noch für den Datenschutz zuständig war und gegen die Internetzensur Frau von Leyens plädierte, wird nun verdächtigt Kinferpornographie zu besitzen oder sich beschafft zu haben?

Sollte Tauss bis zum Beginn der Hausdurchsuchung nicht im Besitz von kinderpornografischem Material gewesen sein (ich formuliere dies so mit Absicht), sind zwei Punkte zu bemerkens-/beobachtungswert:

  1. Woher stammt der Anfangsverdacht, wie wurde er in Richtung Ermittlungsbehörden kommuniziert. Interessenten, die den „Datenschützer“ Tauss politisch und menschlich schädigen wollen, gibt es genügend.
  2. Besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass Tauss – jetzt oder schon früher – etwas untergeschoben wurde, dass eventuell eine Sachlage geschaffen wurde, die interpretierbar ist und nun gezielt gegen ihn ausgelegt wird?

Gerade der zweite Punkt macht mir Kopfzerbrechen, denn diesbezüglich habe ich vor Jahren während einer Dapfmerparty(sic) ein Schlüsselerlebnis: Einige Hamburger Freaks machten sich mittels einer kleinen Barkasse und massivem Laptop und WLAN-Eqipment auf den Weg mal etwas anderes als wardriving zu betreibem. Wir wollten mittels Schiff offene WLANs suchen fahren (sehr nette Aktion mit viel Spass!). Während der Fahrt fanden wir ein offenes WLAN eines Unternehmens, dass Teilnehmern der Veranstaltung bekannt war. Denn dieses Unternehmen unternahm gewaltige Anstrengungen sein Netzwerk zum Internet mittels Firewall und Policys abzusichern, aber irgendein Mitarbeiter hatte wohl „mal eben“ einen WLAN-Router installiert.

Dieses offene WLAN beflügelte die destruktiven Phantasien der Anwesenden – was könnte man tun:

  • Einem Drucker ausschliesslich Formfeed senden. Ergebniss: Alles Papier aus dem Vorratsschacht würde in der Ausgabe liegen. Voodoo!!
  • Man könnte Daten ansehen, verändern oder löschen
  • ABSOLUTES HIGHLIGHT war damals: Wir könnten kinderpornografisches Material auf einen der Server spielen und anonym eine Anzeige erstatten.

NICHTS von alledem wurde getan, man drang nicht in das Netzwerk ein und gut. Man philosophierte halt ein wenig rum, was so möglich war und in welche Gefahr ein Unternehmen (aber auch ein Privatmensch) kommen kann, wenn das Thema Computersicherheit vernachlässigt wird.

Und genau an dieses Erlebniss muss ich denken, wenn ich diese Tauss-Geschichte jetzt lese. Wie schnell ist eine Datei auf einem Rechner, per zugeschickter DVD auf (oder in) welcher sich „verbotenes“ Material befindet ein Mensch im Besitz eben dieses gesetzlich nicht legitimen Materials . Im Zweifelsfall auch gern verborgen?

Sollte sich die Unschuld Tauss auch bestätigen. Viele Menschen werden den grossen „Hype“ der Medien um die Durchsuchung erinnern, eine Einstellung eines Verfahrens wegen Unschuld (welche eher „mangels Beweisen“ wäre..) wird nur noch nebensächlich erwähnt. In der Gefahr dieses speziellen Rufmords stecken ALLE Menschen.

NUN wird es eng in Thüringen, gar keinen oder ein verurteilter fahrlässiger Totschläger als Ministerpräsident?

Auch wenn Althaus nach österreichischem Recht – trotz der Verurteilung als Schuldiger einer fahrlässigen Tötung – nicht als vorbestraft gilt, ist es entweder höhnisch oder einfach nur konsequent von der Thüringischen CDU diesen Dieter Althaus weiterhin als Spitzenkandidat für die anstehende Wahl rennen zu lassen. Der MDR schreibt dazu:

Rein rechtlich kann Althaus auch nach dem Urteil für das Amt des Ministerpräsidenten kandidieren. Das sogenannte passive Wahlrecht verliert in Deutschland nur, wer von einem deutschen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.

Der Spiegel schreibt dazu:

Der Verteidiger des CDU-Politikers, Walter Kreissl, hatte einen Antrag gestellt, „wonach sich der Angeklagte im Sinne der im Ermittlungsverfahren ausreichend geklärten Umstände im Zusammenhang mit dem Skiunfall vom 01.01.2009, bei welchem Frau Beata C. tödlich verletzt wurde, geständig verantworten werde sowie der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zustimme“. Im Klartext: Althaus ließ sich im Kern auf die Schilderung des Skiunglücks vom Neujahrstag ein, wie der Gutachter sie verfasst hatte. In dessen Bericht wird Althaus eine wesentliche Schuld an dem tödlichen Unfall gegeben. (Hervorhebung von mir)

Ich möchte hier nochmals in aller Deutlichkeit festhalten: In Thüringen stellt die CDU einen Kandidaten zur Wahl des Ministerpräsidenten auf, der fahrlässig einen Menschen getötet hat. Er hat nicht Steuergelder verplembert oder sich an Lobbyistengelder redlich getan, er hat das getan, was in unserer Volksgemeinschaft die mit folgenschwerste Tat ist, die man begehen kann. Er hat durch fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verschuldet.

Wie weit muss es mit diesem Land schon bergab gegangen sein, wenn wir uns von solchen Menschen regieren lassen? Sowas kennt man sonst nur aus Südamerika oder afrikanischen Kleinststaaten.

Andreas Bogk bei Netzpolitik im Interview bez. Wahlcomputer

Netzpolitik hat ein kleines Interview mit Andreas Bogk geführt, in dem die absolute Krönung ist, dass sich Andreas gegen den Vorwurf der Technikfeindlichkeit der Wahlcomputergegner wehren muss (nicht von Netzpolitik unterstellt!!).

Wir – und ich darf an der Stelle hier mit Fug und Recht von WIR sprechen – haben uns schon vor 20 Jahren als deutlich fortschrittsfreundlich bewiesen. Unser Problem ist allerdings, dass wir nicht blind sind, sondern WEIL wir sehen können, auch die Gefahren erkennen, die dem Normalbürger meist gar nicht auffallen.

Ich muss dabei wieder an die Worte von Wau Holland denken, der wollte, dass der CCC eine Art ADAC der Computerwelt wird. Denn heute wird genau das mehr den je benötigt: Eine „Lobby von unten“, die den Bürger auf Probleme aufmerksam macht, die er nicht sehen KANN und ihn anleitet sinnvoll mit den neuen Technologien umzugehen.

Achso: Eine Presseerklärung hat der CCC zu dem Verfassungsgerichtsurteil auch herausgegeben:

Den Kommunen, die trotz umfangreicher öffentlicher Debatten über die Wahlcomputer, auf die Werbeversprechen von 20-jähriger Verwendbarkeit des Herstellers NEDAP hereingefallen sind, bleibt nun nur noch die Schadensbegrenzung. „Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend zu machen.“, so Engling weiter, „Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein.“

🙂