Verfassungsgericht klärt Rechtslage in Sachen „Netzwerktools“

Das Bundesverfassungsgericht hat heute deutliche Worte gefunden, wie die Nutzung von zum Beispiel Netzwerksniffer und ähnlichem zu bewerten ist.

Die von den Beschwerdeführern eingesetzten Programme sind überwiegend
keine tauglichen Tatobjekte der Strafvorschrift in den Grenzen ihrer
verfassungsrechtlich zulässigen Auslegung. Tatobjekt in diesem Sinn kann
nur ein Programm sein, dessen Zweck auf die Begehung einer Straftat nach
§ 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202b StGB (Abfangen von Daten)
gerichtet ist. Das Programm muss mit der Absicht entwickelt oder
modifiziert worden sein, es zur Ausspähung oder zum Abfangen von Daten
einzusetzen. Außerdem muss sich diese Absicht objektiv manifestiert
haben. Es reicht schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht aus, dass
ein Programm - wie das für das so genannte dual use tools gilt - für die
Begehung der genannten Computerstraftaten lediglich geeignet oder auch
besonders geeignet ist.

Damit ist einwandfrei geklärt, dass der Besitz und das Benutzen von Netzwerktools wie zum Beispiel Netzwerksniffern NICHT pauschal strafbar ist. Erst die strafbare Nutzung dieser Softwaretools – oder das Erstellen einer Software, die keine „normale“ Nutzungsmöglichkeit hat, ist per se als strafbar anzusehen.

Ich atme auf und danke dem Bundesverfassungsgericht ein weiteres mal. Gerade nach dem gestrigen Tag tut es gut, diese Institution als oberste Aufsichtsbehörde der Judikative in Deutschland zu wissen.

Woran erkennt man, dass ein CDU/CSU oder SPD-Politker lügt?

Ist ganz einfach: Er bewegt die Lippen

Während der Bundestagsabstimmung zu den Internetsperren haben CDU und SPD im Chor gesungen: Es wird nicht ausgeweitet, nur Kinderporno ist in unserem Visier. Eine Stunde nur dauert es, bis sowas aus den Reihen der CDU kommt:

Kölner Stadt-Anzeiger: Auch Killerspiele sperren

18.06.2009 – 21:20 Uhr, Kölner Stadt-Anzeiger

   Köln (ots) - Der CDU-Bundestagsabgeordnete und
baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl will über
die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet hinausgehen und
hat auch die Sperrung von Killerspielen ins Gespräch gebracht. "Wir
prüfen das ernsthaft", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Freitag-Ausgabe). "Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung
über. Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf
das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein
rechtsfreier Raum sein."

Quelle: Claudia Sanders