Wenn DAS stimmt, ist Mehdorn SOFORT abzusetzen

Der Tagesschau entnehme ich gerade, dass der Chef der Deutsche Bahn AG angeblich schon sehr lange und dediziert von den Vorgängen um die obskure Firme Network Deutschland GmbH gewusst hat:

Bahnchef Hartmut Mehdorn ist laut Mitarbeitern der Konzernrevision offenbar „wiederholt“ über die Spitzelaufträge an die Firma Network Deutschland GmbH informiert worden.

Aber nicht nur das, auch die Art und Weise wie mit der Firma Network Deutschland GmbH zusammengearbeitet wurde, ist der internen Revision anscheinend mehrfach unangenehm aufgestossen und wurde kritisiert:

Zudem seien „hohe Rechnungen“ bezahlt worden, „obwohl ihnen in zahlreichen Fällen keine adäquate Gegenleistung gegenüberstand“. Mehrfach sei von Aufträgen an die Detektei Network „wegen schlechter Qualität abgeraten“ worden.

Weshalb wurden nochmal Mitarbeiter überwacht? AUCH weil der Verdacht bestand, dass externe Unternehmen – durch Vorteilsnahme von Bahn-Mitarbeitern – übervorteilt wurden.

Die ganze Sache scheint ein beweis für die ganz alte Frage zu sein: „Wer überwacht die Überwacher?“

Versteuert Mehdorn eigentlich den „geldwerten Vorteil“?

Jeder Angestellte, der einen Firmenwagen auch privat nutzt, jeder Geniesser von etwaigen „besonderen Leistungen“ der Firma kennt diesen Ausdruck: Geldwerter Vorteil.

Als Sachbezug bezeichnet man im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht solche Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, der den Arbeitnehmer bereichert und der als Entgelt für das Erbringen der Arbeitskraft gewährt wird. Die Sachbezüge können wiederkehrend als laufender Arbeitslohn oder einmalig aus besonderem Anlass gewährt werden.

Die werden allgemein auch als geldwerter Vorteil, Sachleistung, Naturalleistung oder zusätzliche Leistung bezeichnet.

beschreibt Wikipedia diesen Begriff.

Ich habe da mal eine Frage: Wenn der Chef der Deutschen Bahn AG (dieser Mehdorn) Resourcen der Bahn nutzt um eine Person zu ermitteln, die ihn (als Privatperson!) der Steuerhinterziehung bezichtigt, muss Herr Mehdorn dann die genutzten Resourcen (auch ein externes Unternehmen war ja wohl involviert..) bezahlen? Hat er eine Quittung für diese Zahlung? Oder hat er da einen geldwerten Vorteil erlangt, den er zu versteuern hat?

Und wenn der Herr Mehdorn, diesen geldwerten Vorteil NICHT versteuert hat, dann ist dies doch Steuerhinterziehung, oder? Ist die Finanzbehörde da eigentlich schon dran? Wird das geprüft?

Der Abmahner macht sich gaenzlich laecherlich

Als erstes möchte ich feststellen, dass die hier interpretierten Informationen nicht „konspirativ erworben“ wurden, sondern über öffentlich zugängliche Quellen bezogen wurden. Wenn man sich heutzutage mit der Deutschen Bahn AG beschäftigt, scheint dieser Disclaimer angezeigt. Siehe Netzpolitik.org.

So selbstgefällig wie der Bahnchef Mehdorn müsste man einmal sein. Da stellt man 3/4 seiner Belegschaft unter Generalverdacht und äussert sich dann gegenüber seinen Mitarbeitern:

„Wenn dadurch der Eindruck entstanden sein sollte, der Vorstand misstraue den Mitarbeitern, dann bedaure ich das ausdrücklich.“ (Quelle Tagesschau)

Der Eindruck? Ich würde dies als Beweis für ein ausgesprochenes Misstrauen ansehen. Aber mehdorn pfläzt sich sicher wieder in seinen Chefsessel mit Fünfpunktgurt, aus dem er – laut eigener Wahrnehmung nicht rausgekegelt werden kann – und geht zur Tagesordnung über.