Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten werden zu Ihrem „Dienst für das Vaterland“ vereidigt.
„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“
bei Wehrpflichtigen war es kein Eid, sondern „nur“ ein Gelöbnis:
„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“
Quelle: Soldatengesetz, §9. Ich kann mit diesem, von mir vor vielen Jahren, geleistetem Schwur noch heute leben. Für mich war dies keine normale Amtshandlung, sondern ich überlegte, ob ich bereit und in der Lage war, diesen Eid zu leisten. Und exakt so, wie er gesprochen wurde, konnte ich dies damals tun – könnte es noch heute.
Denn dieser Eid gebietet es, der Bundesrepublik zu dienen und das Recht und die Freiheit des Volkes zu verteidigen.
Allerdings muss ich sagen, dass ich in den letzten Monaten und Jahren immer mehr Magenzwicken bekomme, wenn ich an meinen Eid denke. Wann bin ich – aufgrund des Treueschwurs gegenüber meinem Landsleuten – verpflichtet mein Land gegen die Interessen der Wirtschaft zu schützen? Wann muss ich gegenüber vagabundierenden, gewaltbereiten Polizeibeamten (typischerweise aus den Hundertschaften. Der „normale“ Polizist wird von mir absolut geachtet!) aufbegehren und dieses Land gegen die Umtriebe der Politik verteidigen? Ich fühle mich verpflichtet – fühlen unsere Politiker diese Pflicht auch? Was ist mit den beamten? Sind diese sich bewusst, wer der Souverän in diesem Land ist? Wem Sie zu „dienen“ haben?
Wann ist der Punkt gekommen, an dem die Überwachungsmassnahmen die Freiheit des deutschen Volkes über Gebühr einschränken? Wann wird eine Bankenrettung zum Diebstahl am eigenen Volk? Wann muss ich das Recht der Steuerzahler verteidigen?
Wer als Soldat diesen Eid/das Gelöbnis nicht einfach nur so daher geplappert hat, sollte nachdenken. Nachdenken, ob er den Sinn der Worte verstanden hat und was – wenn ja – die Konsequenzen sein können.
Unseren Soldaten wird erklärt, dass sie unsere Grundordnung am Hindukusch verteidigen sollen. Ich frage mich, wer sich berufen fühlt, dies in unserem Land zu tun!
Eine andere interessante Frage ist auch: was, wenn der zu Vereidigende ein Atheist ist? Dem geht „so wahr mir Gott helfe“ doch sonst wo vorbei. Wie kann ich in einem säkulären Staat überhaupt so einen Mist schwören lassen?
@daMax:
Das mit dem Gott muss nicht gesprochen werden:
Ich hab das bloss nicht mit rüber geguttenbergt 🙂
Hallo Holger,
lese deinen Blog grade von Unterwegs, kann daher nicht komfortabel recherchieren…
Was mir grade in dem Sinn kommt und du ja (in)direkt ansprichst… Hat der Eid bzw. das Gelöbnis über die Dienstzeit hinaus Bewandnis? Sprich, lebenslang?
@Gerrit:
Es war niemals die Rede von „für 4 Jahre“ oder „bis dass das Ende der Dienstzeit uns scheidet“ die Rede.
Denn der Soldat an sich ist ja nicht nach der Dienstzeit ins absolute Privatleben entlassen. Man ist ja noch sehr lange Reservist und kann insofern auch jederzeit (bis zu einem gewissen – nach Dienstgrad unterschiedlichem – Alter wieder einberufen werden.
Mal abgesehen davon: Schwören Politiker denn nicht einen ähnlichen Eid? Leider aber nur einen Amtseid (der Schwur bei der Bundeswehr ist laut Wikipedia auch „nur“ ein Amtseid) und dadurch nicht strafbar, wenn man ihn bricht – rein rechtlich gesehen natürlich.
Moralisch siehts anders aus. Da denke ich, dass Politker generell sämtliche Moralapostel am Tor abgegeben haben.
Von daher ist dieser Eid im Grunde nur Schall und Rauch für alle die, die kein Gewissen haben.
Die Frage der Gültigkeit ist damit nicht beantwortet.
Wenn Väterchen Staat was will, verweisen seine Sessel…..freunde auf den Dienst-Eid.
Sobald Väterchen seine Fürsorgeplicht erfüllen soll, gilt der Eid angeblich nicht mehr.
Nur weil die Politiker sich nicht zwingend an einen geleisteten Eid halten, muss ich meinen eigenen Kodex ja nicht auch auf den Müll werfen. Nur wenn ich mir treu bleibe kann ich „die da oben“ mit Fug und Recht kritisieren.
Aber Du hast natürlich – grundsätzlich – recht.