Schaun wir uns – nur mal so als Beispiel – an, wie die Parteien in Hamburg zu den Kindergartengebühren stehen. In Hamburg wird nächsten Sonntag gewählt, da wird so manches Thema eben abgefragt.
Als erstes schaun wir und (alle Daten von Abgeordnetenwatch) mal die Regierenden der letzten Amtszeit an:
- CDU: Für Gebührensenkung: 52 Stimmen, dagegen: 28 Stimmen
- Grüne: Für Gebührensenkung: 84 Stimmen, dagegen: 3 Stimmen
Seltsam, oder? Die regierenden Parteien sind für eine Senkung, aber setzen diese nicht um? Da fragt man sich „warum denn bloss“? Wahrscheinlich sind es die Schwachmaten aus der Opposition. Mal schaun, wer da aus der Reihe tanzt:
- SPD: Für Gebührensenkung: 103 Stimmen, dagegen: 0 Stimmen
- Linke: Für Gebührensenkung: 57 Stimmen, dagegen: 1 Stimmen
- FDP: Für Gebührensenkung: 43 Stimmen, dagegen: 4 Stimmen
Wenn ich jetzt alle Stimmen zusammen zähle komme ich auf: 339 Stimmen gegen 36 Stimmen.
Das ist der absolute Beweis, dass uns die Politiker ALLER Parteien von vorn nach hinter verarschen und belügen. Immer schön sagen, was das Volk hören will und dann umgekehrt abstimmen, um das Geld anderweitig auszugeben.
Wer jetzt glaubt, dass die Frage zu den Kindergartengebühren ein Einzelfall sei, der sehe sich die Befragungen zum Thema „Bau von mehr Sozialwohnungen“ an. Dort gibt es ein ähnliches Bild. Alle sind dafür, aber keines dieser vom Steuerzahler alimentierten Arschlöcher tut etwas!
Deshalb gehört deine Stimme nächstes Wochenende wohl weder dem Brechmittel-Scholz noch dem Heidelberger Beutehanseaten.
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Dazu passt doch sehr gut dieser Blogartikel von heute 😉
Der eifrige Schöffe
Vor zwei Jahren, im März 2009, erschoß der 17-jährige Tim K. in einem Amoklauf auf dem Gelände seiner ehemaligen Realschule in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und danach sich selbst. Er hatte die Waffe unverschlossen im Schlafzimmer seines Vaters vorgefunden. Vor einer Woche, am 10. Februar 2011, wurde der Vater Jörg K. wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn zu Freiheitsentzug von einem Jahr und neun Monaten und setzte die Strafe zur Bewährung aus.
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