Der Spiegelfechter hat sich einmal mit der Aussage des Bahnchefs Rüdiger Grube auseinandergesetzt, dass es – aus rein vertragsrechtlicher Sicht – gar kein Ausstiegsszenario aus dem Projekt S21 geben kann. Der wichtigste Teil der Ausarbeitung von Jens Berger ist folgender:
Verträge, bei denen sich die entscheidenden Umstände geändert haben, welche die Geschäftsgrundlage bilden, sind nach deutschem Recht änderbar und – als Ultima Ratio – auch einseitig kündbar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich dieser Grundsatz im § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) wieder, auch das – für Stuttgart 21 maßgebliche – Verwaltungsverfahrensgesetz sieht in den § 38.3 und 60 VwVfG ganz ausdrücklich die Möglichkeit vor, bereits abgeschlossene Verträge der öffentlichen Hand bei einer gestörten Geschäftsgrundlage einseitig zu kündigen. Gründe für eine Störung der Geschäftsgrundlage gibt es viele – die Kostenexplosion, die vorenthaltenen Betriebsrisiken, aber auch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung zählen dazu. Wenn Bahnchef Grube auf sein Recht pocht, dass einmal geschlossene Verträge auch einzuhalten seien, so ist dies nur allzu verständlich, schließlich zählt die Deutsche Bahn AG zweifelsfrei zu den Profiteuren von Stuttgart 21. Grube weiß jedoch auch, dass er mit seiner Rechtsauffassung wohl vor jedem deutschen Gericht verlieren würde.
Ich möchte Jens recht herzlich für den Artikel danken und euch motivieren auch den Rest zu lesen 🙂
Was bleibt ist das Gefühl, dass Stuttgart 21 der grösste Subventionsbetrug ist, der in Deutschland jemals stattfand.
„Was bleibt ist das Gefühl, dass Stuttgart 21 der grösste Subventionsbetrug ist, der in Deutschland jemals stattfand.“
Wohl kaum, check das EEG, check was in der HRE versenkt wurde, check was für die „Abfuckprämie“ ausgegeben wurde.
@Friedrich Dominicus:
Das kann man nicht direkt vergleichen – ich habe nicht im Kopf, was bei den Banken wirklich verbrannt, was nur als Sicherheit und was als „Kredit“ definiert war. Hast Du da die konkreten Zahlen?
@reizzentrum: Ich hab zumindest eine Zahl für die „Abfuckprämie“: 5 Milliarden Euro – in einem Jahr! Nicht 4,1 Milliarden in 10 Jahren! Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,618023,00.html
Warum sollte man diese Investition übrigens nicht mit der anderen vergleichen können?
@demoman:
Man muss/sollte immer eine Kosten/Nutzen Rechnung anstellen. Und kurzfristig gerechnet, wurde die Abwrackprämie im Schnitt allein durch die kurzfristig zusätzlich zu erzielende Mehrwert/Umsatzsteuer kompensiert. Leider ist der Markt für Neu und Gebrauchtfahrzeuge nun erstmal im Arsch, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Und diese 4,1 Milliarden sind doch auch schon jetzt als Lüge entarnt: Denn ohne Elektrifizierung und (teurer!) Steuer- und Signaltechnik wird der Tunnel auch nicht in Betrieb gehen können. Ich schätze mal, dass der Tunnel bis zur Fertigstellung > 10 Milliarden Euro kosten wird.
Die generelle Frage ist: Kann man das Ziel – oder einen adäquaten Erfolg – auch zu niedrigeren Kosten erreichen?