Loveparade: Wenn ich etwas zur Schuldfrage zu sagen hätte

Die Herren (es sind tatsächlich wohl nur Herren, keine Frau in Verantwortungsverdacht) schubsen sich den schwarzen Peter hin und her, niemand will es gewesen sein. Der eine (Schaller) macht sich Sorgen um sein Marketing (FTD)

Schaller sagte am Mittwoch gegenüber der „Bild“-Zeitung, er könne nicht verneinen, dass die ersten Angaben aus PR-Gründen gemacht wurden.

der andere (Sauerland)  klammert sich zwanghaft an den Sessel des Oberbürgermeisters

also muss ein Herr Adolf  Sauerland 6 Jahre abgesessen haben als OB um in den Genuß seiner saftigen Pension zu kommen, für die er nichts eingezahlt hat.

Diese sechs Jahre des Herrn Adolf  Sauerland, CDU, sind aber noch nicht abgesessen. Erst im Oktober 2010 ist es soweit.

Aber was passiert, wenn man seinen gesunden „Restmenschenverstand“ walten lässt und mal abseits jeglicher persönlichen Befindlichkeiten versucht eine Schuld zuzuweisen.

Als erstes trifft es – natürlich – den Veranstalter. Ich kann keine so grosse Veranstaltung planen und jegliche Verantwortung für die Durchführung von mir weisen. Egal welche Veranstaltung ich organisiere, einer ist immer Verantwortlich. Ich kann – als Veranstalter – die Verantwortung zwar delegieren – z.B. an ein Sicherheitsunternehmen – dennoch ist auch die Entscheidung dieses Unternehmen zu beauftragen in meiner Verantwortung. Sollte es mit diesem Unternehmen Probleme geben, bin wieder ich selbst dran.

Nun ist – wie wir uns vorstellen können – solch Veranstaltung nicht einfach realisierbar. Ich brauche als Veranstalter diverse Genehmigungen. Mir fehlt da gerade die rechtliche Grundlage, ob eventuell das Versammlungsgesetz auch anwendbar ist- was ich mal unterstelle. Dem Versammlungsgesetz kann man nämlich z.B. entnehmen:

§ 13

(1) Die Polizei (§ 12) kann die Versammlung nur dann und unter Angabe des Grundes auflösen, wenn

1.
der Veranstalter unter die Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 fällt, und im Falle der Nummer 4 das Verbot durch die zuständige Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist,
2.
die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht,
[…]

In den Fällen der Nummern 2 bis 4 ist die Auflösung nur zulässig, wenn andere polizeiliche Maßnahmen, insbesondere eine Unterbrechung, nicht ausreichen.

Also hat – nach dem Versammlungsgesetz – auch die Verwaltung und Polizei ein Mitspracherecht. Der oberste Dienstherr von Polizei und Verwaltung ist Herr Sauerland. Auch die Aussage in der FAZ:

Hätte sich der Veranstalter der Love Parade in Duisburg an sein Sicherheitskonzept gehalten, wäre es womöglich nicht zu der Katastrophe mit 21 Toten gekommen.

mindert da nichts ab. Denn in dem Moment an dem sich abzeichnete, dass die Situation aus dem Ruder lief, hätte die Polizei und Verwaltung wirksam eingreifen müssen.

Ich halte fest:

  1. McFit-Inhaber Rainer Schaller istals Veranstalter haftbar zu machen und zur Verantwortung zu ziehen.
  2. Oberbürgermeister Adolf Sauerland hat die Verantwortung für die ihm unterstellten Dienstellen. Es gab genügend Zeit für Vorbereitungen und auch genügend Warnungen.

Wie die Verantwortung prozentual verteilt wird, muss – auch wegen etwaiger Schadenersatzforderungen – ein Gericht urteilen. In meinen Augen haben aber mindestens die beiden Herren Schaller und Sauerland eine Schuld an der Katastrophe, den Toten, Verletzten und Traumatisierten.

Sich vor der Verantwortung zu drücken ist in meinen Augen ein widerwärtiges Zeichen von Geldgier, Machtgeilheit sowie fehlendem Rechtsbewusstsein und Verantwortungsgefühl.

8 Gedanken zu „Loveparade: Wenn ich etwas zur Schuldfrage zu sagen hätte

  1. Ist der oberste Dienstherr der Polizei tatsächlich der OB? Ich hätte auf den Innenminister des jeweiligen Landes getippt. Der Dienstherr städtischer Beamter war zu Zeiten, als mein alter Herr noch ein solcher war auch in NRW nicht der OB, sondern der Oberstadtdirektor, aber die Institution gibt’s IIRC mittlerweile nicht mehr, kann also sein, daß das zum. für die Verwaltung stimmt.

    Desungeachtet fragt man sich natürlich, ob sich keiner mehr an die Zeiten erinnert, als es auch durchaus noch vorkam, daß jemand auch mal aus *politischer* und nicht nur aus *persönlicher* Verantwortung heraus zurücktrat.

    • Da hast Du im ersten Step – natürlich – recht. Aber ist der Innenminister (oder -senator) nicht auch an die Weisungen des Oberbürgermeisters gebunden der ihn in diese Amt ernannt hat? Zumal die Gefahr besteht, dass der Oberbürgermeister den Innenminister „motiviert“..

      Ja, damals. Sind aber nicht alles so alte Säcke wie wir 🙂

  2. Wie dem auch sei: Oberbürgermeister Sauerland hat meiner Meinung nach die Verantwortung zu tragen, da er für das Handeln der Verwaltung zuständig ist. Und die Verwaltung hat das „Ja“ zur Veranstaltung gegeben, womit sich alles andere ergibt. Selbstverständlich ist auch der Veranstalter schuldig an dem, was sich ereignet hat. Interessant ist aber schon, dass der OB Sauerland trotz der vielen Warnungen im Vorfeld keinen „Einspruch“ gegen solch eine Veranstaltun gemacht hat. Logisch, er wollte damit die Stadt wieder in ein gutes Licht rücken, wahrlich um jeden Preis. Von einem Rücktritt vor Oktober ist wohl nicht auszugehen –> Pensionsgründe! Finde ich tatsächlich erbärmlich, dass so jemand nicht zur politischen Verantwortung gezogen wird und sein Amt niederlegt. 21 Tote und über 500 Verletzte sind doch Grund genug, oder nicht?
    Auf meinem Blog könnt ihr abstimmen: Soll der OB zurücktreten?

    • Ja, manchmal werde ich ein wenig wehmütig, wenn ich an so alte Traditionen wie den Teeren und Federn mit anschliessendem „aus der Stadt jagen“ zurück denke.

      Aber man hat es heute ja nicht mehr so mit den Traditionen …

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