E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

Die Stiftung Warentest hat sich die Nutzungsbedingungen ein wenig genauer angeschaut und mich auf diesen Bereich des Elends aufmerksam gemacht. Warentest stellt fest:

Schwer wiegen jedoch die Nachteile des neuen Postdiensts: Die Anmeldung funktioniert umständlich und kann dauern. Wirklich vertraulich sind Briefe nur mit zusätzlicher persönlicher Verschlüsselung. Mit 55 Cent hat der E-Brief auch einen stolzen Preis – insbesondere dann, wenn die Post ihn nur elektronisch weiterleitet und nicht ausdruckt und austrägt. Und bürden sich angemeldete Nutzer eine zusätzliche tägliche Aufgabe auf: die Leerung ihres Postfachs.

Aber das allein ist noch lange nicht alles, über das Schönste sind die Tester gar nicht gestolpert.

Laut Leistungsbeschreibung sichert die Post zu:

Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeitdes E-POSTBRIEF Portals (95% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt außerhalb der Wartungszeiten). (Hervorhebung von mir)

95% Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst 18 Tage und 6 Stunden jährlich unerreichbar sein darf. Die Einschränkung “außerhalb der Wartungszeiten” allerdings erlaubt es den Dienst deutlich länger vom Netz zu nehmen. Interessant ist, dass ich nirgendwo herausfinden konnte mit welchen Wartungszeiten und -fenstern die Post rechnet. Alles offen.

Wir haben gelernt, dass die Post ohne Probleme den Dienst länger als 3 Wochen unerreichbar halten kann, andererseits schreibt sie aber in den AGB fest:

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Bei Geschäftskunden ist es noch härter:

Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Was passiert bitte, wenn mein Geschäftspartner, Finanzamt, sonstige Behörde die Nachricht erhält dass die Nachricht in mein Postfach zugestellt wurde, ich aber – nach der Benachrichtigung - aufgrund technischer Probleme der Post 2 Wochen keinen Zugriff auf mein Postfach habe. Dann bin ich nachweispflichtig dass ich aufgrund eine Postproblems keinen Einblick nehmen konnte?

Während ich bei Auslandsaufenthalten einer Vertrauensperson eine zeitlich begrenzte Postvollmacht übergeben konnte um die Briefpost zu organisieren, wird es nun schwerer (wieder AGB):

6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die HandyTAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.

Wer also diese AGB und Leistungsbeschreibung der Post anerkennt, kann nicht geschäftsfähig sein und muss – durch einen Vormund/gesetzlichen Vertreter – vor sich selbst geschützt werden. Man kommt ja sonst in Teufels Küche.

Keine hervorgehobenen Kommentare.
Dieser Beitrag wurde unter Das darf doch nicht wahr sein, Erkenntnisse, Musste raus, wirtschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

92 Antworten auf E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

  1. Nicoklau sagt:

    @reizzentrum:

    Das zu beachtende Wort ist unbefugt.
    Eine von mir beauftragte Person ist befugt Diese Befugnis stellt deshalb keine unbefugte Verwendung durch Dritte dar.

    Im übrigen würde ich mir in der Diskussion, die immer positiv ist, etwas mehr Sachlichkeit wünschen!

    AntwortenAntworten

  2. Dietz sagt:

    Ihr müßt wohl alles schlecht machen,hä! Wenn Ihr zu blöd seid eure Klorollen aufzuräumen ist das doch nicht der Deutschen Bundespost Ihr Problem so nach den anderen Antworten zu urteilen würde ich diesen Leuten allerdings dazu raten die Finger vom Computer zulassen da die jenigen keine Ahnung vin BTX oder von Digitaltechnik haben. Gruß
    Thomas D

    AntwortenAntworten

    • winfried sagt:

      an Dietz:
      auf alle Fälle sind die übrigen Poster so geistreich, niemanden anzumachen oder zu beleidigen.

      Schade, dass Sie dazu nicht in der Lage sind.

      Winfried

      AntwortenAntworten

  3. Wolei sagt:

    Hallo

    lese sehr interessiert alle Kommentare, verstehe aber die aufregung nicht so ganz,immer wenn irgend etwas neues kommt wird erstmal wie verrückt darauf herumgehämmert,
    irgendwann hat es dann fast jeder. Fing schon beim Rad an.
    Ich habe mich aus schon genannten bequemlichkeitsgründen angemeldet und habe seit Samstag mehrere Briefe testhalber versand.Anmeldung , einloggen ,schreiben, versenden, ankommen hat alles prima geklappt. Wem es zu teuer ist muß halt warten bis genug mitmachen dann wird es vielleicht billiger. Wenn nicht auch gut!!

    Übrigens die Tage der Flatrates für Handys sollen auch schon gezählt sein, was machen wir dann, billig SMSessen gehört dann ab einer bestimmten Menge der Geschichte an ???????????????

    Also bis dann
    Wolei

    AntwortenAntworten

  4. Jochen Schultz sagt:

    Eine Regelung zu schaffen, welches es nur Unternehmen mit großem Kapitaleinsatz ermöglicht diesen Dienst anzubieten, erschwert den Wettbewerb und ist der Hauptgrund warum e-post eine Totgeburt ist!

    Internet ist der Ersatz für das Unternehmen Post! Und jetzt wird über irgendwelche politischen Kanäle der Fortbestand gesichert!

    Eine Frechheit!

    Wenn der Gesetzgeber etwas beschließt, was den rechtssicheren E-Mail Versand ermöglicht, dann doch bitte so, dass es möglich ist dies ohne das zutun eines Unternehmens zu machen.

    Ich bin gerne bereit eine einmalige Zahlung in Höhe von maximal 25 Euro dafür zu zahlen, dass meine E-Mails rechtsverbindlich sind. z.B. für die Ausstellung eines Zertifikats, welches meine Identität nachweist. Eigentlich gehe ich davon aus, dass die Banken dies ohnehin gerne kostenlos als Wiedergutmachung erledigen würden. Die Sparkasse tuts übrigens! Die Bankkarte kann als Identifizierungssystem genutzt werden.

    e-post für 55 Cent? Das ist verglichen mit der Gegenleistung wie Pfund Brot für 400.000 Euro…

    AntwortenAntworten

  5. reizzentrum sagt:

    Ich will ja keine Gerüchte in die Welt setzen, aber ich finde es schon interessant, dass nahezu zeitgleich mit dem Versuch (inkl. meiner Ablehnung) einer Berliner Agentur mich (und auch andere Blogger) als Hilfsproduktmanager zu akquirieren, hier auf einmal massenhaft positive Kommentare für dieses Produkt reinpurzeln.

    Woher kommt der Stimmungsumschwung? Glaubt jemand an Zufälle?

    AntwortenAntworten

  6. andreas sagt:

    Ist jemandem aufgefallen, das man nur von epost zu epost Mailadresse Nachrichten versenden kann.
    Es ist also nicht möglich, in seine Signatur “mustermann@epost.de” zu setzen, denn mails die von aol, freenet, t-online etc an diese Adresse geschickt werden, kommen nie an.
    Wie gestalte ich also jetzt meine Signatur, um das klar zu stellen?

    AntwortenAntworten

  7. Pingback: Briefpost und E-Post auf Augenhöhe | Reizzentrum

  8. nachdenklich sagt:

    als ich von e-post gehört habe, kam so etwas wie Vorfreude auf… und warum es für diejenigen, die sich einen e-mail Schriftverkehr mit der Sicherheit und “Spam-freiheit” eines frankierten Briefs wünschen, nun immer noch kein vernünftiges Angebot gibt, ist mir rätselhaft… der Markt ist doch vorhanden? … und die Internet-Geschäftsleute sind doch sonst so kreativ?… die POST (ob man die jetzt als Unternehmen, oder als halbstaatlichen Bereich sieht, ist mir eigentlich egal) wäre
    da doch der naheliegende Anbieter? … echt schade, wenn die jetzt ihre einmalige Chance vermasselt, oder?

    AntwortenAntworten

  9. Josef Heinen sagt:

    28.8.2010

    Wer kann Auskunft darüber geben, wie man sich für die E-Post registrieren kann, wenn man kein mobiles Handy besitzt ( Tan-Liste ) ?
    Beim mehrfachen Versuch, von E-Post eine Antwort auf diese Frage zu bekommen, war dort bis heute nur Schweigen im Walde.
    MfG J. Heinen

    AntwortenAntworten

  10. irritiert sagt:

    Nachdem ich mich auf dem reichlich umständlichen Weg angemeldet und registriert habe, weiß ich spätestens seit den ersten Gehversuchen, warum diesen Dienst wirklich kein Mensch braucht. Den Verdacht hatte ich schon vorher, aber jetzt ist’s Gewissheit. Die wenigen “Vorteile”, die mich zur Anmeldung bewogen haben, haben sich spätestens in dem Moment erledigt, in dem mir klar wurde, dass man epost nicht mal auf den eigenen Computer laden kann. Man kann nur über das Internetportal schreiben und empfangen: pop3-Abruf, smtp-Sendung oder ähnliche Verfahren sind nicht möglich. Die Dame bei der Hotline erklärte mir, das sei “wegen der Sicherheit”. Na ja. Die größte Sicherheit hat meines Erachtens die Deutsche Post, die ab sofort alle ein- und ausgehenden Schreiben (so ich den Dienst jemals nutze – eher unwahrscheinlich) auf ihrem Server speichert. Denn nur dort kann ich sie behalten – nicht etwa auf meiner eigenen Festplatte speichern und vom Post-Server löschen. Das finde ich nicht nur extrem unpraktisch, sondern es ist mir auch reichlich suspekt. “Hallo und gleich wieder tschüss epost.” So ein Schmarrn!

    AntwortenAntworten

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Kommentarlinks könnten nofollow frei sein.