Naja, wenn Papa die fette Asche nach Hause bringt, kann der Ableger natürlich machen was er will. Der darf Geld verdienen. Aber WEHE der Schüler – der sich nebenbei sein Taschengeld aufbessern will – hat das Pech, dass seine Eltern Leistungen nach Hartz-IV beziehen. DANN wird das Taschengeld/der Verdienst leider etwas dünner, denn als Zuwachs in der Bedarfsgemeinschaft wird der Verdienst angerechnet.
Die Hartz-IV-Gesetze liefern immer wieder Lehrstücke für Demotivation und Benachteiligung. Beispiel Ferienjob: Schüler, die in einem Hartz-IV-Haushalt leben, müssen ihr aufgebessertes Taschengeld den Einkünften der Eltern zurechnen lassen.
schreibt der Spiegel