Andreas Bogk bei Netzpolitik im Interview bez. Wahlcomputer

Netzpolitik hat ein kleines Interview mit Andreas Bogk geführt, in dem die absolute Krönung ist, dass sich Andreas gegen den Vorwurf der Technikfeindlichkeit der Wahlcomputergegner wehren muss (nicht von Netzpolitik unterstellt!!).

Wir – und ich darf an der Stelle hier mit Fug und Recht von WIR sprechen – haben uns schon vor 20 Jahren als deutlich fortschrittsfreundlich bewiesen. Unser Problem ist allerdings, dass wir nicht blind sind, sondern WEIL wir sehen können, auch die Gefahren erkennen, die dem Normalbürger meist gar nicht auffallen.

Ich muss dabei wieder an die Worte von Wau Holland denken, der wollte, dass der CCC eine Art ADAC der Computerwelt wird. Denn heute wird genau das mehr den je benötigt: Eine „Lobby von unten“, die den Bürger auf Probleme aufmerksam macht, die er nicht sehen KANN und ihn anleitet sinnvoll mit den neuen Technologien umzugehen.

Achso: Eine Presseerklärung hat der CCC zu dem Verfassungsgerichtsurteil auch herausgegeben:

Den Kommunen, die trotz umfangreicher öffentlicher Debatten über die Wahlcomputer, auf die Werbeversprechen von 20-jähriger Verwendbarkeit des Herstellers NEDAP hereingefallen sind, bleibt nun nur noch die Schadensbegrenzung. „Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend zu machen.“, so Engling weiter, „Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein.“

🙂

Das Urteil zu den Wahlcomputern ist – im wortlaut – veröffentlicht

BVerfG, 2 BvC 3/07 vom 3.3.2009 (Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch)

SIEG für die Demokratie! Wahlcomputer sind verfassungswidrig!

Hach, lass dich umarmen oh Du Verfassungsgericht! Es gibt Tage – die sich in letzter Zeit häufen – in denen liebe ich diese Institution der Demokratie. Natürlich drängt sich unwillkürlich die Frage auf warum das Verfassungsgericht immer häufiger die Scheisse wegbüglen muss, die sich unsere (von uns gewählten!) Politiker als Gesetz gemeisselt haben lassen. Aber sei es drum. Es gibt ihn, den „Schiedsrichter der Gerechtigkeit“

Wie Sueddeutsche:

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte, dass Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel.

Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe „zuverlässig“ prüfen können, ob die Stimme vom Computer „unverfälscht“ erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.

FAZ:

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 war verfassungswidrig, denn die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Damit waren zwei Wahlprüfungsbeschwerden im Wesentlichen erfolgreich.

Spiegel:

Deutsche Wähler werden bis auf weiteres mit Papier und Bleistift abstimmen: Das Verfassungsgericht hat die zuletzt bei der Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer für unzulässig erklärt. Die bisherige Technik habe Mängel, sei zu schwer zu kontrollieren.

schreiben ist somit erstmal Schluss mit der Möglichkeit des Gemauschels. Ein grosser Sieg für uns alle, den wir auch dem Einsatz des CCC zu verdanken haben.