Wird die Verwendung des Zensursula-Hashtags strafbar, wenn Ursula von der Leyen Bundespräsidentin wird? § 90 des Strafgesetzbuches regelt ja die “Verunglimpfung des Bundespräsidenten“.
lese ich gerade bei Netzpolitik. Damit würde die Nutzung der Begrifflichkeiten Zensursula, lustige Bildchen ihr und so weiter Druckmittel gegen viele von uns Bloggern bedeuten. Das wäre der brutalstmögliche Eingriff in die Datenbestände der deutschen Bloggerszene.
Schalte ich mein Blog, wandere ich aus oder gehe ich so in den Untergrund? Ob BKA & Verfassungsschutz jetzt schon die Termine koordinieren?