Zur Europawahl war das Durchsickern von Vorabergebnissen via Twitter DAS Gesprächsthema. Heute waren wieder einmal „Vorabergebnisse“ ein Thema bei Twitter – aber nicht das Ausplaudern von Insiderinformationen, sondern ein offizielles „Leck“ beim Bremer Landeswahlleiter.
Der Spiegel schreibt dazu:
In Bremen hat es am Wahltag offenbar eine Online-Panne gegeben. Auf der Website des Landeswahlleiters waren genaue Prozentzahlen abrufbar – um 15 Uhr, während die Abstimmung lief.
…
Ein Mitarbeiter im Büro des Landeswahlleiters erklärt SPIEGEL ONLINE auf Anfrage, es handele sich nur um „Testdaten“. Diese hätten „keine reale Grundlage“, seien rein „fiktiv.“
Nichtreale, fiktive Daten auf den Seiten des Bremer Landeswahlleiter. Werden die später „offiziell“ publizierten Daten real oder auch nur fiktiv sein? Sind die offiziellen Webseiten von Wahllleitern irreal und fiktiv? Irgendwas stimmt hier in diesem Land ganz massiv nicht mehr, was den Umgang mit Medien, EDV und Informationspolitik angeht. Gut dass offizielle Wahlbeobachter in diesem, unseren Land erstmals die Wahl kontrollieren.
Ich will ja nicht behaupten, dass aus dem Büro des Bremer Landeswahlleiters bewusst eine Wählerbeeinflussung statt gefunden hat, aber ob dieser Vorgang als Wahlmanipulation bewertet werden kann, würde ich gern rechtlich bewertet wissen.