Ich sehe Überschriften voraus

Einer Polizeipressemitteilung von heute entnehme ich:

Bei dem Opfer handelt es sich um eine 52-jährige schwerbehinderte Frau, die bei ihren Eltern (78, 80) gelebt hat und von diesen zeitlebens gepflegt wurde.

Die Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand besteht der Verdacht, dass die 52-Jährige erstickt wurde. Die genauen Tatumstände stehen noch nicht fest. Ein erster Tatverdacht richtet sich gegen die Mutter (78) des Opfers. Sie wird derzeit von den Kriminalbeamten vernommen.

Ich ahne schon die Überschriften des morgigen (und eventuell folgender) Tages: Todesomi erstickt behinderte Tochter.

Ohne die Tat- und Lebensumstände genauer zu kennen: Meine Hochachtung gilt der alten Dame, die wahrscheinlich 52 Jahre lang ihre schwerbehinderte Tochter gepflegt hat. Vielleicht war der Auslöser der Tat, dass die Mutter selbst im Alter von 78-Jahren nicht mehr in der Lage war, ihre Tochter zu pflegen. Ich bitte die Ermittlungsbehörden, den Staatsanwalt und vor allem den Richter um Gnade für die Frau, die – auch wenn Sie jetzt ein Tötungsdelikt begangen haben SOLL – unser aller Respekt, dass sie ihr Leben in den Dienst ihres Kindes stellte.

Ich denke dem Leben, dass meine beiden Kinder gesund sind und mir so viel Freude bereiten. Ich liebe euch …

Früher Eilverfahren, heute Eildurchsuchung

Manchmal frage ich mich, warum ich das Lawblog in meinem Feedreader habe. Ist es wegen etwaiger Anregung des Magen-Darm-Traktes? Kotze ich zu wenig?Nene, nicht weil Udo so ein übler Mensch ist, oder so hirnrissiges zeugs schreibt. Er dokumentiert ja nur…

Was er da wieder „aus dem Ärmel schüttelt“ ist der Klopfer:

Um 0.15 Uhr rief die Polizei beim Bereitschaftsstaatsanwalt an. Sie unterrichtete ihn über eine Festnahme und wollte die Erlaubnis, die Wohnung des Beschuldigten zu durchsuchen. Der Staatsanwalt rief bei der diensthabenden Eilrichterin an. Aber ihr Handy “war ausgeschaltet”, so hielt es der Staatsanwalt schriftlich fest. Er ordnete die Durchsuchung selbst an, wgen “Gefahr im Verzuge”.

Da war wohl jemand deutlich vorschnell. Die Frage drängt sich auf, ob überhaupt der versuch unternommen mit der Richterin Kontakt aufzunehmen. Man darf dabei nicht vergessen, dass es natürlich im Interesse des Staatsanwaltes ist, soviel wie möglich über den Verdächtigen in Erfahrung zu bringen. Verdächtig -> Hausdurchsuchung. Ohne regulierendes Element. TOLLE Wurst!