Nicht nur die SPD auch die CDU hat einen Kinderporno-Verdächtigen

Gerade eben bin ich über Besims blog@netplanet über einen bemerkenswerten Vorfall gestolpert, der nicht medial bearbeitet wird, obschon er sich ebenfalls um das Delikt Kinderpornographie-Verdacht eine Politikers. Besonders interessant scheint zu sein, dass bei Tauss die Presse (namentlich der Spiegel) nahezu mit Beginn der Durchsuchungen berichtete, in Pforzheim allerdings schiebt die Partei (CDU) den namen in die Öffentlichkeit, wohingegen die Medien – (Zitat netplanet):

Was mich dann etwas erstaunte in der hiesigen Presse war, dass man dort in der Übernahme der CDU-Pressemeldung noch redaktionell hinzufügte, dass man den Namen des Verdächtigen, im Gegensatz zur originalen Pressemeldung, nicht aufführen werde.

Was geht derzeit in der Politikerseele ab? Oder ist es gar ein Komplott der Kinder, die allen Erwachsenen nun den KiPo-Verdacht zuschieben um dann – wenn alle Erwachsenen diskreditiert sind – selbst die macht übernehmen?

Oder ist der CDU-Politker ein bauernopfer, der einen internen Fall nur markiert, damit die CDU sich generell über den Straftatbestand KiPo so richtig auslassen kann:

„Es ist jedoch festzustellen, dass die Straftaten im Bereich der Kinderpornographie besonders schwere und abscheuliche Handlungen darstellen, die es mit der ganzen Härte des Gesetzes zu ahnden gilt“

um dann den eigenen – unbekannten Mann – wieder aus der Schusslinie zu nehmen aber die Ereiferung über KiPo – welche indirekt auch den Tauss trifft – im Raum stehen zu lassen. Alles sehr, sehr seltsam, was derzeit um uns herum passiert.

NUN wird es eng in Thüringen, gar keinen oder ein verurteilter fahrlässiger Totschläger als Ministerpräsident?

Auch wenn Althaus nach österreichischem Recht – trotz der Verurteilung als Schuldiger einer fahrlässigen Tötung – nicht als vorbestraft gilt, ist es entweder höhnisch oder einfach nur konsequent von der Thüringischen CDU diesen Dieter Althaus weiterhin als Spitzenkandidat für die anstehende Wahl rennen zu lassen. Der MDR schreibt dazu:

Rein rechtlich kann Althaus auch nach dem Urteil für das Amt des Ministerpräsidenten kandidieren. Das sogenannte passive Wahlrecht verliert in Deutschland nur, wer von einem deutschen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.

Der Spiegel schreibt dazu:

Der Verteidiger des CDU-Politikers, Walter Kreissl, hatte einen Antrag gestellt, „wonach sich der Angeklagte im Sinne der im Ermittlungsverfahren ausreichend geklärten Umstände im Zusammenhang mit dem Skiunfall vom 01.01.2009, bei welchem Frau Beata C. tödlich verletzt wurde, geständig verantworten werde sowie der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zustimme“. Im Klartext: Althaus ließ sich im Kern auf die Schilderung des Skiunglücks vom Neujahrstag ein, wie der Gutachter sie verfasst hatte. In dessen Bericht wird Althaus eine wesentliche Schuld an dem tödlichen Unfall gegeben. (Hervorhebung von mir)

Ich möchte hier nochmals in aller Deutlichkeit festhalten: In Thüringen stellt die CDU einen Kandidaten zur Wahl des Ministerpräsidenten auf, der fahrlässig einen Menschen getötet hat. Er hat nicht Steuergelder verplembert oder sich an Lobbyistengelder redlich getan, er hat das getan, was in unserer Volksgemeinschaft die mit folgenschwerste Tat ist, die man begehen kann. Er hat durch fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verschuldet.

Wie weit muss es mit diesem Land schon bergab gegangen sein, wenn wir uns von solchen Menschen regieren lassen? Sowas kennt man sonst nur aus Südamerika oder afrikanischen Kleinststaaten.

SIEG für die Demokratie! Wahlcomputer sind verfassungswidrig!

Hach, lass dich umarmen oh Du Verfassungsgericht! Es gibt Tage – die sich in letzter Zeit häufen – in denen liebe ich diese Institution der Demokratie. Natürlich drängt sich unwillkürlich die Frage auf warum das Verfassungsgericht immer häufiger die Scheisse wegbüglen muss, die sich unsere (von uns gewählten!) Politiker als Gesetz gemeisselt haben lassen. Aber sei es drum. Es gibt ihn, den „Schiedsrichter der Gerechtigkeit“

Wie Sueddeutsche:

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte, dass Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel.

Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe „zuverlässig“ prüfen können, ob die Stimme vom Computer „unverfälscht“ erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.

FAZ:

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 war verfassungswidrig, denn die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Damit waren zwei Wahlprüfungsbeschwerden im Wesentlichen erfolgreich.

Spiegel:

Deutsche Wähler werden bis auf weiteres mit Papier und Bleistift abstimmen: Das Verfassungsgericht hat die zuletzt bei der Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer für unzulässig erklärt. Die bisherige Technik habe Mängel, sei zu schwer zu kontrollieren.

schreiben ist somit erstmal Schluss mit der Möglichkeit des Gemauschels. Ein grosser Sieg für uns alle, den wir auch dem Einsatz des CCC zu verdanken haben.