Spiegel-Interview mit von der Leyen. Ehrliche Worte, man muss sie nur verstehen.

Im Spiegel findet sich ein Interview mit Frau von der Leyen, das ich – als alter Querleser – äusserst spannend finde, denn unsere Familienministerin zeigt dort offen einige Ansichten und Vorgehensweisen, die ich schon lange sah deutlich auf.

Erst ist Schulterzucken da, dann gibt es kübelweise Kritik, aber dann stellen wir gemeinsam fest: Da ist ein Problem, wir müssen handeln. Es mag unterschiedliche Wege geben, aber im Ziel sind wir einig. Und jetzt ist das Gesetzesverfahren da. So wird das auch bei diesem Thema sein. Ich nehme dabei zwar die Bedenken aus der Petition ernst, weiche aber keinen Millimeter von meinem Ziel ab.

Erst gibt vdL zu, dass es Kritik und unterschiedliche Wege geben mag, aber am Ende weicht Sie keinen Millimeter von ihrem Ziel ab: Und ihr Ziel sind die Sperren. Denn nur mit der Umsetzung der Sperren kann sie sich ihr persönliches „Internet-Denkmal“ (aka chinesische Mauer) erreichten.

Ich halte für richtig, klare Gesetze in einem Land zu haben. Wir sprechen nur über den Straftatbestand der Kinderpornografie, der geregelt ist im Paragraf 184b StGB. Und dieser Straftatbestand muss nicht täglich durch einen Richter noch einmal wiederholt werden.

Es müssen also Straftatbestände – in dem Bild von Frau vdL – nicht mehr täglich von einem Richter wiederholt werden? Was werden die überarbeiteten Richter in all den Strafverfahren dazu sagen? Urlaub einreichen? Denn JEDE Straftat wird erst durch ein Gesetz zu einer Straftat. Ob aber im Einzelfall eine Straftat vorliegt, entscheidet bis jetzt immer noch ein Richter. Und genau an der Stelle fehlt es einer Ministerin (das darf man NIE vergessen!) an Verständnis für unser Rechtssystem mit seiner Gewaltenteilung!

Spiegel: Wobei die meisten Kontakte nicht per WWW, sondern per Mail gewesen sein dürften…

Von der Leyen: …die auf verbotene Seiten verweist.

Liebe Frau vdL: WENN per Mail ein Link geschickt wird und in diesem eine IP-Adresse und kein Hostname angegeben ist, können Sie sich ihre gesamte Internetsperre durch DNS-Manipulation direkt in die Haare schmieren! Wenn man cvon etwas keine Ahnung hat ….

Wir möchten, dass in Zukunft zugleich immer Interpol verständigt wird, die in 160 Staaten dieser Welt vertreten sind. Das BKA wird das diese Woche in der Interpol-Tagung einbringen.

Interpol…… Ein einfaches Whois (Bitte googlen Frau vdL) ermöglicht es den ermittelnden Beamten DIREKT denjenigen zu kontakten, auf dessen Server die Inhalte liegen. Aber um auf diese Idee des  „kurzen Dienstweges“ zu kommen, müsste man sich mit dem Thema wenigstens ansatzweise beschäftigt haben und nicht (so kommt es mir wirklich vor) als Strohfrau des Bundesinnenministers und diverser Lobbyisten durch die Gegend laufen.

Mir ist wichtig, dass ein BKA-Beamter bei jeder einzelnen Seite überprüft, ob der Inhalt nach deutschem Recht strafbar ist.

Frau vdL bitte 100x an die Tafel schreiben: Nach deutschem Recht ist ein POLIZEIbeamter (und nichts anderes sind BKA-Beamte) weder befugt noch befähigt, eine Strafbarkeit festzustellen. Er kann einen VERDACHT haben und aufgrund dessen agieren. Die Feststellung einer Straftat benötigt immer noch des Richters.

SPIEGEL ONLINE: Eine Kontrollinstanz bedeutet aber doch nicht, dass, wenn eine Seite gesperrt wird, der Betreiber informiert wird.

Von der Leyen: Nein, denn im Prinzip merkt man es ja sofort. Denn wenn man die Seite anklickt, kommt das Stoppschild.

Aha, diejenige, die wirklich SOFORT die Seite abstellen könnten (namentlich Hoster, Contentprovider und Rechenzentren) müssen nun also täglich alle Rechner/Domains abgrasen, die bei ihnen gehostet sind? Und wer bezahlt das?Frau vdL: Ich arbeite in einem Rechenzentrum und ich versichere ihnen, dass dieses nicht umsetzbar ist. Sollte aber ein BKA-Beamter bei uns anrufen und uns mitteilen, dass auf einem der Kundenserver illegale Inhalte verfügbar gemacht werden, ist der betreffende Content innerhalb von Minuten nicht mehr erreichbar.

SPIEGEL ONLINE: Ende März kam von der EU der Entwurf eines Richtlinienvorschlags, der auch in diese Richtung zeigt. Da steht der Richtervorbehalt drin.

Von der Leyen: Entschuldigen Sie mal, haben Sie eine Vorstellung über die Zahl und die Geschwindigkeit, mit der Kinderpornoseiten verbreitet werden? Und Sie meinen, es führt zum Ziel, wenn in jedem einzelnen Fall ein Richter entscheidet: Ja, es ist 184b. Wir haben einen scharf umrissenen Straftatbestand im Gesetz, dazu sind Gesetze da.

Auch Diebstahl und Gewaltverbrecher werden dann in naher Zukunft – nach Vorstellung von Frau vdL – direkt von den ermittelnden  Beamten mittels standrechtlichem Feststellungsverfahren abgeschlossen und nach Verfahrensverfügung 08/15 mittels Einweisung in Vollzugsanstalten geahndet. Ist ja alles in Gesetzen definiert, nicht wahr?

Der allerletzte Teil ist so wunderschön, den möchte ich mir am liebsten hinter Glas an die Wand hängen:

SPIEGEL ONLINE: Werden Sie die Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode durchbekommen?

Von der Leyen: Ich bin zuversichtlich. Man stelle sich die Alternative vor.

SPIEGEL ONLINE: Zum Beispiel: Sinnvolle, zielgerichtete Ermittlungsarbeit?

Von der Leyen: Bitte, jetzt nicht wieder alles von vorne.

In diesem Sinne. Wieso muss ich bei Frau vdL  und dem Thema gewaltenteilung gerade wieder an das Grundgesetz denken:

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist

Mittlerweile Standard: Der Link zur Petition gegen Internetsperren

Das Internet: Wie Politiker es sehen und wie es wirklich funktioniert

Für (die meisten) Politiker ist das Internet die grosse Unbekannte. Sie hören immer wieder – vor allem von den Lobbyisten – wie viele Straftaten im Internet begangen werden und wie gefährlich all dieser neumodische Kram ist.

Um zu verstehen, warum das Internet für Politiker so eigentlich unverstehbar ist, muss man sich auch einmal in einen Politiker hinein versetzen. Die Arbeit eines Politikers ist geprägt durch Verordnungen, Gesetze, Durchführungsbestimmungen, strikten Ablaufplänen und vor allem Formularen. Für einen Politiker ist es absolut unvorstellbar, dass ein einfacher Telefonanruf dafür sorgen kann, dass gesetzeswidrige Inhalte vom Internet entfernt werden.

Politiker brauchen für solch einen Vorgang eine Durchführungsbestimmung, welche über Richter, Staatsanwälte und die Ermittlungsbehörden dann umgesetzt wird. Für Politiker ist es ausserhalb Vorstellung, dass es innerhalb „des Netzes“ auch Menschen gibt, die sich durch Ethik, Moral und nicht zuletzt Pflichtbewusstsein auszeichnen. Menschen, die ohne eine besonderes Amt inne zu haben, zum Wohle aller agieren.

Ich hielt schon einmal fest – und wiederhole mich diesbezüglich gern – dass ich viele Hoster, Contentprovider und Rechenzentrumsbetreiber kenne. Und ALLE würde jederzeit gesetzeswidrige Inhalte in ihrem Einflussbereich – sofern sie von ihnen Kenntnis erhalten – vom Zugriff entfernen. Serverabschaltung und gut ist. Solch Verhalten aber ist für einen Politiker unvorstellbar. Verantwortungsübernahme, OHNE dabei sich dabei aufeine „nächsthöhere Dienstelle“ zu berufen ist schlichtweg undenkbar. So undenkbar, wie das Verhalten eine Helmuth Schmidt während der Hochwassers 1962 in Hamburg, dass einen Verfassungsbruch darstellte (als Innensenator nahm er die Hilfe der Bundesweh und der Nato direkt in Anspruch nahm. Wikipedia schreibt dazu:

Da Helmut Schmidt zuvor als Abgeordneter des Bundestages mit Verteidigungsangelegenheiten[2] befasst war und die meisten Kommandierenden der NATO persönlich kannte, konnte er noch am Morgen des 17. Februar, obwohl verfassungsrechtlich nicht dazu befugt, NATO-Streitkräfte und hier insbesondere Pioniertruppen mit Sturmbooten sowie 100 Hubschrauber der Bundeswehr und der Royal Air Force anfordern

Und genau um DIESES Phänomen geht es: Sich kennen und dann als Angesprochener den Sinn der Anfrage erkennen und die Lösung umsetzen. Etwas das in Deutschland in dieser Form 1962 das letzte Mal offiziell funktionierte, wird heute im Internet immer noch vorgelebt. Im Internet werden keine Hubschreiber und Pioniertruppen angefordert. Dennoch ist es auch hier nötig sich mal schnell „kurz zu schliessen“ um GEMEINSAM Probleme zu lösen. Und so etwas klappt „mal eben“. Für einen Politiker unvorstellbar!

Und wenn sich Politiker sich dieser Thematik einmal nicht nur ängstlich/kontrovers nähern, sondern sich offen informieren und versuchen die besonderen Möglichkeiten – auch der Selbstregulierung – zu erkennen, hätten am Ende ALLE etwas erreicht.

Mittlerweile Standard: Der Link zur Petition gegen Internetsperren

Die Schweden haben Internetfilter UND die Medienriesen sprechen Recht

Schweden ist nicht nur Vorreiter in Sachen Internetzensur, nein auch in einem ganz anderen Bereich sind uns die Schweden eine Nasenlänge voraus. Jetzt schafft es die Medienlobby – laut Spiegel – anscheinend tatsächlich Einfluss auf Gerichtsprozesse zu nehmen:

Der Richter soll Mitglied von Interessenorganisationen sein, die sich für den Schutz von Urheberrechten engagieren. Das meldet die Internet-Seite The Local, die Meldungen aus Schweden in englischer Sprache verbreitet, unter Berufung auf den schwedischen Radiosender P3. Genährt wird der Befangenheitsvorwurf durch den Zusatz, dass auch Vertreter der Musikindustrie denselben Verbänden angehören. Die Unternehmen saßen im Pirate-Bay-Prozess mit auf der Klägerseite und sind Empfänger der Schadensersatzzahlungen.

DAS ist doch mal erfolgreiche Lobbyarbeit. Wenn man es nicht schafft (in Schweden ist die Gesetzgebung äusserst liberal) die Gesetze zu manipulieren, dann holt man sich eindfach die Richter ins Boot. Die Kosten dafür holt man sich dann von eben den Menschen wieder, die von den gekauften Richtern verurteilt werden.