Der Vorteil von privaten Haftanstalten

wurde in den USA sehr nett deutlich gemacht: Er kurbelt die Wirtschaft an:

In den USA haben sich zwei Richter am Donnerstag  schuldig  bekannt, Hunderte von Kindern in privatwirtschaftlich geführte Gefängnisse geschickt zu haben, weil sie dafür Geld bekommen haben. Der ungeheuerliche Fall des Jugendrichters Mark A. Ciavarella Jr. und des Vorsitzender Richters Michael T. Conahan aus Pennsylvania zeigt anschaulich, wohin manches Outsourcing staatlicher Aufgaben führen kann.

ist bei Telepolis zu lesen. Pikantes Detail ist, dass Conahan das öffentliche Gefängnis schliessen lies…. Ein schöner Satz in dem Artikel ist auch:

So greifen Outsourcing und Privatisierung Hand in Hand mit Korruption und „freiem“ Unternehmertum“.

Zumwinkel: Bewaehrung, Geldstrafe oder was denn jetzt?

Die Welt berichtet über den Prozessauftrakt gegen Klaus Zumwinkel, wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Interessant finde ich die Abstimmung der Welt „Was wäre eine angemessene Strafe für Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe? mit den möglichen Antworten:

  • Er sollte mehrere Jahre ins Gefängnis kommen
  • Er sollte eine Bewährungsstrafe erhalten
  • Freispruch

Wo ist dort bitte die Möglichkeit „Ich möchte, dass Herr Zumwinkel dergestalt bestraft wird, dass er es auch als Strafe ansieht und verspürt, sowie alle Personen, die eventuell mit dem Gedanken spielen Steuer zu hinterziehen, abgeschreckt werden“?

Mir persönlich ist es egal, ob Zumwinkel in das Gefängnis geht, oder von seinem Besitz

„Sein aktuelles Vermögen schätzt Zumwinkel auf etwa 13 Millionen Euro. Er rechne für das laufende Jahr mit einem Netto-Einkommen von rund 600.000 Euro. Darüber hinaus verfüge er über Aktien und Beteiligungen im Wert von rund acht Millionen Euro. Seine Villa am Gardasee sei etwa fünf Millionen Euro wert.“

soviel in das Staatssäckel packt, dass er NIE NIE wieder auf die Idee kommt die Gemeinschaft der Steuerzahler zu betrügen. Denn letztendlich schädigt ein Steuerzahler nicht den Staat, sondern jeden ehrlichen Steuerzahler/Bundesbürger. Wenn die Staatskosten nicht mehr durch die diversen Staatseinnahmen (z.B. Steuern) getragen werden können, muss der jeder Bürger entweder auf Leistungen des Staates verzichten, oder tiefer in die Tasche greifen.

Also: Egal welches Strafmass der Richter als angemessen ansieht: Es muss – trotz Aussagewilligkeit – weh tun und Nachahmer „beeindrucken“.

Vollbeschäftigung dank Bundessozialgericht

Dank des Urteils des Bundessozialgerichts, können wir nun wieder auf Vollbeschäftigung hoffen. Denn für €1,50 werden gewiss diverse Firmen wieder Arbeitskräfte – zeitlich beschränkt auf 9 Monate – einstellen. Das die FTD schreibt zu dem Fall:

In der zweiten Instanz war er dagegen erfolgreich. Die Richter waren der Auffassung, dass Ein-Euro-Jobs, die zeitlich einer Vollbeschäftigung nahekommen, eine Konkurrenz zum regulären Arbeitsmarkt seien.

Aber jetzt kommt es Dicke, denn nun kommt das Bundessozialgericht als letzte Instanz:

Dem folgten die Kasseler Richter nicht. Eine Konkurrenz könnte sich nur aus der Art, nicht aus der Zeit einer Beschäftigung ergeben.

Also macht es die Art der Beschäftigung aus.

*räusper* Wie geniegte Leser meines Blogs wissen, war ich selbst Hartz-IV Empfänger, inklusive der Teilnahme an dem Segen Ein-Euro-Job. Ich war als „EDV-Leiter“ eingesetzt (Aussage auch des Arbeitszeugnisses!) Was waren meine Tätigkeiten? (Auszug aus dem Arbeitszeugnis):

  • Koordination der in der IT eingesetzten MitarbeiterInnen
  • Fachanleitung der eingesetzten IT-Mitarbeiter
  • Führen und Kontrolle der Zeitabrechnungen

Desweiteren:

  • Technische und rechtliche Betreuung der WM-Übertragungen in unserem Hause. (Hervorhebung von mir)
  • und noch diverses mehr

Wo zum Henker unterscheiden sich obige Tätigkeiten eines 1-Euro Jobbers von denen eines festangestellten Person? Ich war Teamleiter! Nicht nur auf dem Papier, sondern habe für 9 Monate diese Stelle – inklusive der Verantwortung – mit Leben gefüllt. Der einzige Unterschied zwischen mir und den festangestellten Mitarbeitern des Unternehmens war, dass ich VIEL weniger Geld erhielt und nach 7 Monaten meine Ablösung einarbeitete. Aber ich hatte Glück, denn ich habe mich erfolglreich dagegen gewehrt ausserhalb des Unternehmens auch noch externe Arbeitsplätze zu verbrennen: Ich sollte in hamburger Schulen die EDV reorganisieren, denn die Schulbehörde hat ja kein Geld und „es ist doch für einen guten Zweck“. DA war für mich der Punkt erreicht, der Betriebsleiterin zu erklären, dass ich DIESE Tätigkeit nicht übernehmen werde, da hiermit externe Dienstleister um ihren Job gebracht werden, die dann auch nach ein paar Monaten Hartz-IV beziehen würden. Aber wahrscheinlich hat das dann ein anderer Hartz-IVer gemacht. 🙁

Das Bundessozialgericht öffnet mit der Definition „Eine Konkurrenz könnte sich nur aus der Art, nicht aus der Zeit einer Beschäftigung ergeben“ dem Missbrauch von Ein-Euro Jobs weiter Tür und Tor, denn schon jetzt werden zu viele „reguläre“ Tätigkeiten von Hartz-IV Empfängern geleistet.