In der Rhein-Zeitung ist gerade zu lesen:
Bundesinnenminister Thomas de Maizière schließt nicht aus, dass der verdächtige Koffer in Namibia möglicherweise von den deutschen Sicherheitsbehörden selbst dort platziert wurde.
Wenn der Innenminister „es nicht ausschliessen kann“ ist das schon fast die Feststellung: „Ja, wir haben Scheisse gebaut“.
Und vor meinem inneren Auge taucht die Frage auf: Kann man – in Windhoek derart aktiv werdende – deutschen Behörden – wegen
- (gefährlichem) Eingriff in die Flugsicherheit
- Freiheitsberaubung (die Passagiere wurden 6 Stunden in Windhoek festgehalten, bevor die Maschine dann doch abhob)
- Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld
verklagen? Wie kann es angehen, dass der Flugverkehr derart massiv durch PRÜFUNGEN gestört wird und Menschen in derartige Situationen versetzt werden?